🔺👉 Aus gegebenem Anlass: Großes Dossier zu "Katastrophenschutz" - "Bunker" - "ABC-Kriegsführung" …
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Zusammengestellt, persönlich kommentiert und mit eigenen Erfahrungen ergänzt von
Stefan Weinert (c) - März 2022 und erneut aus gegebenem Anlass (Versäumnisse der Ravensburger Stadtverwaltung) noch einmal publiziert am 27.09.2023)
20. März 2022
Luftschutzräume für den Ernstfall, wie noch in den 1960er bis 1980er Jahre - auch da nur sehr spärlich - gibt es bundesweit kaum bis gar nicht. Der ganz aktuelle und zusätzliche Anlass zu den schon vorherigen, diesen Artikel noch einmal zu veröffentlichen, sind die folgenden Ereignisse.
Wie ich weiter unten berichtete, hatte ich als junger und langhaariger Mann es vorgezogen, nicht zur Bundeswehr zu gehen, sondern mich stattdessen für zehn (10) Jahre für den sogenannten "Warndienst" (Ziviler Luftschutz) zu verpflichten. Ich lebte damals in Schleswig/Flensburg. Der Warndienst wurde einmal wöchentlich im Luftschutzbunker des damaligen Städtischen Krankenhauses, rund sieben Meter unter der Erde, in zwei Räumen abgehalten.
Dieses Krankenhaus wurde jetzt - nachdem man an anderer Stelle ein neues Krankenhaus errichtete und 2017 eröffnete (Helios) - abgerissen. Meine jüngere Schwester und mein Schwager, die dort bei Schleswig wohnen, sandten mir dazu das entsprechende Foto. Es gehört zu einem Bericht der dortigen "Schleswiger Nachrichten".
Nun hatte ein Schleswiger Bürger, so berichtet die Zeitung in diesem Artikel, bei der dortigen Stadtverwaltung angefragt, wie es aktuell mit der Versorgung der Bürger/innen mit Luftschutzbunkern aussieht. Er erhielt keine Antwort und "fühlt sich im Stich gelassen." Daraufhin fragte die besorgte Zeitung sowohl bei der Stadt (über 25.000 Einwohner) und der Kreisverwaltung nach. Doch da wusste man entweder nicht Bescheid oder gab die Auskunft, es gäbe keine Luftschutzbunker, bzw. müsse eine in Frage kommende Tiefgarage erst dafür noch nachgerüstet werden.
Hier können Sie den Zeitungsbericht aus dem Hohen Norden nachlesen: SN-Bunkeranlagen__c_.pdf
Na, das klingt doch ganz nach Ravensburg. Oder? Wie sieht es denn nun aus mit Luftschutzbunker für die Allgemeinheit? Gibt es die in und um Ravensburg? Die Bürger/innen hätten darauf gerne eine Antwort. Doch die kommt nicht. Und auch die Zeitung fragt nicht nach. Da fühlt man und frau sich doch richtig im Stich gelassen - von der Ravensburger Stadtverwaltung und der Ravensburger Kreisverwaltung, oder?
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1. März und 13. März
Als ich 1972 vor der Wahl stand, zur Bundeswehr zu gehen oder die Waffe zu verweigern, entschied ich mich für den damals möglichen dritten Weg: Zehn Jahre Zivilschutz. Das hieß, pro Woche einen Abend damit zu verbringen und zu proben, was im Ernstfall zu tun ist, um die Bevölkerung zu warnen und zu schützen. Vor allem im Falle eines Atomkrieges. Unter dem Krankenhaus meiner Geburtsstadt - zwei Etagen tiefer - gab es einen Atombunker in dem im Ernstfall das gesamte Hospital untergebracht werden konnte.
Dort - in zwei der vielen Räume - probten wir wie gesagt den Ernstfall, und ich kannte mich mit den Höhenfalloutwinden, mit Beaufort, den ABC-Waffen, dem NATO-Alphabet und den speziellen Berechnung zu verstrahlten Gebieten und solchen, die es in den kommenden Stunden sein werden, gut aus. Da ich aber 1980 mein Theologiestudium begann, brauchte ich "nur" acht Jahre wöchentlich einmal in den Bunker. Natürlich gab es da auch ein/zweimal im Jahr ne Feier - denn es war ja kein Ernstfall. Doch was, wenn dieser kommt und niemandem zum Feiern zu Mute ist (außer den blöden Impfgegnern)?
Schleswig-Holstein, wo ich damals lebte, ist aktuell nur mit 0,87 Prozent - gemessen an der Einwohnerzahl - mit Luftschutzbunkern versorgt. Baden-Württemberg hat einen Versorgungsgrad von immerhin 2,18 Prozent, was aber bedeutet, das im Ernstfall 97,82 Prozent der Bürger/innen ungeschützt sind. Offiziell jedenfalls. Denn es gibt keine öffentlichen Listen in Deutschland, wer, wo, wie viele Bunker hat. Dazu kommen einige Privathäuser, die einen solchen besitzen, aber darüber ist die Öffentlichkeit natürlich nicht informiert. Wie sieht es eigentlich damit in Oberschwaben aus? In Biberach, Ulm, Sigmaringen, Weingarten, Ravensburg?
Von 1957 bis 1996 gab es in fast jedem westdeutschen Bundesland ein sogenanntes WARNAMT (insgesamt 10), dem mehrere LEITMESS-STELLEN (LMST) in der Fläche zugeordnet waren. In einer solchen saß ich wie gesagt über acht Jahre einmal wöchentlich. In meiner Heimatstadt in Schleswig-Holstein war es die LMST 12, die dem WARNAMT I - zentral gelegen im Bundesland - zugeordnet war. Dort liefen alle Meldungen zusammen. Die Warnämter unterstanden dem Bundesamt für Zivilschutz und fielen wie der gesamte Zivilschutz in den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Sie waren untere Bundesbehörden. Beim Warndienst konnte man als freiwilliger Helfer tätig werden. Eine mehrjährige Verpflichtung wurde als Wehrersatzdienst angerechnet.
Sie bestanden jeweils aus einem eingezäunten Gelände in abgelegener Lage mit Verwaltungsgebäude, Unterkunftsgebäude, Kommunikationsturm und dem Warnamtsbunker. Die Gebäude waren so angeordnet, dass sie aus der Luft wie eine zivile Einrichtung aussahen. Die stark geschützten Bunker waren jeweils gleichartig aufgebaut und ermöglichten der Warnamtsbelegschaft einen Aufenthalt von 30 Tagen ohne Kontakt zur Außenwelt. Heute sind die Liegenschaften in Privatbesitz oder werden zum Beispiel von der Bundespolizei oder dem THW genutzt. Die Anlagen des Warndienstes waren als Zivilschutzeinrichtungen völkerrechtlich besonders geschützt.
(c) wikipedia
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Bis zum Ende des Kalten Krieges wurde in Westdeutschland lediglich eine durchschnittliche öffentliche Schutzplatzquote von etwa 3% erreicht. Folgende Übersicht aus dem Jahre 1987 zeigt jedoch, dass die Anstrengungen auf dem Gebiet des öffentlichen Schutzraumbaus in den einzelnen Bundesländern stark schwankten:
Baden-Württemberg | 2,18 | |
Bayern | 1,33 | |
Berlin | 1,14 | |
Bremen | 18,33 | |
Hamburg | 4,80 | |
Hessen | 1,38 | |
Niedersachsen | 2,18 | |
Nordrhein-Westfalen | 2,38 | |
Rheinland-Pfalz | 1,21 | |
Saarland | 8,58 | |
Schleswig-Holstein | 0,87 | |
Quelle: Zivilverteidigung, Heft 1, 1989. Erhebungsstand: 31.12.1987 |
Nach dem Fall der Berliner Mauer und der sich abzeichnenden weltpolitischen Entspannung entschied sich das Bundesministerium des Inneren dazu, ab dem 01.08.1990 keine Neuanträge zur Förderung von Schutzraumneubauten mehr entgegen zu nehmen. , Bereits genehmigte und bezuschusste Bauprojekte wurden allerdings noch vertragsgemäß ausgeführt. So kam es auf Grund langwieriger Bauplanungen noch bis weit in die 1990er Jahre zu Fertigstellungen bereits geplanter Schutzraumbauten.
Im Mai 2007 entschied die Innenministerkonferenz (IMK) schließlich, das „flächendeckende öffentliche Schutzraumkonzept aufzugeben“ und „mit sofortiger Wirkung die Verausgabung aller Haushaltsmittel einzustellen“ (vgl. Erlass des BMI, vom 07.05.2007). Die zu diesem Zeitpunkt noch nicht aus der Zivilschutzbindung entlassenen rund zweitausend restlichen öffentlichen Schutzbauten können fortan ihrer Bindung enthoben werden und einer alternativen Verwendung zugeführt werden. Anlagen im Bundeseigentum sollen über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben veräußert werden, gemeindeeigene Schutzbauten können auf Kosten der Kommunen weiterbetrieben oder ebenfalls aufgegeben werden.
