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Warnsirenen Ravensburg: Blogger wendet sich an Staatsanwaltschaft, ...

8. Oktober, 2023 um 9:47 Uhr, Keine Kommentare
Stefan Weinert                                                            08. Oktober 2023
Untere Burachstrasse 94
88212 Ravensburg

Rechtsanwaltskanzlei (bcc)
Staatsanwaltschaft Ravensburg
Regierungspräsident Klaus Tappeser
Deutscher Presserat

Warnsirenen in und für die Kommune 88212/13/14 Ravensburg

Sehr geehrte Damen und Herren!

Anbei sende ich Ihnen den Volltext meines gestrigen Artikels zum Thema "Warnsirenen" in und für die Stadt Ravensburg in Oberschwaben. Ebenso sende ich Ihnen den Link zu dem Artikel auf meinem Blog. Seit August 2020 - mit einer Unterbrechung von zwei Monate - bin ich als Blogger aktiv. Meine veröffentlichten Texte werden auch von den hiesigen Behörden und Institutionen wahrgenommen, denn immerhin hatte mich die OSK u.a. deswegen vors Landgericht zitiert und mich dort mit meinen Veröffentlichungen konfrontiert.

Im vorliegenden Fall, den ich unten ausführlich darlege bitte ich Sie zu prüfen ob:

a) das Verfahren zur Ausschreibung für die Installation und Wartung der in Ravensburg benötigten Warnsignale von der Ravensburger Stadtverwaltung gemäß den Vorschriften durchgeführt wurde. Denn immerhin (siehe Text) wurde die bisher erfolgreich tätige Firma aus Bayern beim Ausschreibungsverfahren nicht berücksichtigt.

b) die medialen Auskünfte des hiesigen Landratsamtes durch seinen Kreisbrandmeister strafrechtliche Relevanz haben, da sie aufgrund meiner mehrfachen Recherchen nicht dem entsprechen, was auf dem Markt Realität ist.

c) ob die Berichterstattung der hiesigen Presse - "Schwäbische Zeitung" - zu diesem Thema irreführend oder bewusst irreführend, und die von mir beanstandeten Ausführungen der Stadt und des Landratsamtes unterstützend war. Zudem bitte ich zu prüfen, ob die genannte Presse ihre Aufgaben der Neutralität und Berichterstattung von öffentlichem Interesse und der Wahrheitsfindung zuwidergehandelt hat,
1) weil sie auf meine mediale Veröffentlichung - von der sie durch meinen Verteiler Kenntnis erhalten haben müsste - nicht berichtet, respektive diese in ihrer folgenden Berichterstattung nicht hat einfließen lassen
2) weil sie ihrer Aufgabe der nachgehenden gründlichen Recherche nicht nachgekommen ist.

d) ob das Verhalten der Ravensburger Stadtverwaltung und das der Landkreisverwaltung Ravensburg kommunalrechtlich zu beanstanden und daher womöglich teilweise nichtig ist.

Es geht um den Schutz und die Sicherheit von rund 52.000 Menschen und um die Fürsorge- und Vorsorgepflicht des Staates, dessen verlängerte Arme die genannten Behörden sind. Vorsorglich erstatte ich hiermit Strafanzeige und Bitte um rechtliche und ethisch-moralische Prüfungen. Danke.

Mit Respekt und Freundlichkeit,

Stefan Weinert, Ravensburg
Theologe, Konfliktmanager FH, Case Manager FH
Sozialarbeiter i.R., freier Journalist, Publizist

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Ravensburger Warnsirenen: Juristische oder satirische Antwort ... ?? Wenn Landkreis, Stadtverwaltung und Zeitung mit Bürger/innen und deren Leben spielen!! (Linke zum Anklicken)

Blogger: Nachdem ich - aufgrund anders lautender Meldungen in der hiesigen Presse (27.9.23) - durch eigene Recherchen erfahren konnte, dass es durchaus noch bis Ende dieses Jahres oder Frühjahr 2024 möglich wäre, die in Ravensburg notwendigen Warnsirenen zu installieren, gab es nun "medialwendend" mit der Schlagzeile "Es wird Jahre dauern, bis wieder Sirenen heulen" (6.10.23), erneut einen Bericht in der Provinzpresse, in dem - gestützt durch die Ravensburger Kreisverwaltung - behauptet wird, das sei alles aus den verschiedensten Gründen eine langwierige Angelegenheit.

Dabei wird nicht erwähnt, dass man/frau hätte die infrastrukturellen Angelegenheiten und ernsthafte Verhandlungen mit Gebäudebesitzern schon vor 20 Monaten beginnen können. Es wird auch nicht meine anderslautende Berichterstattung vom 27.9.23, welche zwischen beiden o.g. Zeitungsartikel platziert war - erwähnt.  In der Zeitung klingt alles so, als müsse man bei "null" anfangen, weil erst heute (6. Oktober 2023) die Ernsthaftigkeit erkannt wurde. Wenn dem so ist, dann "arme Ravensburger/innen, von wem oder was werdet ihr da eigentlich regiert?!" --- Wenn aber seit dem 24. Februar 2022 bekannt, warum wurde nicht sofort etwas unternommen??

