Krankenhaustransparenzgesetz (1) - Ein trojanisches Pferd, dass die Bürger/innen in die Irre führt und kleine Krankenhäuser zerstört ...
Lesen Sie auch hier: Gesundheitsminister: 🚩"Ich bin froh um jede Klinik, die geschlossen wird."
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Das Krankenhaus Bad Waldsee (Baden-Württemberg) wurde von Gesundheitsminister Manne Lucha schnell und völlig unnötigerweise geschlossen (Sommer '23) - und zuvor wegen der hervorragenden Leistungen von diesen kastriert - damit es ja nicht als ein Krankenhaus mit hervorragenden Leistungen, erhalten werden muss.
https://www.bibliomedmanager.de/news/kritik-am-transparenzgesetz-reisst-nicht-ab
Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz *) will das Bundesministerium für Gesundheit künftig für Patientinnen und Patienten aktuelle Daten über Leistungen, Angebote und Qualität der 1.900 Kliniken in Deutschland veröffentlichen. Zu diesem Zweck sollen die Krankenhäuser auf Basis der durch die Länder zugeordneten Leistungsgruppen auch in vom Bund definierte Versorgungsstufen (Level) eingeteilt werden. Beide Zuteilungen sollen für die einzelnen Standorte transparent dargelegt werden.
Das Transparenzverzeichnis soll ab 1. Mai 2024 online gehen und stetig aktualisiert werden. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) soll die Aufbereitung, Zusammenführung und Auswertung der Daten übernehmen.
DEKV: Die Diakonie Deutschland und der DEKV unterstützen alle Schritte, die Patientinnen und Patienten helfen, transparente Informationen über die Behandlungsqualität der Krankenhäuser zu erhalten. Der vorliegende Entwurf zum Krankenhaustransparenzgesetz könne dieses Ziel aber nicht erfüllen. Die Zuordnung eines Hauses zu Leveln oder Versorgungsstufen sage nichts über die Versorgungsqualität oder Spezialisierung eines Krankenhauses aus. „Das Transparenzportal ist überflüssig. Wir setzen uns dafür ein, den bereits etablierten Qualitätsbericht so weiterzuentwickeln, dass er für Patientinnen und Patienten verständlicher wird“, erklärt Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).
DKG: "Das ist das Trojanische Pferd der Krankenhausreform und die Zentralisierung der Krankenhausplanung durch die Hintertür", sagt DKG-Chef Gerald Gaß. Die Länder könnten im Rahmen ihrer Planungskompetenz Leistungsgruppen zuordnen, wie sie möchten. Am Ende entscheide der Bund mit seinem Transparenzgesetz darüber, ob die Bürgerinnen und Bürger dieses Haus als Basisversorger (Level 1) oder als komplexer Leistungserbringer (Level 3) wahrnehmen werden. "Ohne jedes Mitwirkungsrecht der Länder wird damit die Krankenhausstruktur in den einzelnen Bundesländern nach den von Karl Lauterbach alleine erdachten Leveldefinitionen einsortiert." Die Leveleinteilung sei ein massiver Eingriff in die Planungskompetenz der Länder und führe dazu, dass Patientinnen und Patienten nicht informiert, sondern in die Irre geführt werden.
BDPK: Größter Kritikpunkt des BDPK am Gesetzentwurf ist, dass die Einführung von Level und die dafür notwendige Unterteilung in Leistungsgruppen sowie die Aufzählung von Fall- und Personenzahlen nahezu nichts über die Qualität des Krankenhauses aussagen. Die damit getroffene Aussage, je größer ein Krankenhaus, desto besser die Qualität, sei schlichtweg falsch und führe dazu, Patientinnen und Patienten zu verunsichern. Nur mit Strukturdaten könne keine Qualität gemessen werden. Patientinnen und Patienten würden so in die größten Krankenhäuser in der Region geleitet. Die Folge werde sein, dass kleine Krankenhäuser, die gute Qualität erbringen, nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können.
Zu den aktuellen Plänen der Krankenhausreform hat der BDPK unter www.krankenhausretten.de eine Aufklärungskampagne gestartet. Um konstruktiv auf die Reformpläne einzuwirken, hat der BDPK konkrete Forderungen und Vorschläge erarbeitet und in einem Papier mit dem Titel „Punkt für Punkt“ zusammengefasst.