Der Schutzraumbau hatte seit seiner Wiederaufnahme bis zum Ende des Kalten Krieges stets einen schweren Stand. Vorbehalte gab es sowohl auf Seiten der Bevölkerung als auch auf Seiten der Politik. Konrad Adenauer war beispielsweise anfänglich der Auffassung, dass eine zu offensive Luftschutzpolitik möglicherweise einen drohenden Krieg wahrscheinlicher machen würde: „Da muss ja der Verdacht kommen, wir wollen den Krieg vorbereiten“ (Spiegel, Heft 43, 1977, S. 108). Eine ähnliche Auffassung vertrat auch der deutsche Nato-Generalleutnant und spätere Friedensforscher Wolf Graf von Baudissin, der befürchtete, dass übermäßige Anstrengungen im zivilen Luftschutz einen Gegner nur beunruhigen würden und einen Krieg wahrscheinlicher machten. Die „Geiselrolle“ einer ungeschützten Bevölkerung führe dazu, dass ein Krieg unter allen Umständen verhindert werde, wohingegen eine vollständig geschützte Bevölkerung die Annahme begünstigen könne, ein atomarer Krieg sei ohne übermäßige Verluste führbar. Die Luftschutzbefürworter argumentierten dagegen, dass der Luftschutz bereits im Zweiten Weltkrieg wesentlich höhere Verluste unter der Zivilbevölkerung verhindert habe und ein gut ausgebauter Luftschutz dem Gegner die schwache Wirksamkeit seines Angriffes vor Augen führe. Auf Seiten der Friedensbewegung brachten es Parolen wie „Wer Bunker baut wirft Bomben“ oder „Tierschutz ist besser als Zivilschutz, denn Tierschutz ist für alle Tiere, aber Zivilschutz ist nur für die Katz“ zu einer gewissen Popularität. Darüber hinaus waren weite Teile der Bevölkerung der Auffassung, dass gegen die neuartigen Gefahren eines atomaren Schlagabtausches auch kein Schutzraum mehr helfe und, selbst wenn ein unmittelbarer Angriff lebend überstanden werde, ein Weiterleben danach ausgeschlossen sei. Diesem Argument entgegneten die Luftschutzbefürworter, dass ein flächendeckender atomarer Krieg aus militärtaktischer Sicht sehr unwahrscheinlich sei und dass selbst bei einem Einsatz von atomaren Waffen Schutzräume außerhalb der direkten Detonationsorte durchaus einen wirkungsvollen Schutz gewähren könnten.Zeitleiste
1946 | Verbot von zivilen und militärischen Luftschutzbauten durch das Kontrollratsgesetz Nr. 23 der Alliierten. |
1949 | Gründung der Bundesrepublik Deutschland mit Inkrafttreten des Grundgesetzes. Das Grundgesetz enthielt keinerlei Vorschriften zur Verteidigung und zum Schutz der Zivilbevölkerung bei kriegerischen Auseinandersetzungen. Verabschiedung der Genfer Konvention durch 48 von 59 abstimmenden Staaten. Teil der Vereinbarung ist der Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegszeiten und die Einigung auf ein internationales Zivilschutzzeichen (blaues Dreieck auf orangefarbenen Grund). |
1951 | Zustimmung der Westalliierten zur Durchführung ziviler Luftschutzmaßnahmen in der noch jungen Bundesrepublik trotz weiteren formalen Bestandes des Kontrollratsgesetzes Nr. 23 von 1946. Beginn erster organisatorischer Vorbereitungsmaßnahmen für den Wiederaufbau des Luftschutzes. |
1952 | Die Westalliierten suspendieren mit Unterzeichnung des Deutschlandvertrages das zivile Luftschutzverbot. Das Bundesministerium für Wohnungsbau gibt ein so genanntes „Vorläufiges Merkblatt“ für den bautechnischen Luftschutz heraus, in dem, bis zu einem Wirksamwerden eines regulären Luftschutzgesetzes, der freiwillige Bau von „nahtreffersicheren Schutzräumen“ in Neubauten nahegelegt und technisch bestimmt wird. |
1955 | Gründung der Bundeswehr Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur NATO Das Bundeskabinett verabschiedet ein vorläufiges Luftschutzprogramm und erste Richtlinien für Schutzraumbauten werden veröffentlicht. |
1957 | Das Erste Gesetz über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (ZBG) tritt in Kraft. |
1960 | Das Bundesministerium für Wohnungswesen, Städtebau & Raumordnung gibt Richtlinien für Schutzraumbauten heraus. |
1961 | Die Berliner Mauer wird gebaut und teilt die Welt als Eiserner Vorhang endgültig in West und Ost. |
1962 | Die Kuba-Krise versetzt die Welt und mit ihr natürlich auch den Deutschen Zivilschutz in Angst vor einem Dritten Weltkrieg. |
1965 | Das Gesetz über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzbaugesetz) tritt in Kraft. Gleichzeitig werden die für den Schutzraumbau wesentlichen Inhalte auf Grund eines Haushaltssicherungsgesetztes auf unbestimmte Zeit außer Kraft gesetzt. |
ab 1965 | Veröffentlichung zahlreicher Richtlinien und bautechnischer Grundsätze für verschiedene Schutzraumbauten, mit einer stetigen Anpassung an die verringerten Anforderungen des Grundschutzes. |
1989 | Die Mauer fällt |
1990 | Das BMI entscheidet, dass ab dem 01.08.1990 keine Neuanträge auf Förderung der Errichtung von öffentlichen Schutzräumen als Mehrzweckanlagen mehr entgegengenommen werden. Bereits genehmigte und bezuschusste Bauprojekte werden jedoch noch vertragsgemäß ausgeführt. |
1997 | Ein neues Zivilschutzneuordnungsgesetz tritt in Kraft. Neben anderen Punkten sieht es die Auflösung aller Hilfskrankenhäuser und die Umwidmung der geschützten HKH in öffentliche Schutzräume als so genannte "Sonderschutzbauten" vor. |
2007 | Die Innenministerkonferenz beschließt auf Grund der seit Ende des Kalten Krieges vollkommen veränderten Bedrohungslage die Aufgabe des flächendeckenden Schutzbauprogramms. |
seit 2008 | Sukzessive Entlassung der ehemaligen öffentlichen Zivilschutzanlagen aus der Zweckbindung und anschließende Verwertung durch Rückgabe, Veräußerung, Abriss oder Umnutzung. |
Schulschutzräume (Neubauten)
Schulschutzräume bezeichnen weder eine besondere bauliche Ausführung eines Schutzbauwerkes noch zwingend ausschließlich solche für die Nutzung durch eine Schule. Es handelt sich hierbei um Schutzbauten, die insbesondere für Personengruppen vorgehalten werden, die sich überwiegend außerhalb ihrer eigenen Wohnstätte an diesen Orten aufhalten. Schulschutzräume wurden daher hauptsächlich in Schulen und Hochschulen errichtet, jedoch auch in Kinder-, Jugend- und Altenheimen sowie in Krankenhäusern und Beherbergungsstätten. Hierbei dürfen Krankenhausschutzräume nicht mit geschützten Hilfskrankenhäusern verwechselt werden, da Hilfskrankenhäuser neben Bettenplätzen insbesondere über geschützte Behandlungsräumlichkeiten verfügen. Neben wenigen Ausnahmen, insbesondere im Saarland, wo Schulschutzräume auch in nahe liegenden Stollenanlagen errichtet wurden, befinden sich Schulschutzräume in der Regel in Hausschutz- oder Grundschutzräumen mittlerer Größe.
Zur Lage der Schulschutzräume gab es eine Richtlinie mit folgenden Anforderungen: „Die Schutzräume können sich innerhalb oder außerhalb des Schulgeländes befinden, außerhalb aber nur dann, wenn sie in unmittelbarer Nähe des Schulgebäudes liegen und schnell erreichbar sind. (...) Sinn der Regelung ist, dass einerseits eine tatsächliche Mehrzwecknutzung durch die Schule in Friedenszeiten sichergestellt ist, und zum anderen, dass die Schule in Spannungszeiten als infrastruktureller Mittelpunkt auch dem Schutz der umliegenden Bevölkerung bei Schulausfall zur Verfügung stehen kann. Bei abgelegenen, nur sporadisch oder überhaupt nicht genutzten Kellerräumen ist dieses nicht gegeben. Entfernungsmäßig lässt sich der räumlich funktionale Zusammenhang nicht exakt festlegen, begrenzt sich aber meist auf die unmittelbare Nachbarschaft zum Stammgebäude der Schule." (1972 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen des Bundes bei der Errichtung von Schutzräumen für Schulen)
Die Anzahl der zu schaffenden Schutzplätze wurde anhand der Zahl der Personen ermittelt, die üblicherweise im Gebäude anwesend waren. Außerdem konnten bei Bedarf auch Anwohner in die Nutzung der Schulschutzräume einbezogen werden. "Die Zahl der Schutzplätze soll in der Regel etwa der Zahl der Personen entsprechen, die üblicherweise in der Schule anwesend sind. Begleitend hierzu ist ebenso festzuhalten, wie viele Anwohner im unmittelbaren und mittelbaren Bereich um den Schutzraum vorhanden sind (ca. 500 m Luftlinie).“
Die Förderung von Schulschutzbauten geschah sowohl durch den Bund als auch durch die Länder, war jedoch uneinheitlich geregelt, was dazu führte, dass die tatsächliche Realisierung dieser Schutzbauten regional stark schwankte. In Nordrhein-Westfalen gab es beispielsweise über einen längeren Zeitraum die Verpflichtung, Schulschutzräume zu errichten, weshalb hier tatsächlich eine relativ hohe Zahl an Schutzbauten errichtet wurde. Bereits 1954 sah ein Kabinettsbeschuss dort vor, in allen staatlichen und öffentlichen Neu- und Erweiterungsbauten, die mit Landesmitteln gefördert wurden, Schutzräume für die Belegschaft und vorübergehend anwesende Personen zu errichten. Zusätzlich ergingen 1962 in Nordrhein-Westfalen mehrere Runderlasse, in denen die Landesregierung die Empfehlung aussprach, in allen Schulneu- und -Erweiterungsbauten Schutzräume errichten zu lassen (Beschluss des Nordrhein-Westfälischen Kabinetts, vom 15.06.1954). In Hamburg hingegen sahen zumindest die anfänglichen Schutzbauerlasse vorerst nur „konstruktive bauliche Maßnahmen vor, die eine spätere Verwendung der Räume für Zwecke des Luftschutzes ohne wesentlichen Eingriff in die Bausubstanz ermöglichen“. (Beschluss des Hamburger Senates, vom 04.11.1955)
Die bauliche Ausführung der Schulschutzräume richtete sich zunächst nach den Vorgaben für die Errichtung von Hausschutzräumen. Da hier jedoch nur eine relativ geringe Anzahl von 50 Schutzplätzen pro Schutzraum zugelassen war, konnte die Anzahl der tatsächlich erforderlichen Schutzplätze nur durch eine Errichtung mehrerer nebeneinander liegender Hausschutzraumgruppen abgedeckt werden. Neben einer mangelhaften Wirtschaftlichkeit war eine gleichzeitige sinnvolle Friedensnutzung der Hausschutzräume auf Grund der nur relativ geringen Raumgröße kaum möglich. Daher wurde in den 70er und 80er Jahren die zulässige Maximalbelegungszahl der Schulschutzräume durch die Entwicklung neuer Schutzraumtypen (Grundschutzräume mittlerer Größe) von 50 auf maximal 299 Schutzplätze erhöht und dadurch gleichzeitig eine sinnvollere Raumgröße eine Mehrzwecknutzung in Friedenszeiten erreicht.
Quelle und weiterlesen: https://www.geschichtsspuren.de/artikel/bunker-luftschutz-zivilschutz-/194-zivilschutzanlagen-ueberblick.html----------------------------
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Nach dem Gesetz über den Katastrophenschutz (Landeskatastrophenschutzgesetz) Baden-Württemberg wird eine Katastrophe definiert als ein Geschehen,
- das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere, der Umwelt, erheblicher Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung
- in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt,
- dass es geboten erscheint, ein zu seiner Abwehr und Bekämpfung erforderliches Zusammenwirken von Behörden, Stellen und Organisationen unter die einheitliche Leitung der Katastrophenschutzbehörde zu stellen.
- Naturkatastrophen wie zum Beispiel Hochwasser, Orkane, Erdbeben,
- außergewöhnliche Schadensereignisse wie zum Beispiel schwere Unfälle auf der Straße, der Schiene, zu Wasser und in der Luft,
- Unfälle in einem Kernkraftwerk,
- Terroranschläge mit atomaren, biologischen oder chemischen Waffen.
In solchen Ausnahmesituationen ist der Katastrophenschutz gefordert, um der Bevölkerung eine Rückkehr in geregelte Lebensumstände zu ermöglichen. Für den Katastrophenschutz sind grundsätzlich die Länder zuständig, im Verteidigungsfall hingegen ist es der Bund im Rahmen des Zivilschutzes. Unabhängig davon arbeiten Bund und Länder für das gemeinsame Ziel „Bevölkerungsschutz“ eng zusammen und unterstützen sich gegenseitig.