Der aktuelle Zeitungsbericht ist aufgrund meiner eigenen Recherchen - so jedenfalls meine persönliche Meinung - irreführend, vielleicht sogar "bewusst" irreführend. Lesen Sie (noch einmal) hier: Wie der Ravensburger Bürger im Ernstfall im Stich gelassen wird. Für mich die Überlegungen, ob ich dagegen - juristisch flankiert - vorgehe, oder ob ich mit Satire antworte.

Das an dieser Stelle ursprüngliche Satirebild wurde gelöscht.

Doch nachdem ich heute (07.10.23) ein sehr langes Telefonat - diesmal mit dem Geschäftsführer - der im oben im verlinkten Artikel genannten Firma für Warnsysteme im Bayerischen telefoniert hatte, reicht Satire hier nicht. Überhaupt nicht. Es schreit regelrecht nach einer Strafanzeige!

Jene Firma hat im Landkreis Ravensburg bereits einige Gemeinden erfolgreich mit ihren Warnsystemen ausgestattet. Das hat mich nicht nur verblüfft, sondern regelrecht vom Hocker gehauen. Der Geschäftsführer nannte mir die Namen der Gemeinden. Eine Gemeinde, so berichtet er mir, hatte zunächst eine andere Firma beauftragt, deren System aber nicht funktionierte. Bei der Ausschreibung der Stadt Ravensburg für das Warnsystem, wurde diese bayerische Firma jedoch nicht berücksichtigt. Das heißt: Sie hatte von der Ausschreibung gar keine Kenntnis bekommen.

Warum das so war, das ist dem Geschäftsführer nicht bekannt. Dennoch: Warum erhielt gerade diese Firma nicht einmal die Ausschreibungsunterlagen von der Stadt Ravensburg. Der Geschäftsführer nannte mir auch den Namen der Firma, welche die Ausschreibung gewonnen hatte, die aber rückmeldete, dass sie die Anlage nicht kurzfristig installieren könne, sondern es dauern würde. Die bayerische Firma jedoch hätte dies sofort tun können. Der Geschäftsführer: "Wären wir mit einbezogen worden, hätte Ravensburg bereits jetzt ein funktionierendes Warnsystem." Doch bis heute (7.10.23) habe sich die Stadt Ravensburg oder die Kreisverwaltung (Kreisbrandmeister) bei ihm nicht gemeldet.

Des weiteren meinte mein Gesprächspartner, das die Bemerkungen, es gäbe bundesweite Lieferschwierigkeiten oder Auftragserfüllungen bei Warnanlagen, Unfug seien und würden nach seiner Kenntnis auch nicht stimmen.

Alles dieses wird von der hiesigen Presse nicht erwähnt, wird verschwiegen. Ja, wir können ja nur berichten, was uns berichtet wird, höre ich Herrn Hautumm und Co. sagen. Und warum recherchiert ihr nicht selbst? Wäre meine Antwort.

Apropos: Kreisbrandmeister und Landrat müssen sich wegen ihrer unvollständigen (?) Informationen an die Presse, den Bürger/innen erklären! Ebenso der OB Dr. Rapp und sein Erster zur Sache der Ausschreibung, welche die bayerische Firma nie erreicht hat! Das können wir Bürger/innen erwarten!!

Als ehemaliger ehrenamtlicher Mitarbeiter (1972 bis 1980) im Warnamt I. (Schleswig-Holstein) und der Leitmessstelle 12 (Schleswig), weiß ich um die hohe Bedeutung von flächendeckenden Warnsystemen. Die Flut von 2021 hat deswegen so vielen Menschen das Leben gekostet, weil die veralteten Sirenen mit Starkstrom versorgt werden, der aber wegen der hohen Wasserstände zusammenbrach. Hinzu kommt noch die grobe Nachlässigkeit der Verantwortlichen (Landrat, Ministerin, ...) in dieser Causa.

So werde ich das Gefühl nicht los, dass auch mit uns Ravensburger Bürger/innen gespielt wird und Unfähigkeiten intern der Verwaltung und durch die Presse, mit wo möglichen "Lieferschwierigkeiten" tuschiert werden.

Liebe Mitbürger/innen, Sie verstehen sicher, dass Satire hier als angemessene Antwort nicht reicht. Zudem erfuhr ich vom Geschäftsführer der bayerischen Firma, dass es im gesamten Landkreis Ravensburg - auch in den Krankenhäusern - keine reaktivierbaren oder überhaupt Schutzbunker gibt. Ob es sich so verhält, müsste uns der Kreisbrandmeister (ein ehemaliger Kollege von mir) der Kreisverwaltung bestätigen, oder meine Info als falsch deklarieren, was natürlich möglich ist.

Muss ein Gericht klären, ob es sich hier um "falsche Tatsachenbehauptungen" handelt, und wenn JA, wer dafür verantwortlich ist? Ich glaube, ja!

Stefan Weinert, Ravensburg

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