Holetschek: Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat das geplante Transparenzregister als untauglich kritisiert. „Es ist zwar wichtig, die Qualität der Patientenversorgung transparent zu machen und weiter zu verbessern. Aber das Lauterbach-Konzept hat mehrere eklatante Schwachstellen", sagte er. Das Gesetz schaffe "einen massiven und vor allem nicht absehbaren zusätzlichen bürokratischen Aufwand" und reihe lediglich Daten aneinander, "die aber keine Klarheit über die Qualität der in der jeweiligen Klinik erbrachten Leistungen verschaffen". Eine schlichte Auflistung von Leistungsgruppen, Fallzahlen und der Personalzahlen von Pflegekräften und Ärzten sage als solche noch lange nichts aus über die Qualität der erbrachten Leistungen.
Berlin – Ab dem 1. Mai 2024 soll es einen Onlineatlas geben, der verständlich über Leistungen und Behandlungsqualität der Krankenhäuser in Deutschland informiert. Das zugrundeliegende Krankenhaustransparenzgesetz hat der Bundestag gestern Abend beschlossen. Die Fraktionen der Ampelkoalition stimmten dem Gesetz in zweiter und dritter Lesung zu. CDU/CSU, AfD und Linke stimmten dagegen.
Zuletzt gab es im Gesundheitsausschuss noch einige Änderungen am Gesetzentwurf. So sollen weitere Daten künftig veröffentlicht werden, darunter Zertifizierungen oder Notfallstufen. Zudem soll nicht nur die Personalzahl von Pflegekräften und Ärzten im Verhältnis zum Leistungsumfang veröffentlicht werden, sondern auch die Zahl der beschäftigten Hebammen.
Außerdem werden Fallzahlen von Leistungen, Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe sowie eine Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen (Level) veröffentlicht.
Das Verzeichnis soll begleitend zur geplanten Krankenhausreform starten. Zunächst sollen Daten auf Basis der Fachabteilungen veröffentlicht werden, ab 1. Oktober dann abhängig von den jeweiligen Leistungsgruppen. Diese müssen allerdings erst noch gesetzlich geregelt und von den Bundesländern zu den Krankenhäusern zugeordnet werden.
Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz werden die Krankenhäuser verpflichtet, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die notwendigen Angaben zu übermitteln. Das InEK liefert die Daten und Auswertungen und das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) bereitet die Daten für das Verzeichnis auf.
Zudem sieht das Gesetz Anpassungen vor, die zu einer Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser führen soll. Dazu gehört die Einführung einer frühzeitigen Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen, die Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes von 230 auf 250 Euro sowie ein vorläufiger Mindererlösausgleich auch für Folgejahre. Damit sollen Krankenhäuser einen schnelleren Ausgleich der noch nicht finanzierten Pflegekosten erhalten.
Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, der Bundesrat muss also nicht zustimmen. Allerdings kann der Bundesrat Einspruch einlegen, der wiederum durch den Bundestag überstimmt werden könnte.
Sollte der Bundesrat aber mit einer Mehrheit von zwei Dritteln Einspruch einlegen, müssten ebenfalls zwei Drittel der abgegebenen Stimmen im Bundestag für die Zurückweisung des Einspruchs stimmen, um das Gesetz endgültig zu verabschieden. Die Ampelfraktionen haben allerdings aktuell keine Zweidrittelmehrheit im Bundestag.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte gestern Abend vor dem Bundestag, obwohl bekannt sei, dass es große Unterschiede in der Qualität der Krankenhäuser gebe, würde die Bevölkerung bei der Wahl des richtigen Krankenhauses oft allein gelassen.
„Die Menschen haben keine gute Basis, um diese Entscheidung zu treffen. Das wollen wir verändern.“ Mit den Informationen des Transparenzverzeichnisses „geben wir erstmalig den Menschen ein Instrument in die Hand, klüger und besser informiert für sich und ihre Angehörigen, für ihre Freunde die richtige Klinik zu wählen“.
- Er kündigte zudem an, dass dieses Gesetz das erste von einer „ganzen Batterie“ an Gesetzen sein wird, um die Versorgung zu verbessern. So arbeiten Bund und Länder gerade an einem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das in vorläufigen Arbeitsentwürfen bereits bekannt geworden ist.
- Damit soll die stationäre Versorgung mithilfe von Leistungsgruppen, Vorhaltepauschalen und sektorenübergreifenden Versorgern verbessert werden. Dieses Gesetz soll voraussichtlich im ersten Quartal 2024 in Kraft treten.