Seit 2016 gefordert und versprochen ... ECHTE TEILHABE - statt "soziale Almosen" ...
Statt mir hoch und runter den für mich skandalösen *) Werbefilm für Ravensburg anzuschauen (einmal gewürgt reicht), habe ich beim Stöbern ein wichtigeres Thema im Netz der Möglichkeiten gefunden. Es stammt aus dem Herbst 2016, ist also sieben Jahre alt, aber leider immer noch neu. Es handelt sich um ein Anliegen, welches ich in die Form einer meiner ersten Petitionen gegossen hatte, dass 2023 nicht wirklich angegangen und schon gar nicht gelöst wurde.
*) Lesen Sie hier aktualisiert: https://indi-rave.mozello.com/informationsdienst-ravensburgsud-und-sudwest/params/post/4365996/ravensburger-werbefilm-einfach-nur-bescheuert-und-totaler-quatsch---fressen
Vor sieben Jahren hieß es aus dem grau-roten noch nicht sanierten und doch gut dastehenden Rathaus in Ravensburg, es fehle an Wohnraum. Als Antwort schrieb ich damals - und in den Folgemonaten und Folgejahren dieses:
Die Aussage "Es fehlt an Wohnraum" stimmt so nicht *). Natürlich ist der Bedarf von Neubauten, die auch für den "gemeinen Mann" erschwinglich sind, sehr groß. Allerdings bleibt es oft beim "verbalen Wohnungsbau" und am Ende erhält der den Vorzug, der "barrierefreien" Zugang zum Wohnungsmarkt hat. Abgesehen davon, dass ein Angestellter im öffentlichen Dienst mit seinem monetären Polster für einen Vermieter lukrativer ist, als ein arbeitsloser Familienvater, der Kunde beim Job-Center ist, kann Ersterer seine notwendigen Unterlagen innerhalb weniger Tage oder gar Stunden präsentieren, während Letzterer sich erst einmal mit behördlichen Vorgaben und Einschränkungen herumschlagen muss. Bis dahin ist die Wohnung aber vergeben. Das ist nur ein Beispiel von vielen anderen und das ist die Praxis.
Nachdem die Stadtverwaltung Ravensburg sich nun doch entschlossen hat, einen "Eigenbetrieb Wohnungsbau" zu gründen ("Schwäbische" vom 27.4.2019), gab es auf "Schwäbisch.de" einige interessante Beiträge, die ich hier wiedergebe. Sie sprechen zwei weitere Grundprobleme an (zusätzlich zu denen, die bisher in dieser Petition genannt wurden). Doch lesen Sie selbst.
29.04.2019 (18:47 Uhr ) Brief an OB und EB: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Rapp, sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister Blümcke, einem "Eigenbetrieb Wohnen" der Stadt Ravensburg stehe ich äußerst skeptisch gegenüber, da ein solcher - zudem noch ohne Partner und ohne Beirat aus der Bevölkerung - nicht über den eigenen Tellerrand hinaussehen kann und wird und somit letztlich zum "Egobetrieb" wird, der nichts entscheidend bewegt. Eine städtische Wohnbaugesellschaft muss vorrangig zum Ziel haben, eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung sicherzustellen, die kommunale Siedlungspolitik und Maßnahmen der Infrastruktur zu unterstützen und städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Ein solches kommunales Unternehmen ist ein wichtiges Instrument der Stadt zur Daseinsvorsorge für ihre Bürger. Ihre vorrangige Aufgabe muss es sein, seinen Bürgern und solche die es werden wollen und müssen, ausreichend bezahlbaren und attraktiven Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Eine Ravensburger Stadtbau Gesellschaft sollte auch preisgünstiges Wohneigentum, das in der Konzeption vor allem auf Familien im Niedrigenergiesektor ausgerichtet ist, bauen. Junge Familien haben hiermit die Chance, auf diesem Weg für das Alter vorzusorgen. Dazu gehört allerdings ein hoch professionelles und kompetentes Projektmanagement in Verbindung mit einer präzisen Vorgehensweise. Zu den Aufgabenfeldern einer solchen Gesellschaft gehören auch Vermietungen von Wohnungen, Mietwohnungsbau, Akquise von leerstehenden Wohnungen, Bestandserhaltung und Modernisierung, Bauträger, Projektsteuerung für Dritte, Mietverwaltung, Sanierungsträger und Dienstleister für Dritte. Eine solche Gesellschaft benötigt jedoch dringend Partner, wie den Bau- und Sparverein, Arkade, Jobcenter, Mieterhilfevereine, ansässige Handwerks- und Sanierungsbetriebe und Wohnungsbaufirmen, sowie einen Beirat aus der "Normalbürgerschaft" mit sieben bis zwölf Mitgliedern.