In Baden-Württemberg sind die Katastrophenschutzbehörden in die drei folgenden Verwaltungsebenen gegliedert:
- das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde für Aufgaben, die sich über einen Regierungsbezirk oder über Landesgrenzen hinaus erstrecken (§ 6 Absatz 3, 4 Landeskatastrophenschutzgesetz)
- die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden für die Umgebung kerntechnischer Anlagen und für Aufgaben, die sich über einen Land- oder Stadtkreis hinaus erstrecken (§ 6 Absatz 2 Nr. 1, 2 Landeskatastrophenschutzgesetz)
- die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden; dies sind die Bürgermeisterämter der Stadtkreise und die Landratsämter (§ 6 Absatz 1 Landeskatastrophenschutzgesetz)
§ 1
Katastrophenschutz Baden-Württemberg
(1) Die Katastrophenschutzbehörden [Bürgermeisteramt] haben die Aufgabe, die Bekämpfung von Katastrophen vorzubereiten, Katastrophen zu bekämpfen und bei der vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden mitzuwirken (Katastrophenschutz). Sie haben dazu die Maßnahmen zu treffen, die nach pflichtmäßigem Ermessen erforderlich erscheinen.
(2) Katastrophe im Sinne dieses Gesetzes ist ein Geschehen, das Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass es geboten erscheint, ein zu seiner Abwehr und Bekämpfung erforderliches Zusammenwirken von Behörden, Stellen und Organisationen unter die einheitliche Leitung der Katastrophenschutzbehörde zu stellen.
Vorbereitende Maßnahmen
(1) Als vorbereitende Maßnahmen haben die Katastrophenschutzbehörden insbesondere
- 1.
zu untersuchen, welche Katastrophengefahren in ihrem Bezirk drohen,
- 2.
die in ihrem Bezirk für die Katastrophenbekämpfung vorhandenen Einsatzkräfte und -mittel zusammenzustellen,
- 3.
Katastrophen-Alarm- und Einsatzpläne auszuarbeiten und weiterzuführen,
- 4.
die Entgegennahme von Meldungen über Schadensereignisse und die unverzügliche Übernahme der Einsatzleitung durch die Katastrophenschutzbehörde zu gewährleisten,
- 5.
sich im Zusammenwirken mit den Trägern der Katastrophenhilfe im Hinblick auf ihre im Katastrophenschutz mitwirkenden Kräfte Kenntnis von der Einsatzfähigkeit im Sinne von § 9 Abs. 3 zu verschaffen,
- 6.
die Aufstellung der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzdienstes zu veranlassen, auf ihre angemessene Ausbildung, Ausstattung, Unterbringung sowie auf ihre Einsatzfähigkeit hinzuwirken und dies, soweit landesrechtlich nicht besonders geregelt, zu überwachen,
- 7.
regelmäßige Übungen unter einheitlicher Führung der Katastrophenschutzbehörde und Hinzuziehung der Träger der Katastrophenhilfe, der im Katastrophenschutz Mitwirkenden im Sinne von § 5, von Angehörigen der Berufe des Gesundheitswesens im Sinne von § 26 sowie von Betreibern von Anlagen im Sinne von § 30 durchzuführen,
(2) Die Katastrophenschutzbehörden bilden zur Erfüllung von Katastrophenschutzaufgaben besondere Führungseinrichtungen zur Erledigung der administrativ-organisatorischen Aufgaben (Verwaltungsstab) und zur Erledigung der operativ-taktischen Aufgaben (Führungsstab/Technische Einsatzleitung), in denen Vertreter der benötigten Fachdienste sowie der durch ein Störereignis direkt betroffenen Betreiber von Anlagen mit besonderem Gefahrenpotential im Sinne von § 30 angemessen zu beteiligen sind.
(1) Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nicht militärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Behördliche Maßnahmen ergänzen die Selbsthilfe der Bevölkerung.
(2) Zum Zivilschutz gehören insbesondere
1.der Selbstschutz,
2.die Warnung der Bevölkerung,
3.der Schutzbau,
4.die Aufenthaltsregelung,
5.der Katastrophenschutz nach Maßgabe des § 11,
6.Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit,
7.Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.
§ 7 Öffentliche Schutzräume(1) Öffentliche Schutzräume sind die mit Mitteln des Bundes wiederhergestellten Bunker und Stollen sowie die als Mehrzweckbauten in unterirdischen baulichen Anlagen errichteten Schutzräume zum Schutz der Bevölkerung. Sie werden von den Gemeinden verwaltet und unterhalten. Einnahmen aus einer friedensmäßigen Nutzung der Schutzräume stehen den Gemeinden zu. Bildet der öffentliche Schutzraum mit anderen Anlagen eine betriebliche Einheit, so kann dem Grundstückseigentümer die Verwaltung und Unterhaltung des Schutzraumes und seiner Ausstattung übertragen werden. Die Kosten sind ihm von der Gemeinde zu erstatten.
(2) An dem Grundstück und den Baulichkeiten dürfen ohne Zustimmung der nach Landesrecht zuständigen Behörde keine Veränderungen vorgenommen werden, die die Benutzung des öffentlichen Schutzraums beeinträchtigen könnten. Bei Bauten im Eigentum des Bundes erteilt die Zustimmung das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Schutzräume in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet, die vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat als öffentliche Schutzräume anerkannt worden sind, sowie für die Bestandserhaltung der bisher zum Zwecke der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung im Verteidigungsfall errichteten Schutzbauwerke.
§ 8 Hausschutzräume
(1) Hausschutzräume, die mit Zuschüssen des Bundes oder steuerlich begünstigt gebaut wurden, sind vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten in einem ihrer Bestimmung entsprechenden Zustand zu erhalten. Veränderungen, die die Benutzung des Schutzraumes beeinträchtigen könnten, dürfen ohne Zustimmung der nach Landesrecht zuständigen Behörde nicht vorgenommen werden.(2) Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte hat bei Gefahr den Personen, für die der Schutzraum bestimmt ist, die Mitbenutzung zu gestatten. *)
Ich selbst lebe mit rund 10.000 anderen Menschen in der Ravensburger Nordstadt. Seit nun 33 Jahren lebe ich in Ravensburg, davon 31 in der Nordstadt. Mir ist kein einziger Luftschutzraum oder Luftschutzbunker in Ravensburg bekannt. Und so dürfte es 9.900 anderen Mitbürger/innen auch gehen. Eigentlich sollte es im Rathaus einen für alle einsehbaren (LIFG) Plan geben, auf dem solche Einrichtungen eingezeichnet sind. Gemäß § 8a des LaKatSG BW sollte die Bevölkerung informiert sein:
(2) Die externen Notfallpläne müssen erstellt werden, um
1. Schadensfälle einzudämmen und unter Kontrolle zu bringen, sodass die Auswirkungen möglichst geringgehalten und Schädigungen der menschlichen Gesundheit, der Umwelt und von Sachwerten begrenzt werden können,2. die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Auswirkungen schwerer Unfälle einzuleiten,
3. notwendige Informationen an die Öffentlichkeit sowie betroffene Behörden oder Dienststellen in dem betreffenden Gebiet weiterzugeben.
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Doch, so jedenfalls ist meine ziemlich sichere Info, gibt es in Ravensburg keine Schutzräume oder gar -Bunker. Und wenn, dann wissen nur die "oberen 100" darüber Bescheid. Und es gibt auch keinen Plan - sowohl über die öffentlichen als auch über die *) privaten Schutzräume, oder?
Aktuell stehen kaum öffentlichen Schutzräume in der BRD zur Verfügung und es gibt auch keine Pläne für deren Reaktivierung. Da sich die Bedrohungslage, aus der heraus Schutzräume ursprünglich gebaut und erhalten wurden, geändert hatte, fiel 2007 die Entscheidung, das bisherige Schutzraumkonzept aufzugeben. Schutzräume in den Neuen Bundesländern wurden nach der Wiedervereinigung nicht in das Schutzraumkonzept integriert und unterlagen nicht der Zivilschutzbindung.
Seit 2020 ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für die Rückabwicklung der Schutzräume zuständig. Laut BImA sind mittlerweile rund 1.400 von 2.000 Anlagen rückabgewickelt worden. Bis zur Entlassung aus der Zivilschutzbindung, die zurzeit nach und nach erfolgt, werden die ehemaligen Schutzräume von den Kommunen bewirtschaftet. Sämtliche Hausschutz- und Schulschutzräume sind bereits aus der Zivilschutzbindung entlassen und rückabgewickelt worden.
Grund für die Rückabwicklung der Schutzräume, in denen auch zu Zeiten einer hohen Schutzraumdichte nur ein kleiner Teil der Bevölkerung Schutz finden konnte, ist eine Veränderung der Bedrohungslage und die Einschätzung von Klimawandel, Naturkatastrophen und Terrorismus als relevanteste Risiken. Bei diesen handelt es sich um Gefahren, vor denen Luftschutzbunker in der Nähe nicht effektiv schützen können.
Laut einem BImA-Sprecher kommt noch hinzu, dass bei den derzeit anzunehmenden Bedrohungslagen keine ausreichende Vorwarnzeit gegeben sei. Menschen hätten also wahrscheinlich keine Zeit, sich nach einer Warnung (z.B. durch Sirenensignale) rechtzeitig in Sicherheit zu bringen. Diesem mittlerweile nur eingeschränkten Nutzen standen die sehr hohen Kosten für den Erhalt der Schutzräume gegenüber – ihre Instandhaltung kostete etwa zwei Millionen Euro pro Jahr.
Neben Mehrzweckanlagen (Tiefgaragen, Bahnhöfe) gibt es sogenannte Schutzräume mittlerer Größe. Dieses sind zum Beispiel Schulschutzräume, ehemalige Hilfskrankenhäuser sowie Bunker und Stollen. Öffentliche Schutzräume werden häufig nach dem Prinzip der Doppelnutzung auch für friedensmäßige Zwecke genutzt, z. B. Katastrophenschutz, Vereine etc. Die Schutzräume waren regional über alle alten Bundesländer verteilt, ihre Nutzung war im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) geregelt.
Eine Übersicht über die verschiedenen Schutzraumarten sowie weitere Informationen sind auf der Homepage des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) unter www.bbk.bund.de zu finden. Dort aber heißt es lapidar unter dem Punkt: Wo finde ich Schutzräume?
"Dass Deutschland vor dem Hintergrund des bewaffneten Konflikts in der Ukraine einem Luftangriff ausgesetzt sein wird, ist unwahrscheinlich. Dennoch stellt man sich natürlich die Frage nach Schutzräumen, sollte es soweit kommen. Öffentliche Schutzräume wie z.B. Luftschutzbunker gibt es nicht mehr. Im Jahr 2007 beschlossen Bund und Länder gemeinsam, öffentliche Schutzräume nicht weiter zu erhalten. Mit dem Fall der Mauer und der Beendigung des Ost-West-Konflikts schien das Szenario eines konventionellen Krieges mit großflächigen Bombardierungen und dem Einsatz chemischer und nuklearer Waffen nicht mehr zeitgemäß. Doch auch ohne öffentliche Einrichtungen gibt es natürlich Schutzmöglichkeiten ...
... Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe geht weiterhin davon aus, dass Bombenangriffe in Deutschland extrem unwahrscheinlich sind. Falls jedoch Schutzräume nötig werden, empfiehlt es, die vorhandenen Gebäude als solche zu nutzen."
