Schaden von Volk abwenden! - Mit Füßen getreten und Eid gebrochen!
innerhalb einer Woche wurde das Ravensburger Anliegen "Bürgerkonferenz zu Ukraine", das gleichzeitig auch eine Petition an Bundeskanzler Olaf Scholz ist, über 1.500-mal unterschrieben und vielfältig kommentiert. Wenn mensch bedenkt, dass die Petition von Sahra Wagenknecht und Alice Schwarzer mittlerweile über 880.000 Unterschriften erhalten hat, dann scheinen 1.500 nicht viel. Dem aber ist nicht so. Denn a) ist die große Petition bereits seit bald acht Monaten online und b) sind zwar auch meine Namens-Initialen SW, doch bin ich nur ein kleiner Regional-Blogger.
Mit soviel Beteiligung habe ich allerdings nicht gerechnet und vor allem mit dem bisherigen Ergebnis. Denn im Text der Petition hatte ich ganz eindeutig dazu eigenladen, jedwede Meinung (allerdings ohne Hass und Rassismus) kundzutun. Von über 140 Kommentaren und Subkommentierungen sind 100 Prozent gegen das Gebaren der deutschen Regierung, EU, NATO usw. und sprechen sich für Diplomatie und Verhandlungen aus. Nicht viel anders wird es bei der Wagenknecht-Petition sein. Es ist somit ziemlich eindeutig, dass Olaf Scholz und die Ampel gegen das Volk handeln und gegen das GG verstoßen.
Der folgende Kommentar aus der Blogger-Petition zeigt das noch einmal auf.
------------------------------------------------------------
Nicole W.
Kommentar zur Petition "Ukraine"
Humanitäre Hilfe ja, Waffen nein!!!
Der gesamte Sachverhalt zwischen Ukraine und Russland wurde medial verzerrt.
Die Deutschen sollten diplomatisch vermitteln und nicht den Krieg unterstützen!
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Art 56
Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
Art 64
(1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
(2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.