28.04.2019 (19:38 Uhr) Wie jede Blase, wird auch diese eines Tages platzen, zumal, wenn mehr und mehr heiße Luft in sie hineingepumpt wird. Sowohl die Grundstücke, als auch die auf ihnen erbauten Projekte, sind durch die so genannte Spekulationsblase deutlich überbewertet. Platzt die Blase (z.B. 2022), hat das verheerende Folgen nach zwei Seiten. Die vor Jahren überteuert erworbenen Immobilien verlieren erheblich an Wert. Die Luft ist "futsch", es bleibt nur noch die Hülle. Potentielle Käufer jedoch werden mit dem Kauf einer Immobilie abwarten und nun ihrerseits darauf "spekulieren", dass die Preise noch mehr sinken. Ein 1.000 m² Grundstück in Stuttgart in mittlerer Lage, kostet derzeit das Dreifache (900.000 Euro) eines selbigen in Bremen (300.000 Euro). Warum? Ist es wirklich dreimal lebenswerter, in Stuttgart --> Ravensburg zu wohnen, als an der Weser? Und in Sonneberg (Thüringen) gar, kosten 1.000 m² nur 30.000 Euro!! Warum? Antwort: Das ist die Kunst des Jonglierens mit abstrakten und immateriellen Werten, wie "Lebensqualität" und "Wohnqualität", die - wie durch einen Zaubertrick den Wert des Sichtbaren unsichtbar wesentlich erhöht. - Auf eben diese Masche darf sich die Stadt Ravensburg generell und überhaupt, nicht einlassen. Die Gleichung "je höher die Kaufkraft des Bürgers, desto teurer das Bauland und analog dazu das dort erbaute Objekt", erweist sich letztlich als eine Un-Gleichung und ist mit dem Deutschen Grundgesetz (Gleichheit) eigentlich unvereinbar.
In allen Städten Deutschlands gibt es neben fehlenden Neubauten auch erhebliche Leerstände von Wohnungen und Häusern, die zwar für den Wohnungsmarkt grundsätzlich geeignet sind, aber vom Eigentümer diesem nicht zur Verfügung gestellt werden. Lieber werden Ausgleichszahlungen an die jeweilige Kommune (die aber teilweise sukzessive abgesenkt werden) gezahlt, bevor man sich "den Ärger ins Haus holt." und/oder Geld in die Hand nimmt, um die Wohnung zu sanieren. Auch in Ravensburg und in meiner Geburtsstadt Schleswig 30 Kilometer südlich von Flensburg, ist das so. Zwischen diesen beiden Städten liegen Stuttgart, Mannheim, Frankfurt, Göttingen, Berlin, Köln, Bremen, Hannover, Hamburg usw. Überall die gleiche Situtation. "Eigentum verpflichtet," heißt es im Grundgesetz (Art. 14,2) und diese Aussage wird nicht durch den Absatz 1 selbigen Artikels aufgehoben, bzw. kann man beide nicht gegeneinander ausspielen, wie es vor ein paar Wochen ein Mitglied des Ravensburger Gemeinderates mir gegenüber versuchte.
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ECHTE TEILHABE, statt sozialer Almosen!! Keine Kategorisierung von Menschen bei der Vergabe von Wohnungen!!
Mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen, dass hört sich gut an und ist auch notwendig. Jedoch das alleine wird nicht reichen und ist auch nicht das Grundübel allein.
Vielmehr muss die Kategorisierung durch die sogenannten Gatekeeper (Torwächter) endlich aufhören. "Wird jeder Wohnungssuchende tatsächlich als Wohnung suchender Mensch gesehen, oder primär als Einheimischer oder Migrant, als Mann oder Frau, als Christ oder Muslim, als Arbeiter oder Beamter, als Angestellter oder Hartz-IV-ler –-- und je nach Einordnung begünstigt oder benachteiligt"? (C. Barwik).