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Lesen Sie auch hier einen weiteren umfangreichen Artikel zum Thema "Atomkrieg überleben?!" *) siehe weiter unten
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Quelle des folgenden Artikels: https://ousuca.com/atomkrieg-ueberleben/
Im Zuge der Drohungen von Russlands Präsident Putin, im Konflikt in der Ukraine notfalls mit Atomwaffen vorzugehen, steigen die Ängste vor einem Atomkrieg. Viele Menschen fragen sich, wie oder ob man sich überhaupt vor einem nuklearen Angriff schützen und wie oder ob man einen Atomkrieg überleben kann. Dazu der folgende umfangreiche Artikel
Inhaltsverzeichnis:
- Besteht akute Gefahr für einen Atomkrieg?
- Was bedeutet nuklearer Winter?
- Sofortmaßnahmen auf einen unmittelbaren Atomangriff
- Atomkrieg Vorbereitung und Maßnahmen
- Fragen und Antworten
- Download
- Zusammenfassung
Die Zeiten des kalten Krieges schienen längst vorüber. Dann griff Russland am 24. Februar 2022 die Ukraine an, und als Präsident Wladimir Putin merkte, dass er sich mit seiner Invasionsidee verschätzt hatte, drohte er der Welt unterschwellig mit dem Einsatz von Atomwaffen.
Das tat er, indem er verlauten ließ, dass er die „Abschreckungswaffen“ seines Landes in erhöhte Alarmbereitschaft versetzen ließ. Was auch immer er damit meinte, klang das nach einer ziemlich ernstzunehmenden Drohung.
Einige Leser/innen werden sich vielleicht noch an die Kubakrise von 1962 erinnern, als sowjetische Mittelstreckenraketen auf Kuba stationiert wurden. Die Kubakrise dauerte 13 Tage und hatte das Potenzial, den kalten Krieg in eine heiße Auseinandersetzung zu verwandeln.
Nach der Kubakrise erkannten die Menschen, was für eine Gefahr eine tatsächliche Auseinandersetzung der Supermächte mit Atomwaffen mit sich bringen würde: die totale Zerstörung gesamter Landflächen, Leid, Tod und auf Jahrhunderte verseuchter Boden.
Atomare Waffen dienen der Abschreckung, weshalb sie auch als Abschreckungswaffen bezeichnet werden. Heute verfügen weltweit viele Länder über Atomwaffen. Die nukleare Schlagkraft dieser Waffen ist zudem aktuell noch tausendfach höher als die Schlagkraft der Atomwaffen von Hiroshima und Nagasaki.
Gründe, warum (trotzdem) keine akute Gefahr eines Atomkriegs besteht- Die meisten Militärexperten sind sich einig, dass es nicht im Interesse eines Landes liegen kann, einen atomaren Erstschlag gegen ein anderes Land zu führen, da das auch die Auslöschung des eigenen Landes zur Folge haben könnte.
- Nur ein wahnsinniger und lebensmüder Diktator ohne Kinder und Familie oder Freunde könnte es ernsthaft anstreben, einen weltweiten nuklearen Konflikt vom Zaun zu brechen.
- Selbst wenn ein Diktator so irre wäre, den roten Knopf auslösen zu wollen, müsste er diesen Schritt immer noch mit seinem Stab absprechen. Hier besteht die Hoffnung, dass weniger lebensmüde Stabsangehörige den atomaren Erstschlag verhindern.
- Falls von einem Land Atomwaffen auf ein anderes Land abgeworfen würden, so ist nicht zwangsläufig davon auszugehen, dass andere Länder nun ebenfalls ihre Atomwaffen auf Bürger des Angriffslandes abwerfen. Vor allem bei demokratischen Ländern sollte hier eine zwar starke, aber gleichzeitig gut kalkulierte Reaktion kommen.
- Atomwaffen sind Abschreckungswaffen und werden als solche zu Abschreckungszwecken verwendet, die Gegner davon abhalten sollen, ein Land überhaupt anzugreifen. So die Theorie.
- Auch in Bezug auf die Ukraine ist es unwahrscheinlich, dass Präsident Putin zu Atombomben greift. Die nukleare Verseuchung würde nicht nur die Ukraine betreffen, sondern auch russische Soldaten, pro russische Enklaven und der Fallout würde bis weit nach Russland und Sibirien getragen.
„Ich weiß nicht, wie der dritte Weltkrieg ausgehen wird. Ich weiß jedoch, dass der vierte Weltkrieg mit Stöcken und Steinen geführt wird.“
Albert EinsteinWeltweit existieren um die 15.000 Atomwaffen. Davon werden etwa 7.000 von den USA und 7.000 von Russland gehalten. China, Großbritannien, Frankreich, Israel, Pakistan, Indien und Nordkorea besitzen ungefähr 1.000 Kernwaffen.
Würde man/frau jeweils drei (3) Atomwaffen über jeder Stadt bzw. über jedem Ballungsraum (Gegend mit über 100.000 Bewohnern) der Erde zünden, würden alle Menschen dieser Gebiete getötet. Danach wären immer noch 1.500 Atombomben übrig.
Theoretisch wäre es möglich, mit allen vorhandenen Atomwaffen schlagartig über die Hälfte der Menschheit zu vernichten.
Im Jahr 1983 prägten der Klimaforscher Richard Turco und seine Kollegen im Fachblatt „Science“ den Begriff des „nuklearen Winter“. Gemeint ist damit eine starke Abkühlung der Erdatmosphäre nach einem weltweiten atomaren Schlagabtausch.
Studien des Nobelpreisträgers Paul J. Crutzen zufolge würde es nach einem atomaren Weltkriegsszenario zu enormen Bränden und in der Folge zu einer fatalen Freisetzung von Stickoxiden und Sauerstoffradikalen kommen.
Nach der TTAPS-Studie des Klimaforschers Richard Turco käme es nach den Bränden zu einer weltweiten Abkühlung auf bis zu minus 15 bis minus 25 Grad.
Die aktuellste Modellrechnung zur Klimaveränderung nach einer nuklearen Katastrophe stammt von einer Gruppe um Joshua Coupe (Rutgers University). Die Simulationen von Joshua Coupe bestätigen die vorangegangenen Befürchtungen anderer Wissenschaftler.
Durch die Kernexplosionen könnten 147 Millionen Tonnen radioaktiv verseuchter Ruß in die Atmosphäre gelangen. Dieser radioaktive Ruß könnte sich bis in die Stratosphäre verteilen, die Sonne auf lange Zeit verdunkeln und so die Erdatmosphäre stark abkühlen.
Wer sich in unmittelbarer Nähe eines Atombombeneinschlags befindet, hat keine Überlebenschancen. Die Bombe von Hiroshima löschte in einem Umkreis von einem Kilometer alles Leben aus. Heutige Atombomben sind teils tausendfach stärker als die Hiroshima-Bombe.
Auch in weiterer Entfernung zum Einschlagskrater ist man nicht sicher. Extrem heiße und starke Explosionswinde können kilometerweit alles Lebendige verbrennen oder gar verdampfen.
Wurde der Einschlag einer Kernwaffe überlebt, dann lauert bereits die nächste Gefahr durch den radioaktiven Fallout.
Als Fallout wird radioaktiver Niederschlag in Form von Pulver oder Regen bezeichnet, der nach Atomexplosionen auftritt und der Tod oder Krankheit verursacht.
Wird plötzlich in Radio und Fernsehen verkündet, dass ein unmittelbarer Atomangriff auf deine Stadt bevorsteht, dann müssen Sie schnell handeln, wenn Sie Ihr Leben und das Leben Ihrer Familie retten wollen.
Ist Ihr direkter Wohnbereich vom Atomangriff betroffen, dann müssen Sie diesen Bereich sofort verlassen. Wenn noch Zeit bleibt, packen Sie den Fluchtrucksack für sich und Ihre Familie und dann suchen Sie einen einigermaßen sicheren Ort auf.
Wenn Sie einen besitzen, dann packen Sie den Geigerzähler ein. Diesen werden Sie gebrauchen können, wenn Sie den Schutzraum wieder verlassen müssen!
Sofortmaßnahmen bei zu erwartender Atomexplosion
Verlassen der Gefahrenzone:
In einer Stadt sind Sie nicht der/die Einzige, der/die nach der Ankündigung eines Atomangriffs diese Stadt so schnell wie möglich verlassen will. Es kann zu Panik in der Bevölkerung kommen, Straßen und Ausfahrtsstraßen sind dann verstopft.
Je schneller Sie handeln, desto größer sind Ihre Chancen, die Stadt noch vor der Explosion zu verlassen.
Schutz im Atombunker:
Atombunker gibt es im deutschen Raum entweder nur in Filmen oder nur für auserwählte Gäste. In Stuttgart oder auch in anderen deutschen Städten können Sie lange suchen und würden doch nicht fündig. Seit 2007 existieren in Deutschland keine funktionierenden Schutzanlagen.
In der Schweiz hingegen ist das Netz mit zivilen Schutzanlagen sehr gut ausgebaut.
Schutzsuche in dickwandigen Gebäuden, Tiefgaragen, Kellern:
Sie schaffen es nicht mehr, die Gefahrenzone rechtzeitig zu verlassen? Dann halten Sie nach massiven Gemäuern, Kellern und Tiefgaragen Ausschau.
In Ihrer Stadt fährt eine U-Bahn? Dann ab in den U-Bahn-Schacht. Je fester und tiefer die Anlage ist, desto besser. Ravensburg: Marienplatztiefgarage (vier Stockwerke tief).
Jedoch gilt hierbei auch zu bedenken, dass Zugänge durch eine Explosion verschüttet werden können. Halten Sie also auch im Schutzort nach alternativen Ausgängen Ausschau.
Schutz in Waldgebieten und auf freier Fläche: (Altdorfer Wald)
Die Explosionshitze nach dem atomaren Einschlag setzt kilometerweit alles in Brand. Sind Sie im Wald, dann suchen Sie dort eine freie Fläche mit einer Vertiefung oder Höhle in die Sie sich legen können. Schaffen Sie es, dann begebe dich aber am besten heraus aus dem Wald, so dass Sie vor dem drohenden Brand geschützt sind.
10 Punkte für Atomkrieg Vorbereitung und Maßnahmen (in der "Du"-Anrede)
Ein weltweiter Atomkrieg ist eine schreckliche Vorstellung, mit der sich niemand befassen möchte. Die weitläufige Meinung ist, dass mit einem Atomkrieg sowieso das Ende der Menschheit besiegelt sei.
Im worst case kann es stimmen, dass die Welt nach einem atomaren Erstschlag im Atombombenhagel untergeht. Hoffentlich muss niemand von uns jemals erleben, dass irgendwo auf unserem Planeten eine Atombombe explodiert.
Falls es doch geschieht, bleibt die Hoffnung, dass es daraufhin keine Kettenreaktion gibt und dass wir als Menschheit daraus lernen.
#1 Be preparedWillst du Frieden, dann rüste dich für den Krieg.
Es ist immer besser, vorbereitet zu sein. Das gilt für einen Gedichtvortrag genauso wie für einen Atomkrieg.
