Das Landgericht Halle ließ am Mittwoch die Anklage der Staatsanwaltschaft zu. Der Prozess soll vor dem Amtsgericht Merseburg stattfinden.

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke muss wegen des Vorwurfs der Verwendung von NS-Vokabular vor Gericht. Das Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Halle wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Hauptverhandlung zu, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Allerdings soll das Verfahren - anders als von der Anklagebehörde gefordert - nicht vor dem Landgericht, sondern vor dem Amtsgericht Merseburg stattfinden.