Gatekeeper können sein: Privatvermieter, Mitarbeiter der Wohnungsbaugesellschaften und der Stadtverwaltung oder die jeweilige Stadtverwaltung selbst mit ihrer Verwaltungsphilosophie.
*** Und die Frage muss auch erlaubt sein, ob ein einst als "sozial schwacher Mieter" von 2010 eingestufter, dies auch heute (2018) noch ist? *** --> 2023 noch ist?
Eine groß angelegte Studie mit anonymisierten Interviews von Mitarbeitern der Gesellschaften und Verwaltungen in der Stadt Berlin (Barwik, s.o.) hat belegt, dass es diese Kategorisierung und die damit verbundene Benachteiligung bestimmter Gesellschaftsgruppen tatsächlich gibt. Signifikant auffällig hoch sind vor allem die Zahlen bei den Hartz-IV-Empfängern und Migranten. Wer dann als Migrant von Hartz-IV lebt, hat so gut wie keine Chance.
Und Berlin wird ganz gewiss keine Ausnahme sein. Durch diese "Filterarbeit" der Torwächter (siehe auch die Türsteher vor gewissen Discos) werden die sozialen Unterschiede in unserer Gesellschaft noch gefördert und beschleunigt. Nach dem Motto "Draußen vor der Tür", bleibt vom Standard-Wohnungsmarkt exkludiert, wer nicht in den "ersten zwei Sätzen oder maximal zwei Minuten" einen entsprechend guten Eindruck beim Wohnungsgeber macht und /oder nachweisen kann, dass er einigermaßen gut "betucht" ist.
Eine weitere Studie der Hans-Böckler-Stiftung, die auf dem Mikrozensus 2014 basiert, hat darüber hinaus ergeben, dass ökonomisch schwach gestellte Menschen, im Schnitt fast 40 Prozent ihres Einkommens für die Miete ausgeben, während es bei Menschen mit überdurchschnittlichen Einkommen lediglich 17 Prozent sind, wobei schon allein deren Miete das Gesamteinkommen einer "einfachen" Familie meist übersteigt. Und die Schere geht seit 2014 immer weiter auseinander - und da werden auch mehr Sozialwohnungen (wenn sie denn endlich einmal gebaut und bezugsfertig sein werden) allein nicht helfen. Der "Teufelskreis der Ungleichbehandlung" muss durchbrochen werden.
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Wohnraum muss für alle bezahlbar / leistbar sein
Bezahlbarer und dabei noch guter Wohnraum ist schon seit Jahrzenten für viele Menschen in Ravensburg, Weingarten und dem gesamten Landkreis Ravensburg ein Traum, der nicht in Erfüllung geht und auch nicht in Erfüllung gehen kann. Ständig steigen die Kaltmieten und die Nebenkosten haben sich zu einer zweiten Miete in unberechenbarer Höhe (Nachzahlungen) entwickelt. Dazu kommen noch teilweise überhöhte Kautionen, die aber bereitwillig von denen, die es sich leisten können, gezahlt werden, um eben einen Mietvertrag abschließen zu können. Schon hier wird gefiltert.
Vorschläge und Ideen, um Menschen, die auf Wohnungssuche sind zu helfen und auch eine solche zu finden, gibt es einige, aber nicht genug. Für Menschen mit einem guten oder auch mittleren Einkommen stellt sich dieses Problem eigentlich nicht. Vielmehr sind es diejenigen unter uns, denen es aufgrund ihres sozialen Standes in unserer reichen Gesellschaft nicht reicht, Wohnraum auch aus eigenen Mitteln bezahlen zu können. Sie können sich die angebotenen Wohnungen schlichtweg nicht leisten. Es gibt aber auch noch andere Gründe, warum Mitbürgerinnen und Mitbürgern nicht an eine adäquate Wohnung kommen: Es sind ihre Herkunft, ihr Aussehen und ihre Einschränkungen, die sie mitbringen.
Eigentlich ist das Wort "bezahlbar" bei der Diskussion um den Wohnraum nicht ganz passend. Es müsste heißen: "leistbarer" Wohnraum. Denn oft können die von den Vermietern geforderten Kosten für eine Wohnung nur durch "Aufstockung durch den Staat" vom Mieter - aufgrund seines niedrigen Gehaltes oder seiner kleinen Rente - beglichen werden. Das geschieht einmal durch die Gewährung von "Wohngeld" (Subventionierung durch den Staat, die beim Vermieter landet) und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII (Rentner und arbeitsunfähige Menschen) durch das Sozialamt, oder SGB II (Hartz-IV Leistungen) durch das Job-Center. Wenn es sich z.B. um unangebracht hohe Mieten bei maroden Wohnungen handelt, unterstützt der Staat im Grunde genommen hier den Mietwucher, statt ihn auszubremsen! Denn eine Kontrolle vor Ort durch den Gesetzgeber ist nicht vorgesehen.