Hast du dich mental mit Dingen auseinandergesetzt, kannst du sie im Moment ihrer Erscheinung besser einordnen und hast zudem bereits Antworten parat.
#2 Sofortmaßnahmen zur SicherheitIm Falle eines atomaren Schlags bleibt dir nur minimaler zeitlicher Spielraum, um Entscheidungen zu treffen und umzusetzen.
Als erste Reaktion sollten die Sofortmaßnahmen auf einen unmittelbaren Atomangriff umgesetzt werden.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Sofortiges Verlassen der Gefahrenzone (wenn möglich)
- Schutzsuche in Schutzräumen, U-Bahn-Stationen, Kellern, Gräben
- Ist die Explosion von Weitem zu erkennen, dann unbedingt den Blick vom Explosionsort abwenden (Gefahr der Verbrennung der Netzhaut)
- Versorgung von Verletzten
Du bist in der glücklichen Situation, den Atomschlag überlebt zu haben. Nun warten andere Gefahren, die dich vor neue Herausforderungen stellen, um Leben und Gesundheit zu schützen.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Bestmöglicher Schutz vor radioaktiver Strahlung
- Wenn möglich, verlassen der Fallout-Zone
- Fluchtrichtung entgegen der Fallout-Zone
- Ablegen bzw. Wechseln von Kleidung, die radioaktiv verseucht wurde
- Wenn keine Wechselkleidung vorhanden ist, dann die getragene Kleidung bestmöglich vom radioaktiven Staub befreien (ausschütteln, waschen)
- Abwaschen von Radioaktivität vom Körper
Du bist vorerst in Sicherheit.
Die momentane Sicherheit ist abhängig von zahlreichen Faktoren:
- Kann es weitere atomare Angriffe geben in deiner Nähe?
- Ist zusätzlich zur Atomexplosion mit weiteren unmittelbaren Gefahren zu rechnen, wie Einstürze im Schutzraum, Angriffe durch Soldaten?
- Sind Verletzungen zu behandeln? Wenn ja, können die Verletzungen mit vorhandenen Mitteln versorgt werden?
- Sind ausreichend Trinkwasser und Nahrungsmittel vorhanden, um wenigstens die ersten 48 Stunden am Schutzort überleben zu können?
Notiere alle wichtigen Punkte und wäge ab, was zu tun ist, um die aktuelle Sicherheit weiter zu gewährleisten oder die Bedingungen zu verbessern.
In Krisengebieten ist es überlebenswichtig, zu jedem Zeitpunkt über aktuelle Geschehnisse informiert zu sein. Auch ist es wichtig, mit anderen kommunizieren zu können.
- Welche Kommunikationsmittel stehen zur Verfügung?
- Gibt es Telefone, Radios?
- Können Radiosender empfangen werden?
Ist der momentane Ort als sicher einzuschätzen, dann sollte dieser in den ersten 48 Stunden nach einer atomaren Detonation nicht verlassen werden. Brände, Hitze und nuklearer Fallout (angereichert mit lebensgefährlichen Kernspaltprodukten) sind dann noch am stärksten.
Wenn möglich, sollte der Schutzraum zusätzlich abgedichtet werden, so dass verseuchte Partikel daran gehindert werden, in den Schutzraum zu gelangen.
Der atomare Angriff kam unerwartet. Niemand der Schutzsuchenden hatte Zeit, Nahrungsmittel, Trinkwasser, Überlebensausrüstung für längere Zeit einzupacken.
Es kommt der Zeitpunkt, an dem der Schutzraum verlassen werden muss für die Suche nach Trinkwasser, Nahrungsmitteln, medizinischer Versorgung, Kleidung, einer besseren Unterkunft, anderen Überlebenden, etc.
Bevor der Schutzraum verlassen wird:
- Schütze alle Körperteile so gut wie möglich mit Kleidung, Tüchern, Decken.
- Falls vorhanden, dann nutze Gasmaske oder wenigstens eine Brille, im Notfall binde ein Tuch vor die Augen mit nur einem sehr kleinen Sehschlitz.
- Ziehe Handschuhe an oder improvisiere Handschuhe aus Lappen, Socken, Kleidung. Alternativ wickle Binden um die Hände.
- Überlege vor dem Verlassen des Schutzraumes, in welche Richtung du gehen möchtest. Prüfe außerdem die Windrichtung und wäge ab, in welcher Laufrichtung die wenigsten Gefahren zu erwarten sind.
- Packe an Notausrüstung ein, was du auftreiben kannst wie: Trinkwasser, Nahrungsmittel, Ausrüstung für Erste Hilfe, Lampe, Messer.
Alles, was mit der Atmosphäre Kontakt hat, ist nach einer atomaren Detonation radioaktiv verseucht. Deshalb suche nach eingepacktem Wasser und Nahrungsmitteln in Form von Konserven.
Suche Konserven und Wasserflaschen in Supermärkten, Tankstellen oder Häuserruinen. Vielleicht sind Infrastrukturen noch teilweise vorhanden und in Geschäften werden Nahrungsmittel und Wasser kontrolliert an die Bevölkerung ausgegeben.
Wenn nicht, musst du selbst für deine Versorgung aufkommen.
Geeignete Nahrungsmittel und Wasserversorgung:
- Wenn möglich, halte einen Wasser-Notvorrat von mindestens 2 Litern pro Person und Tag bereit.
- Konzentriere dich bei der Lebensmittelsuche auf verpackte Lebensmittel.
- Lege einen Lebensmittel-Notvorrat an, am besten bestehend aus Konserven und langen ungekühlt haltbaren Lebensmitteln wie Konservendosen, Nahrung in Gläsern, Nahrung in Beuteln, verschweißte Lebensmittel wie Müsliriegel, Fertigsuppen, Fertiggerichte, etc.
Im Krisengebiet kann es zu Plünderungen kommen und du musst dich zu allem Übel auch noch mit Menschen auseinandersetzen, die ein aggressives Verhalten an den Tag legen.
Sei auf das Schlimmste gefasst und du wirst weniger schnell enttäuscht. Bleibe wehrfähig und wenn möglich, besorge dir Waffen. Wenn es darauf ankommt, zögere nicht, Gebrauch von den Waffen zu machen. Dein Gegenüber kann weniger zimperlich sein als du und darauf solltest du gefasst sein.
Hast du weder Schusswaffe, noch ein zuverlässiges Messer (AMZ Link), dann improvisiere ein Messer oder besorge dir wenigstens ein Stahlrohr oder eine massive Holzlatte, die du als Schlagwaffe benutzen kannst.
Zu den gefährlichsten Kernspaltungsprodukten nach einer nuklearen Explosion gehört radioaktives Jod. Radioaktives Jod hat zwar glücklicherweise nur eine sehr geringe Halbwertzeit (bis es in ungefährlichere Isotope zerfallen ist), jedoch bleibt es auch Tage nach der Kernexplosion immer noch vorhanden.
Es kann bis zu 90 Tage dauern, bis radioaktives Jod wieder größtenteils zerfallen ist.
Um die Schilddrüse gegen die Aufnahme von radioaktivem Jod zu blockieren, können Jodtabletten eingenommen werden. Die präventive Einnahme macht jedoch keinen Sinn.
Um die Schilddrüse vor radioaktivem Jod zu blockieren, kommen die Kaliumjodid-Tabletten (AMZ-Link) erst nach dem Stattfinden der Atomexplosion zur Verwendung.
Die Zeit des kalten Krieges und damit die Furcht vor einer atomaren Auseinandersetzung der Supermächte schien längst vergessen. Dann kam der Ukraine-Konflikt und Russlands Drohungen, seine Abschreckungswaffen in erhöhte Alarmbereitschaft zu versetzen.
Auch wenn nach Meinung führender Experten die Gefahr sehr gering ist, dass Atomwaffen bei modernen kriegerischen Auseinandersetzungen zum Gebrauch kommen, ist es ratsam, sich einmal einen Plan B zurechtzulegen.
Es ist immer ratsam, vorbereitet zu sein.
Quellen:
- Nuclear Winter Responses to Nuclear War Between the United States and Russia in the Whole Atmosphere Community Climate Model Version 4 and the Goddard Institute for Space Studies ModelE
- Status of World Nuclear Forces
- World Nuclear Weapon Stockpile
Bildnachweise:
- Titelbild (rot / schwarz) von Gerd Altmann auf Pixabay
- Bild Atomtest (schwarz / weiß) von WikiImages auf Pixabay
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*) https://de.wikihow.com/Einen-Atomkrieg-%C3%BCberleben
Du kannst unbesorgt Menschen mit Strahlenkrankheit helfen. Diese ist nicht ansteckend, und alles hängt davon ab, wieviel Strahlung eines Menschen abbekommen hat. Hier ist eine komprimierte Version der Tabelle:
- Leichte Verbrennungen: auch als Beta-Verbrennung bekannt (obwohl sie von anderen Partikeln verursacht worden sein kann). Tauche Beta-Verbrennungen in kaltes Wasser und warte, bis der Schmerz nachlässt (üblicherweise 5 Minuten).
- Wenn die Haut Blasen entwickelt oder aufbricht, wasche die Stelle mit kaltem Wasser aus, entferne alle kontaminierten Partikel und decke sie dann mit einer sterilen Kompresse ab. Breche keine Blasen auf!
- Wenn die Haut keine Blasen wirft oder aufbricht, dann decke sie nicht ab, auch wenn es große Hautflächen sind (wie bei Sonnenbrand). Wasche die Hautfläche und bedecke sie mit Vaseline oder einer Mischung aus Wasser und Backpulver, wenn vorhanden. Auch feuchte (und nicht kontaminierte) Erde kannst du benutzen.
- Schwere Verbrennungen: als thermale Verbrennungen bekannt, da sie von der Hitzewelle und nicht durch Partikelstrahlung herrühren, obwohl letztere auch schwere Verbrennungen verursachen können. Diese können lebensgefährlich sein; alles wird hier ein Faktor: Wasserverlust, Schock, Lungenschäden, Infektionen, etc. Folge diesen Schritten, um eine schwere Verbrennung zu behandeln.
- Schütze die Verbrennung vor weiterer Kontaminierung.
- Wenn die Verbrennung von Kleidung bedeckt ist, schneide diese vorsichtig auf und entferne den Stoff von der Verbrennung. Versuche NICHT, Stoff der mit der Verbrennung verschmolzen oder verklebt ist, zu entfernen. Versuche NICHT, die Kleidung über die Verbrennung zu ziehen. Trage KEINE Salbe auf die verbrannte Stelle auf. Am besten rufst du eine auf Verbrennungen spezialisierte Notfallklinik an.
- Wasche die verbrannte Stelle vorsichtig ab und benutze NUR Wasser. Benutze KEINE Creme oder Salbe.
- Versuche NICHT normale sterile Verbände anzulegen, die nicht speziell für Verbrennungen ausgewiesen sind. Nichtklebende Verbände sind vermutlich schwer zu finden (wie alle medizinischen Artikel), eine Alternative ist es, Plastikfolie zu benutzen, insbesondere Lebensmittelfolie, die steril, nicht haftend und vor allem leicht verfügbar ist.
