Dringende Fragen und Bitten an die Ravensburger Stadtverwaltung und den Gemeinderat
2. Oktober, 2023 um 9:24 Uhr,
Keine Kommentare
Diese Fragen und Bitten um Auskunft im Sinne des Artikels 17 GG, sind an die Stadtverwaltung, z.Hd. OB Dr. Daniel Rapp und an je einen oder mehrere Vertreter/in der Ratsversammlung per E-Mail gerichtet (offen).
- 1. Die deutschen Telefonanbieter werben derzeit mit dem "5G-Mobilfunknetz". So auch "Vodafone" mit überdimensionalen Plakaten. Zum Beispiel beim "Lidl" in der Nordstadt. Wie sieht es eigentlich - auch im Kontext der bürgerlichen Widerstände (Initiativen, Petitionen, AGs) - mit der Implementierung von "5G" in und um Ravensburg aus? Und in wieweit wurden die Einwände der Gegner respektive der 5G-Empfindsamen berücksichtigt?
- 2. Aufgrund von Informationen aus erster Quelle ist mir bekannt, dass die Ravensburger Stadtverwaltung in Sachen "Mönchmühle" gegenüber dem bisherigen Betreiber absolut passiv ist. Bitte klären sich mich und uns als Bürger/innen darüber auf, ob die Ravensburger Stadtverwaltung eventuell im Hintergrund doch helfend tätig ist. Stimmen Sie dem Betreiber (siehe Satz 1) hier zu und verhält es sich auch aus Ihrer Sicht so? Oder gibt es Planungen der Stadt für dieses Areal (Straßenbegradigung? Wohngebiet? Sonstiges?), die den Bürger/innen bisher nicht bekannt sind?
- 3. Für viele Bürger/innen und auch für mich, war die Wahl des Ersten Bürgermeisters im Spätsommer 2023 eine erschreckend in-transparente Angelegenheit. Stimmt es, dass es - wie die hiesige Presse im Nachgang der Wahl berichtete - keine Gegenkandidat/innen gegenüber Herrn Simon Blümcke gab? Wurde die Stelle zuvor ausgeschrieben? Wenn nicht, war dies in diesem Fall nicht notwendig? In der Presse hieß es, dass fünf Gemeinderäte (GR) gegen Blümcke stimmten. Welche Gründe dafür wurden vor der Wahl von den entsprechenden Parteien vorgetragen? Aus welcher Partei kamen die Enthaltungen? Der Bürger muss rätseln und sich die Ergebnisse selbst aus der Nase ziehen und weiß für die kommenden Kommunalwahl nicht, woran er ist.
Aufgrund des Artikels 17 Grundgesetz und aufgrund der EU-Charta für Bürgerrechte erwarte ich, dass Sie mir nicht schreiben: "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ...", sondern, dass Sie mir als Bürger und Wähler, welcher seine von Ihnen geforderte Partizipation ernst nimmt, freundlich und sachlich antworten. Ein schweigen Ihrerseits werde ich nicht akzeptieren. Danke!
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Weinert, Ravensburg