Im Bundesdurchschnitt zahlen Mieter für ihre Wohnung (Warmmiete) 35 Prozent ihres Nettogehaltes. In Freiburg sind es 45 Prozent, Stuttgart 44 Prozent, Frankfurt a.M. 40 Prozent. Unter 30 Prozent sind es in Flensburg, Leverkusen und Paderborn. Den Niedrigrekord hält Gütersloh mit 25 Prozent. Es geht also! - Deutliche Ausnahmen nach oben bilden Berlin und Hamburg: Hier müssen Mieter 50 Prozent ihres Nettoverdienstes für die Wohnung aufbringen – Nebenkosten exklusive. Auch in und um Ravensburg liegen die Warmmieten meist (nicht immer) weit über der roten Linie von 1/3 des Nettoeinkommens.
Eine Mietsenkung von 14 Prozent - wie in dem "Bündnis für bezahlbaren Wohnraum" in Ravensburg vorgeschlagen und das nur für ~ jede fünfte Wohneinheit (20 Prozent der Wohnflächen), erscheint wie ein doppeltes Feigenblatt. Es sollten mindestens 25 Prozent Mietsenkung für 1/2 der Wohneinheiten/Wohnfläche sein. Zudem darf der Zeitraum der Mietsenkung nicht begrenzt werden, denn die Schere zwischen "arm und reich", zwischen "E-Roller und SUV" wird in 15 Jahren nicht geschlossen sein, sondern noch mehr auseinanderklaffen.
Eine Familie mit einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro, wird kaum Probleme haben, eine Wohnung zu "ergattern". Aber was ist mit der alleinerziehenden Mutter, die als Kassiererin im Supermarkt 12,50 Euro brutto/Stunde erhält. Was ist mit der Rentnerin, die von 808 Euro im Monat leben muss? Was ist mit dem Hartz-IV-Empfänger, dessen Miete zwar das Job-Center übernimmt, der aber wegen seines Status' dem Vermieter nicht unbedingt als passend erscheint.
Deshalb wäre es besser, einen gemeinsamen Eigenbetrieb mit Beteiligung der Städte Ravensburg und Weingarten und der Kommunen Baienfurt/Baindt/Berg, so wie der Beteiligung des Landratsamts Ravensburg zu gründen [Schussen-Bau], die dann Bauherr und Bewirtschafter zugleich sein können.
Die bundesweiter Mietpreisbremse hat von Beginn an nicht funktioniert. Auch ein Mietpreisspiegel in den einzelnen Kommunen, an den man sich halten sollte (Konjunktiv), funktioniert nicht, denn freiwillig will (fast) niemand auf das fette Stück vom Kuchen des Geschäftes mit den Immobilien (Vermietung, Verpachtung, Verkauf) verzichten.
"ECHTE TEILHABE, STATT SOZIALER ALMOSEN"!
Stefan Weinert, Ravensburg im Advent 2016/ Neujahr 2018/11. Mai 2018/18. Oktober 2023
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RV, 1. 11. 2018 - Hinweis auf Erlass der Bundesregierung vom 12. April 2017
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neue-spielraeume-fuer-den-wohnungsbau-392706
Zusammenleben in der Stadt
Neue Spielräume für den Wohnungsbau
Kommunen können zukünftig auch in Gewerbegebieten oder in stark verdichteten städtischen Gebieten neue Wohnungen bauen. Dafür eröffnen die "Urbanen Gebiete" mehr Flexibilität. Nach dem Bundestag hat der Bundesrat die entsprechenden Änderungen des Bauplanungsrechts verabschiedet.
"Mit dem 'Urbanen Gebiet' schaffen wir eine wichtige Voraussetzung für den Wohnungsbau in den Städten. Die Städte bekommen damit ein neues Instrument an die Hand, um dichter und höher zu bauen und das Miteinander von Wohnen und Arbeiten in den Innenstädten zu erleichtern", so Bundesbauministerin Barbara Hendricks bei der abschließenden Behandlung des Gesetzes im Bundesrat.