- Einen Schock verhindern. Schock ist ein Störung des Blutflusses durch lebenswichtige Organe. Ursache für einen Schock kann Blutverlust, schwere Verbrennungen oder die Reaktion auf den Anblick von Wunden und Blut sein. Die Symptome sind Rastlosigkeit, Durst, bleiche Hautfarbe und schneller Herzschlag. Es kann zu Schwitzen kommen, selbst wenn die Haut kühl und trocken ist. In fortschreitendem Stadium wird die Atmung kurz und heftig und der Betroffene hat einen leeren Blick. Zur Behandlung sorge für einen regelmäßigen Herzschlag und Atmung, indem du die Brust massierst und den Körper in eine Lage bringst, in der der Patient gut atmen kann. Lockere enge Kleidung und beruhige die Person. Sei strikt, aber freundlich und wirke selbstsicher.
Autor: Dr. Hubertus Glaser (Quelle)
Sievert (Sv) ist eine Maßeinheit zur Angabe der Strahlenbelastung biologischer Organismen und zur Analyse des Strahlenrisikos.
Unterschiedliche Strahlenarten und verschiedene Gewebearten bedingen unterschiedliche Strahlenrisiken. Deshalb gibt es nicht nur eine einzige, allgemein gültige Strahlendosis, sondern verschiedene, nach ihrer biologischen Wirksamkeit gewichtete Strahlendosen (u.a. Äquivalentdosis, Effektivdosis, Organdosis). Das Sievert ist die gemeinsame Einheit aller radiologisch bewerteter Dosisgrößen.
1 Sievert (Sv) = 1.000 Millisievert (mSv) = 1 Million Mikrosievert (µSv) = 1 Milliarde Nanosievert (nSv)
Maßeinheit Gray vor allem beim Röntgen relevantIn vielen Fällen des praktischen Strahlenschutzes (bei Röntgen-, Gamma- und Elektronenstrahlung) gilt:
1 Sv = 1 Gy (Gray) = 1 J/kg
Gray (Gy) ist die Maßeinheit für die Energiedosis, also die pro Kilogramm bestrahlter Materie oder Gewebe absorbierte Energie (in Joule = J), die insbesondere in der medizinischen Strahlentherapie verwendet wird. Zur Berücksichtigung unterschiedlicher biologischer Wirksamkeit in Abhängigkeit von Strahlen- und Gewebeart dienen Bewertungsfaktoren (RBW-Faktoren).
Mache dich mit Strahlungseinheiten (siehe oben) vertraut. (Gy = die SI Einheit die benutzt wird um die absorbierte Dosis Ionenstrahlung zu messen. 1 Gy= 100rad. Sv (Sievert) = die äquivalente SI Einheit Dosis, 1 Sv = 100 REM. Zur Vereinfachung ist 1 Gy üblicherweise gleichgesetzt mit 1 Sv.)
- Kleiner als 0.05 Gy: Keine sichtbaren Symptome.
- 0.05-0.5 Gy: Temporär verringerte rote Blutkörperanzahl.
- 0.5-1 Gy: Verminderte Produktion von Immunsystemzellen, gefolgt von Schwindel, Kopfschmerzen, und Erbrechen. Diese Dosis kann normalerweise noch ohne medizinische Behandlung überlebt werden.
- 1.5-3 Gy: 35% Prozent der Menschen sterben innerhalb von 30 Tagen (LD 35/30). Schwindel, Erbrechen und Haarverlust am ganzen Körper.
- 3-4 Gy: Schwere Strahlenvergiftung. 50% Todesfälle nach 30 Tagen (LD 50/30). Symptome ähneln denen der 2-3 Sv Dosis, mit unkontrollierbaren Blutungen im Mund, unter Haut und in den Nieren (50% Wahrscheinlichkeit bei 4 Sv) nach der latenten Phase.
- 4-6 Gy: Akute Strahlenvergiftung, 60% Sterberate nach 30 Tagen (LD 60/30). Sterberate erhöht sich von 60% bei 4.5 Sv zu 90% bei 6 Sv (es sei denn es gibt intensive medizinische Behandlung).
- Symptome beginnen eine halbe Stunde bis zwei Stunden nach Verstrahlung und halten bis zu 2 Tage an. Danach gibt es eine 7 bis 14 Tage latente Phase. Nach dieser tauchen generell die gleichen Symptome auf wie bei 3-4 Sv, bei zunehmender Intensität. Sterilität bei Frauen tritt hier ein. Genesung dauert mehrere Monate bis zu einem Jahr. Die primäre Todesursache (generell innerhalb von 2 bis 12 Wochen nach Verstrahlung) sind Infektionen und Innere Blutungen.
- 6-10 Gy: Akute Strahlenvergiftung, nahezu 100% Sterberate nach 14 Tagen (LD 100/14). Das Überleben hängt von intensiver medizinischer Behandlung ab. Knochenmark ist nahezu oder komplett zerstört, eine Knochenmark-Transplantation ist notwendig. Inneres Gewebe ist schwer beschädigt. Symptome beginnen 15 bis 30 Minuten nach Verstrahlung und dauern bis zu 2 Tage, gefolgt von einer 5 bis 10 Tage latenten Phase. Nach dieser stirbt der Mensch aufgrund von Infektionen oder inneren Blutungen. Devair Alves Ferreira erhielt eine Dosis von ca. 7.0 Sv während des Goiânia Unfalls und überlebte, was er teilweise seiner nur temporären Aussetzung der Radioaktivität verdankt.
- 12-20 REM: Todesrate ist 100% in diesem Stadium. Sie Symptome treten sofort auf. Der Verdauungstrakt ist komplett zerstört. Unkontrollierbare Blutungen im Mund, unter der Haut und in den Nieren setzen ein. Müdigkeit und generelles Unwohlsein setzen ein. Symptome sind wie zuvor mit erhöhter Intensität. Genesung ist nicht möglich.
- Mehr als 20 REM. Die gleichen Symptome setzen sofort mit erhöhter Intensität ein und klingen dann für ein paar Tage in der „wandelndes Gespenst“ Phase ab. Plötzlich sind alle Verdauungstraktzellen zerstört und exzessives Bluten und Wasserverlust setzt ein. Der Tod beginnt mit Delirium und Wahnsinn. Wenn das Gehirn die Körperfunktionen, wie Atmen und Blutkreislauf nicht mehr kontrollieren kann dann stirbt man. Es gibt keine Therapie hierfür. Medizinische Hilfe dient nur der Schmerzlinderung.
- Bedauerlicherweise musst du akzeptieren, dass eine so betroffene Person bald stirbt. Es mag grausam klingen, aber verschwende keine Rationen oder Ausrüstung für Menschen, die an Strahlenkrankheit sterben. Bewahre diese für die gesünderen Menschen auf, sollten Nahrung und Medikamente knapp sein. Strahlenkrankheit trifft vor allem ganz junge, alte und kranke Menschen.
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Wer keinen Schutzraum in seinem Hause hat, kann sich einen Raum seines Kellers als Schutzraum herrichten. Schutzräume sind als in sich geschlossene Räume herzustellen, die gasdicht abschließbar sein müssen. Die Schutzräume sind so zu erstellen, dass eine Mehrfachnutzung (in Frieden, in Krisen- sowie in Katastrophenfällen) möglich ist.
Die Schutzräume sollten Schutz gewähren
- Gegen herabfallende Trümmer,
- Gegen radioaktive Strahlungen,
- Gegen Brandeinwirkungen und gegen chemische Substanzen.
Der Raum sollte, für einen längeren Aufenthalt geeignet sein. Neben den Schutzräumen dürfen sich keine gefahrdrohenden Anlagen ( z. Bsp. Einrichtungen, deren Nutzungen mit Brand-und Explosionsgefahren verbunden sein könnten, und Anlagen, bei denen giftige Gase und Dämpfe entstehen könnten) befinden. Der Schutzraum sollte sich möglichst in einer Gebäudeecke befinden und möglichst keine Öffnung ins Freie haben. Er sollte nicht größer als 30 Quadratmeter sein. Kellerfenster sollten auf die volle Wandstärke zugemauert werden; Schächte bitte zuschütten. Bei Reihenhäusern sollte in Absprache mit dem Nebenwohner ein Wanddurchbrauch von etwa 60 x 80 cm zum Nachbarhaus geplant werden. (Rettungsweg).
Die lichte Höhe des Schutzraumes sollte mindestens 1,95 Meter betragen. Der Zugang sowie der Bereich der Tür muss von brennbaren Teilen frei sein. Schornsteine dürfen nicht durch Schutzräume durchgeführt werden. Gas- und Heizungsrohre, sowie andere Rohrleitungen, von denen Gefahr ausgehen könnte, sollten möglichst nicht durch Schutzräume geführt werden. Ggf. sind in Aufenthaltsräumen unmittelbar an den Umfassungswänden Absperrarmaturen einzubauen.
Man unterscheidet vier Grundbauarten von Absperrarmaturen: Ventile, Schieber, Hähne und Klappen. Die Auswahl einer bestimmten Absperrarmatur richtet sich nach den Betriebsbedingungen bzw. nach dem Verwendungszweck. (Quelle und mehr zum Thema: HIER!)
Vorhandenes fachgerecht ausgeführtes Mauerwerk kann belassen werden. Vorhandener festhaftender Innenputz kann an den Wänden belassen werden. Die Decken über den Schutzräumen, sowie die darüber liegenden Decken, müssen einschließlich Estrich mindestens 15cm dick sein. Hier muss jedoch sichergestellt werden, dass bei möglicher Brandeinwirkung, die Brandlast in den Räumen, über den Schutzräumen gering ist und bei möglicher Verstrahlung, die Fenster und Türen in den angrenzenden Räumen geschlossen sind.
Unter Brandlast (auch Brandbelastung) versteht man/frau im Brandschutz und der Sicherheitstechnik die Wärme, die bei der Verbrennung von Gegenständen entstehen kann. Die Ermittlung der Brandlast erfolgt in der Regel nach DIN 18230
Die Außenwände unter Erdgleiche müssen ein Gewicht von mindestens 350Kg je m2, über Erdgleiche 1000Kg pro m2 aufweisen. Sind Außenwandöffnungen in den angrenzenden Kellerräumen zum Schutzraum vorhanden, müssen die Innenwände der Schutzräume mindestens 750kg pro Quadratmeter schwer sein.
Raumlufttechnische Versorgung in Schutzräumen sind erforderlich, um Schadstoffe abzuscheiden und einen längeren Aufenthalt zu ermöglichen. Dies wird bei kontaminierter Außenluft durch eine NBC-Filteranlage / Schutzlüftung sichergestellt.
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Schutzraum Bunker Technik (Quelle des folgenden Textes)
Auch wenn wir uns lieber nicht mit Krieg, Katastrophen und terroristischen Anschlägen beschäftigen und hoffen, dass es nie wieder zu Weltkriegen kommen wird, kann es von Vorteil sein sich für alles zu wappnen. Bunker und Schutzräume haben und können nach wie vor Leben retten, wenn es zu Angriffen kommt.
