▶▶▶ Bayern: Verfassungsschutz darf die AfD beobachten - Verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD, deren Politikkonzept als Gesamtpartei gegen die Menschenwürde von Personen islamischen Glaubens verstößt!
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die Alternative für Deutschland (AfD) als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit über diese Beobachtung informieren darf.
Im Juni 2022 hatte das LfV entschieden, die
Der AfD-Landesverband Bayern erhob daraufhin Klage, um den Freistaat Bayern als Rechtsträger des LfV zu verpflichten, sowohl die
Der BayVGH hat die Anfang Mai 2023 eingegangene Beschwerde des AfD-Landesverbands nun nach umfangreichem Schriftwechsel der Beteiligten und einer Sichtung und Auswertung von mehreren tausend Aktenseiten ganz überwiegend zurückgewiesen. Das LfV gehe zu Recht davon aus, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der
Zahlreiche Anhänger des ehemaligen „Flügels“ würden ebenso wie hochrangige Vertreter der Jugendorganisation der
Der