Außerdem wurde der Umgang mit Ferienwohnungen sowie die Höchstgrenzen für Lärm geregelt. Das Kabinett hatte den entsprechenden Gesetzentwurf zur "Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt" am 30. November 2016 beschlossen, der Bundestag dem Gesetz im März 2017 zugestimmt.
"Urbane Gebiete" schaffen Wohnraum
Immer mehr Menschen zieht es in die Städte, aber dort fehlt es an Wohnraum. Bundesweit müssten 350.000 bis 400.000 Wohnungen im Jahr gebaut werden, um den Bedarf zu decken. Vor allem in den Städten sind preiswerte Wohnungen kaum auf dem Markt. Menschen mit geringerem Einkommen, Familien und Studenten haben es schwer, angemessene und bezahlbare Wohnungen zu finden. Die Unterbringung der hohen Zahl von Flüchtlingen stellt die Städte und Gemeinden zusätzlich vor große Probleme.
Mit der Novellierung des Baurechts ist nun die neue Baugebietskategorie "Urbane Gebiete" eingeführt worden. Der neue Baugebietstyp erlaubt den Kommunen, dass künftig auch in stark verdichteten städtischen Gebieten oder in Gewerbegebieten Wohnungen gebaut und Gebäude als Wohnraum genutzt werden dürfen. Handwerksbetriebe sollen dennoch nicht aus der Innenstadt verdrängt werden. Und der Milieuschutz gilt für zwölf Jahre.
"Wir setzen damit eine Stadtentwicklung in Gang, die auf weniger Flächenverbrauch ausgerichtet ist", sagte Hendricks. "Das 'Urbane Gebiet' soll ermöglichen, mehr Wohnraum zu schaffen, gerade in den besonders nachgefragten Innenstädten – und greift damit die Vorstellungen der 'Leipzig-Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt' auf." Leitbild ist eine Stadt mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung. "Urbane Gebiete" zeichnen sich durch Nutzungsmischung aus: Gewerbebetriebe, Wohnungen, aber auch soziale, kulturelle und andere Einrichtungen werden in nächster Nähe gemeinsam existieren. Das Miteinander von Wohnen und Arbeiten wird dadurch erleichtert, ohne dass die Wohnnutzung nicht wesentlich gestört ist.
Umweltverträglichkeit prüfen und Öffentlichkeit beteiligen
Das Gesetz passt das Städtebaurecht an die Vorgaben der Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments an, die bis zum 16. Mai 2017 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Jedes Bauplanungsverfahren erfordert auch in urbanen Gebieten eine vorausgehende Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese Anforderungen wurden nun konkretisiert. Es muss ein Umweltbericht vorgelegt werden, der die Ziele des Bauleitplans beschreiben und eine Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes enthalten muss. Auch eine Prognose über die Entwicklung dieses Zustandes bei der Durchführung der Planung muss enthalten sein.
Zudem werden diese Verfahren transparenter: Zukünftig müssen die Informationen über die Bebauungspläne immer ins Internet eingestellt werden. Die Gemeinden sind verpflichtet, nachzuweisen, dass die Ergebnisse der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Flächennutzungsplan berücksichtigt worden sind. Sie müssen zudem begründen, warum anderweitige Planungsmöglichkeiten nicht in Betracht kommen.
Um die Planungsverfahren für den Wohnungsbau zeitlich zu straffen, dürfen nun Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Dies gilt für Pläne mit einer Grundfläche bis zu 10.000 Quadratmetern für Wohnnutzung. Diese Flächen müssen sich an Ortsteile anschließen, die im Zusammenhang bebaut sind. Diese Regelung ist bis zum 31. Dezember 2019 befristet.
Lärmschutz bleibt wichtig
Wohnen im Gewerbegebiet bedeutet häufig auch Leben mit einem höheren Geräuschpegel. "In Bezug auf Gewerbelärm wollen wir mehr Flexibilität ermöglichen", führte die Bundesbauministerin dazu aus. "Wir erhöhen in der hierfür geltenden immissionsschutzrechtlichen Verwaltungsvorschrift, der TA Lärm, die Richtwerte des Urbanen Gebiets gegenüber dem Mischgebiet um drei Dezibel." Die Kommunen können selbst die Auflagen zum aktiven und passiven Lärmschutz regeln.