Es gibt verschiedene Bunker- und auch Schutzraumarten. Luftschutzräume befinden sich in der Regel unter der Erdoberfläche, daher auch der Begriff Luftschutzkeller, und schützen vor Luftangriffen. Gasschutzräume sind hermetisch abgeriegelt und lassen keine gefährlichen Gase und Gifte in den Schutzraum eindringen. Je nachdem für welche Zwecke ein Bunker ausgelegt ist bzw. wie vielen Personen er Zivilschutz bieten soll, gibt es sanitäre Einrichtungen, Lebensmittelvorräte und Liege- bzw. Sitzmöglichkeiten. Wichtig bei Bunkern ist neben der Sicherheit vor dem Angriff auch die ausreichende Belüftung, welche mit speziellen Filtervorrichtungen gewährleistet wird.
In der folgenden Patentsammlung finden Sie Bunker und Schutzräume unterschiedlichster Art. Dazu gehören unter anderem Luftschutzräume, Gasschutzräume und auch Strahlenschutzräume. Im Bereich Bunker sind Atombunker, Luftschutzbunker und zum Teil auch mobile/transportable Lösungen enthalten. Des Weiteren werden Vorrichtungen für die Belüftung, Filter, Türen und Tore, Abschlüsse und Verriegelungen, sowie Ein- und Ausstiege beschrieben. Schutzvorrichtungen wie Splitterschutz, Liege- und Sitzmöglichkeiten und vieles mehr runden dieses vielseitige Technik Kompendium ab.
Umfang: 548 Patentschriften
Seitenanzahl insgesamt: 3434 Seiten (DIN A4)
Sprache: deutsch
Format: PDF-Dateien
Quellen: nationale und internationale Patentdatenbanken
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Für einen solchen Luftschutzbunker/Luftschutzraum ist vor allem die Versorgung mit frischer Luft und mit Sauerstoff wichtig und entscheidend. Bei Sauerstoffmangel kommt es schon nach den ersten Minuten zu Schäden im Gehirn, nach wenigen weitern Minuten tritt der Tod ein. Im Durchschnitt (bei mäßiger Bewegung) atmet ein Mensch 20 Liter Luft pro Minute. Der benötigte Sauerstoff macht davon rund 21 % aus. Die ausgeatmete Luft enthält immer noch etwa 16 % Sauerstoff. Ein vollständiges Leeratmen der Luft ist durch den minimalen Partialdruck des Sauerstoffs in den Arterien nicht möglich.
In (völliger) Ruhe benötigt ein Erwachsener pro Minute nur 250 bis 300 ml reinen Sauerstoff, das entspricht einem Luftvolumen zwischen 4 und 6 Liter.
Wenn ein Raum groß genug ist, enthält er ausreichend Sauerstoff, um die Atmung über Tage hinweg zu ermöglichen. Im Idealfall (Insassen sind gesund und verhalten sich völlig ruhig, kein Feuer) würde eine Person zwischen 17,1 und 25,8 m³ unverbauten Luftraum benötigen, um drei Tage zu überleben. Ist dieses Verhältnis bei kleinen Räumen mit vielen Personen nicht gegeben, muss darüber hinaus Sauerstoff zugeführt werden.
Dieses geschieht normalerweise durch eine (mit Muskelkraft betriebene) Filteranlage. Ist das beim Einsatz chemischer Kampfstoffe, bei Großbränden oder bei vulkanischen Emissionen nicht möglich, stellt die einzige praktikable Lösung die Verwendung von Sauerstoff-Druckflaschen dar.
Ein weiteres Problem muss beachtet werden: In einem luftdicht abgeschlossenen Schutzraum sinkt der Sauerstoffspiegel mit der Zeit, während der Kohlendioxidspiegel steigt. Letzteres beeinträchtigt die Atmung bereits zu einem Zeitpunkt, zu dem noch ausreichend Sauerstoff zum Atmen vorhanden wäre. Eine Zufuhr von reinem Sauerstoff allein ist daher nicht ausreichend; das Kohlendioxid muss chemisch gebunden werden, um einer Vergiftung vorzubeugen.
In Situationen, in denen keine Außenluft zugeführt werden darf (Sauerstoff verzehrende Großbrände, vulkanische Emissionen) oder kann (Schutzraumfilter vorhanden), gelten folgende Regel für das Luftsparen, die Bindung von Kohlendioxid und die Zufuhr von Sauerstoff:
- Keine Kerzen verwenden, sondern chemische Lichtquellen
- Nicht kochen und nicht rauchen
- Die Anwesenden sollen sich möglichst wenig bewegen, wenig reden und wenig essen.
- Aus einer gemieteten und sehr gut vertäuten Sauerstoff-Druckflasche mit einem Druckminderer führt man hin und wieder Sauerstoff zu. (oder kontinuierlich mit einem Flussventil. Vorsicht beim Hantieren mit Sauerstoff!) Dabei kontrolliert man mit einem empfindlichen Barometer, dass der Überdruck im Raum nicht zu groß wird. Ein geringer Überdruck ist vorteilhaft, weil er das Eindringen von Schadstoffen in den Raum verhindert. Ein zu großer Überdruck führt zu Sauerstoffverlust.
- Aufgerechnet auf 3 Tage beträgt der Mindestverbrauch 1188 Liter Sauerstoff pro Person. Eine 50 Liter fassende Flasche mit 200 bar Druck enthält rund 10.000 Liter, reicht also für eine kleine Familie völlig aus, zumal der Raum selbst ja zu Beginn schon Sauerstoff für zumindest einige Stunden enthält.
- Blaue Lippen sind ein Anzeichen für Sauerstoffmangel, rote Lippen zeigen eine Kohlendioxidvergiftung an. Akute Lebensgefahr! Nur wenn es gar nicht mehr anders geht, über die Luftfilteranlage (notfalls Fensterspalt) vorsichtig Außenluft zuführen.
Ein Mensch erzeugt in Ruhe pro Stunde ca. 12 Liter CO2. Diese lassen sich binden mit ca. 30 Gramm Ätznatron. Ätznatron (NaOH) kostet ca. 100 Euro - für 100kg. Es ist Perlenförmig (staubt nicht) und Wasser anziehend (muss nicht extra befeuchtet werden). Reaktionswärme sorgt für Temperaturanstieg von ca. 1-2 Grad. Sollte großflächig ausgelegt werden, weil es wg. Schichtbildung eine möglichst große Wirkfläche braucht.
Ätznatrium kann man heute leider nicht mehr im Chemikalien-Großhandel kaufen! Beim Einzelhandel kann man/frau Angebote einzuholen. Neue Sicherheits-Vorschriften beachten!
Zu den Sauerstoff-Preisen: 50 Liter Eigentumsflasche mit 200 bar Inhalt = 10.000 Liter Sauerstoff einschließlich Versand (mit praktischer Minipalette zur liegenden Lagerung der Flasche im Keller (was liegt kann nicht umfallen!) bei E Bay ersteigert ab zirka 150 Euro.
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12. September 2022
Im Falle einer Katastrophe ist es eine Katastrophe, wie schlecht und minderwertig der Schutz der deutschen Bevölkerung ist. In der Schweiz (8,6 Millionen Einwohner), so habe ich es heute noch einmal nachgelesen, gibt es über 300.000 Luftschutzräume und -Bunker. In der BRD sind nur rund 1,0 Prozent der Bevölkerung durch solche Anlagen geschützt. In meiner Stadt sind es weniger als 0,1 Prozent. Das ist ein Mega-Skandal.
Deshalb hier ein paar Tipps an die Leser/innen dieses Blogs, was man/frau selbst tun kann, um sich für den Ernstfall zu schützen und nachzuholen, was der deutsche Staat von Bonn/Berlin bis Stuttgart und Tübingen und bis in die Rathäuser vor Ort versäumt hat und vor allem diesbezüglich immer noch im "Friedensschlaf" verharrt.
“Hoffe auf das Beste, doch sei bereit für das Schlimmste”, ist unserer Devise. Es geht nicht um Panikmache, sondern um Vorsorge, die der Bürger und die Bürgerin kompensatorisch solange selbst in die Hand nehmen müssen, bis die, die sich im Ernstfall unter dem Reichstag verschanzen oder in den Flieger nach Chile steigen, aufgewacht sind.
Ich habe also viel recherchiert und gebe die Originalquellen an. Die jeweiligen Texte habe ich auf heute und aufs Hier und Jetzt heruntergebrochen und mit eigenen Erfahrungen, Erkenntnissen und Bemerkungen ergänzt.
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Der Schutzraum – Sicherheit im eigenen HausEin Schutzraum ist ein wichtiger Teil der Sicherheit zu Hause und etwas, der/das in jedem Haushalt existieren sollte. Schutzräume sind einfach zu erstellen und können im Falle einer Naturkatastrophe oder Angriffs den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen. Hier ist eine relativ schnelle und einfache Anleitung, wie Sie einen sicheren Schutzraum in Ihrem Haus einrichten können.
Wo im Haus sollte sich der Schutzraum befinden?Die einfachste und kostengünstigste Art, einen Schutzraum zu installieren, ist natürlich die, beim Bau eines neuen Hauses diesen mit einzuplanen. Sie können mit einem Architekten zusammenarbeiten, der sich auf Sicherheitseinrichtungen spezialisiert hat, oder während der Entwurfsphase eine Sicherheitsfirma beauftragen. Nach Abschluss der Bauarbeiten können Sie den Schutzraum fertigstellen.
In bestehenden Häusern werden Badezimmer und Weinkeller oft zu Panikräumen umgebaut. Eine Sicherheitsfirma kann Sie beraten, wie Sie einen bestimmten Raum so sichern können, dass er für Sie leicht zugänglich ist, aber nicht für Eindringlinge.
Ein Panikraum bietet Zuflucht, wenn es im Haus zu einer Situation kommt, in der man Hilfe benötigt. Im Raum hat man die Möglichkeit hilfeleistende Stellen über das Problem zu informieren und darin bis zum Eintreffen der Exekutive zu bleiben und sich somit vor den Eindringlingen zu schützen. Kurz gesagt handelt es sich dabei also um einen Raum, der für den Personenschutz gedacht ist.
Die großen Entscheidungen hängen vom Zweck des Schutzraums ab. Wenn Sie sich Sorgen um die Sicherheit vor Eindringlingen machen, sagen die meisten Experten, dass der Raum lange genug schützen muss, bis die Polizei ankommt. Je nach Wohnlage kann dies bis zu 30 Minuten sein.
Für den Schutz vor wetterbedingten Katastrophen ist die Platzierung der wichtigste Faktor. Das Erdgeschoss oder der Keller ist am sichersten vor einem Tornado, aber die Höhe bietet einen besseren Schutz vor Hochwasser. Die Versorgung und Stabilität sind entscheidend.
Für die Sicherheit vor nuklearen oder biologischen Angriffen ist ein langfristiger Schutz notwendig. Zehn Quadratmeter Bodenfläche pro Person werden ausreichend Luft liefern, um die Anhäufung von Kohlendioxid für bis zu fünf Stunden zu verhindern.
Wenn Sie ein eigenes Haus haben, ist ein Schutzraum jedoch auch relativ einfach nachträglich zu errichten. Ihr erster Schritt ist es, festzustellen, in welchem Raum Sie den Schutzraum unterbringen möchten. Sie sollten nach einem Ort suchen, der die folgenden Eigenschaften besitzt:
- Hat eine Türöffnung
- Hat einen Fluchtbereich (z.B. Fenster)
- Hat Zugriff auf ein Telefon (wenn Sie kein Handy haben).