Die Richtwerte der zumutbaren Lärmbelastung für Kern-, Dorf- und Mischgebiete sind in der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA Lärm) geregelt. Die TA Lärm sieht eine Erhöhung von Immissionswerten vor, wenn "dem Wohnen dienende Gebiete an gewerblich oder industriell genutzte Flächen angrenzen". Die gewerblichen Lärmimmissionswerte dürfen am Tag um drei Dezibel (A) höher sein und damit bei 63 Dezibel liegen. In der Nacht sollen dagegen nach Vorstellung der Länder auch im Urbanen Gebiet die Werte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete gelten, die bei 45 Dezibel liegen. Die Bundesregierung hat die entsprechende Vorlage am 12. April 2017 beschlossen.
Auch die Immissionsrichtwerte von Sportanlagen wurden neu geregelt, um den Spielbetrieb auf Sportanlagen zu fördern. Die Richtwerte dürfen in den Abendstunden, sowie den Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen um fünf Dezibel erhöht werden. Für urbane Gebiete gelten die in der TA Lärm festgelegten Grenzwerte. "Sportanlagen gehören in die Mitte der Gesellschaft, auch räumlich", so Hendricks im Bundesrat.
"Rollladen-Siedlungen" begrenzen
In den begehrten Urlaubsgebieten und in den attraktiven Städten wird der Wohnungsmangel verschärft, weil viele Eigentümer ihre Wohnungen nur vorübergehend nutzen. Oft werden diese Wohnungen sogar ausschließlich als Ferienwohnungen jeweils kurzfristig vermietet.
Das Gesetz regelt den Umgang mit diesen Ferienwohnungen. Gemeinden können einen Genehmigungsvorbehalt gegen den Neubau oder die Nutzung von Wohnraum als "Ferienwohnung" aussprechen. Dadurch sollen "Rollladen-Siedlungen" unterbunden werden. In Sondergebieten, wie beispielsweise Kurorten sind aber Ferienwohnungen und Dauerwohnungen nebeneinander als Regelnutzungen weiterhin zugelassen.
Das Zusammenleben in der Stadt stärken
Das Zusammenleben der Menschen in den Städten ist von Vielfalt und Wandel geprägt: Gerade in Ballungszentren stoßen unterschiedliche Wünsche und Interessen aufeinander. Die Stadtplaner müssen nicht nur die sozialen Folgen von Bebauungsplänen berücksichtigen, sondern auch ökologische, wirtschaftliche und infrastrukturelle Aspekte in die Planung einbeziehen. So sollen beispielsweise keine neuen Flächen versiegelt werden. Es soll genügend Grünflächen geben, damit Erholungsräume entstehen.
Läden, Schulen, Kindergärten, Arbeitsplätze in erreichbarer Nähe – all das beeinflusst das soziale Klima im Stadtteil. Nicht zuletzt ist gute Nachbarschaft auch entscheidend dafür, ob Flüchtlinge und Migranten sich willkommen fühlen und sich integrieren können.
Mit der Einführung der neuen Baugebietskategorie "Urbane Gebiete" in der Baunutzungsverordnung können diese Ziele umgesetzt werden. Alle Bevölkerungsgruppen mit Förderbedarf profitieren gleichermaßen vom sozialen Wohnungsbau und der sozialen Infrastruktur in den Nachbarschaften. Nur so können Nachbarschaften gestärkt werden und Integration vor Ort gelingen.
Der Wohnungsbau ist Ländersache. Dies wurde 2006 festgelegt, als die Beziehungen zwischen Bund und Ländern neu geordnet wurden. Seitdem darf der Bund die Länder nur noch bis zum Jahr 2019 finanziell unterstützen. Ab 2020 fallen die Zuschüsse weg. Für 2016 bis 2019 unterstützt der Bund die Länder und Kommunen durch eine Aufstockung der Kompensationsmittel für die soziale Wohnraumförderung. Dadurch stehen den Ländern jährlich insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung. Damit keine sozialen Brennpunkte entstehen, werden wohnungsbaupolitische Maßnahmen mit stadtentwicklungspolitischen Instrumenten stärker verzahnt. Dafür hat der Bund die Städtebaufördermittel auf 700 Millionen Euro erhöht.
Mittwoch, 12. April 2017