- Ist von allen Bereichen des Hauses aus schnell und einfach erreichbar.
- Groß genug für Ihre gesamte Familie
- Hat Platz für Proviant
- Hat begrenzte Fensterflächen
- Ermöglicht den Empfang im Mobilfunknetz
Wenn Sie einen Schutzraum schaffen, sollten Sie sich vor allem um die Tür kümmern, die den Raum vom Rest des Hauses trennt. Sie sollten eine massive Tür aus Metall oder Holz wählen. Diese sind bei Ihrem örtlichen Händler erhältlich und relativ einfach zu installieren. Wählen Sie anschließend mindestens zwei Schließmechanismen aus. Wir empfehlen einen Riegel und ein Kettenschloss. Kettenschlösser sind ideal, denn wenn der Angreifer Ihre Tür tritt, kann er den Riegel brechen, wird er aber höchstwahrscheinlich durch das Kettenschloss gestoppt. Außerdem können die Schlösser oben und/oder unten angebracht werden.
Installieren Sie ein HaussicherheitssystemEin im Haus installiertes Sicherheitssystem ist eine gute Möglichkeit, um Ihren Sicherheitsraum zu stärken. Eine gute Idee ist es, eine der Bedieneinheiten im Sicherheitsraum zu installieren, damit Sie die Behörden im Notfall aus dem Schutzraum heraus informieren können.
Bauen Sie Ihren Sicherheitsbereich- Wählen Sie den besten Raum für Ihren Sicherheitsbereich aus.
- Installieren Sie eine massive Tür mit Verriegelungen.
- Fügen Sie einen Erste-Hilfe-Kasten hinzu.
- Fügen Sie eine Form der Selbstverteidigung hinzu (Waffe, Taser, Pfefferspray, etc.).
- Installieren Sie bruchsichere Fenster oder bruchsichere Fensterfolien.
- Installieren Sie ein gutes Sicherheitssystem und platzieren Sie die Zentraleinheit in Ihrem Schutzraum.
- Installieren Sie Sicherheitskameras im ganzen Haus mit dem Überwachungsmonitor in Ihrem Sicherheitsraum
Die Kriterien für den sicheren Raum bei Hauseinbrüchen unterscheiden sich tendenziell etwas von den sicheren Räumen bei Naturkatastrophen. In den meisten Fällen wird ein Schutzraum für Hausinvasionen ein Schlafzimmer sein. In vielen Fällen befindet sich ein Schlafzimmer in den oberen Stockwerken mehrstöckiger Häuser. Im Falle eines Wirbelsturms werden Sie sich nicht im zweiten Stock eines Hauses aufhalten wollen, sondern im ersten Stock oder im Keller. Diese Räume sollten eine starke Stein-, Ziegel- oder Betonwand und -decke haben. Sie werden den Raum mit reichlich Wasser, Nahrung und Erste Hilfe Material füllen wollen. Darüber hinaus sollte Ihr Raum über ein Funkgerät verfügen, das an das lokale Krisencenter senden kann. Im Falle eines großen Hurrikans oder Tornados werden Mobiltelefone höchstwahrscheinlich nicht funktionieren. Ihr Sicherheitsraum sollte sich auch außerhalb des Bereichs der Flutzone befinden, insbesondere bei einem Hurrikan.
Notfallpläne hat jedes Polizeipräsidium in der Schublade. Notfallpläne für sehr große Katastrophen, die das ganze Land betreffen können, liegen bei der Bundesregierung. Es gibt viele Gründe, weshalb solche Pläne aktualisiert werden müssen: Die Zuständigkeiten des Staates verschwimmen, lebensnotwendige Einrichtungen wie Wasserwerke sind heute oft privatisiert. Auch bei möglichen Gefahren verschwimmen die Grenzen zwischen zivil und militärisch, zumal wenn, wie bei einer Cyber-Attacke üblich, die Identität des Angreifers zunächst im Dunkeln bleibt.
Die Wehrpflicht in Deutschland ist nicht abgeschafft, sondern nur ausgesetzt. Daran erinnert das am Mittwoch vorgestellte Konzept aus dem Bundesinnenministerium beiläufig, wenn es dort heißt: "Im Falle einer Beendigung der Aussetzung des Vollzugs der Wehrpflicht" würde die Bundeswehr Unterstützung unter anderem beim Kasernenbau benötigen. Und, bezogen nur auf einen theoretisch eintretenden Verteidigungsfall: "Die schnelle und sichere Zustellung von Postsendungen mit besonderer Bedeutung für die Bundeswehr (beispielsweise Einberufungs- und Leistungsbescheide bei Wiederaufleben der Wehrpflicht) wird im Rahmen des Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetzes gewährleistet." In dem Konzept wird aber nirgends gefordert, an der bisherigen Aussetzung etwas zu ändern.Eine volle Speisekammer ist nie verkehrt, sagt der Präsident des Technischen Hilfswerks (THW), das hätten die Menschen beim Hurrikan Sandy in New Jersey 2012 erlebt oder beim Oder-Hochwasser 2013. Szenarien, in denen eine Woche lang gar keine Nahrung zu den Menschen gelangt, gab es dort aber nie, "und es ist eigentlich auch schwer sich auszumalen, was dazu an Katastrophen zusammenkommen müsste". (Stand: 2016, sieh unten unter "Quelle"
Historie: 25 Millionen Zigarren hielt die Regierung von Westberlin bis 1990 ständig auf Vorrat, neben 128 000 Tonnen Getreide, 44 000 Tonnen Fleisch und etlichen Millionen Rollen Toilettenpapier. Eine eiserne Reserve, verteilt auf 700 Lager in der ganzen Stadt - das sollte für sechs Monate reichen, und vor allem sollte es den Sowjets nach der Berlin-Blockade 1948/49 das Drohpotenzial nehmen. Heute hält der Bund noch immer Nahrungsmittel vor, wie das neue Zivilschutzkonzept jetzt wieder bekräftigt. Es gibt eine "Zivile Notfallreserve" sowie eine "Bundesreserve Getreide": In mehr als 150 staatlichen Gebäuden im ganzen Land, deren Standort geheim ist, lagern etwa Weizen und getrocknete Erbsen. Gebraucht wurde das alles noch nie. Das Bundeslandwirtschaftsministerium überlegt schon länger, wie sinnvoll solche Reserven noch sind und will demnächst Reformvorschläge vorlegen.
Neu ist, dass die Bundesregierung jetzt wieder offiziell eine (unverbindliche) Empfehlung für die Bevölkerung abgibt, selbst Reserven anzulegen. Bisher gab es das nur in Form eines Rats von untergeordneten Stellen wie dem Landwirtschaftsministerium und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Einkaufslisten gibt die Regierung nicht aus, sondern nur die Daumenregel, dass die privaten Lebensmittelvorräte für zehn und die Wasservorräte für fünf Tage ausreichen sollten. Bei einer vierköpfigen Familie bedeutet das 40 Liter Wasser, was einem kleinen Bierfass entspricht (50 Zentimeter hoch), das in der Wohnung stehen müsste.
SchutzräumeSkandal: Bei chemischen, biologischen, radiologischen oder nuklearen Gefahren stehen in jedem Bundesland nur für ein Prozent der Bevölkerung Schutzräume zur Verfügung, darauf haben sich die Landesinnenminister schon auf ihrer Konferenz 2012 geeinigt. Mehr ist nicht realisierbar - das akzeptieren weiter auch alle Experten, sagt die Rechtsethikerin Silja Vöneky, die in Freiburg Katastrophenrecht lehrt. Sie kritisiert aber: In der Nähe von Atomkraftwerken oder chemischen Laboren sollten die Landesregierungen mehr leisten.
Nur für den sogenannten Spannungs- oder Verteidigungsfall (das heißt die offizielle Feststellung des Bundestages, dass Deutschland gewaltsam angegriffen wird) gibt es bisher Gesetze, wonach Bürger zu bestimmten "lebens- oder verteidigungswichtigen" Aufgaben zwangsverpflichtet werden können. Dies kann zum Beispiel Ärzte oder Ingenieure treffen. Brisant ist, dass die Bundesregierung jetzt andeutet, solche Zwangsmittel könne man auch für Fälle von Naturkatastrophen einführen. Es sei "grundsätzlich zu prüfen, ob eine entsprechende gesetzliche Vorsorge auch für bestimmte Krisenlagen außerhalb eines Spannungs- oder Verteidigungsfalles getroffen werden sollten", heißt es in dem Konzept. Das ist noch sehr vage, es ist eher ein Gedankenanstoß. "Ich persönlich teile diese Auffassung nicht", sagt THW-Präsident Broemme (2016). Bei Hochwässern oder Bränden sei die Bereitschaft, freiwillig zu helfen, stets beeindruckend groß.
Die Bundesregierung hält daran fest, dass das Land im Notfall 90 Tage lang ohne Erdölimporte auskommen können muss. Das gilt schon bisher: An 140 geheimen Standorten in Deutschland sind Erdöl-Erzeugnisse wie Benzin, Diesel, Heizöl und Kerosin vorrätig; die Rechnung zahlen alle in Deutschland tätigen Mineralölkonzerne gemeinsam, sie sind gesetzlich Zwangsmitglieder im "Erdölbevorratungsverband". Die Kontrolle hat das Wirtschaftsministerium. - Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/plan-fuer-den-notfall-hamstern-und-hoffen-1.3134541) - Stand: August 2016
Wenn Sie Ihren Sicherheitsraum für einen Tornado oder Hurrikan vorbereiten, werden Sie etwas längerfristig denken wollen. Bereiten Sie sich darauf vor, den Sturm abzuwarten und dann Tage, wenn nicht sogar Wochen zu warten, bis Hilfe zu Ihnen kommen kann. Sie sollten dann bereit und in der Lage sein, Ihren Sicherheitsraum bei Bedarf und Möglichkeit zu verlassen. Nehmen wir an, dass der Rest Ihres Hauses zerstört wird und nur die Dinge, die Sie in diesem Raum haben, Ihnen zur Verfügung stehen werden, um weiter zu überleben.
- Essen und Trinken (für 5-7 Tage)
- Futter für Haustiere
- Medizinische Ausrüstung
- Verschriebene Medikamente für jeden im Haus
- Funkgeräte
- Ladegerät für Mobiltelefone
- Axt (wenn Sie aus Ihrem Zimmer ausbrechen müssen)
- Warme Kleidung und Decken
- Hepa-Filtermasken
- Zusätzliche Kleidung und Schuhe für alle im Haus.
- Rettungswesten (wenn in einer Flutzone)
- Regenjacken
- Handschuhe
- Extra Stiefel für alle im Haus
- Taschenlampe (mit zusätzlichen Batterien)
- Multitool/Messer
- Seil
Warnungen über Rundfunk, Fernsehen oder digitale Medien sind vielen bekannt. Doch es gibt auch Warnsysteme, die außerhalb der digitalen Welt funktionieren. Das sind zum Beispiel Sirenen.
Wer mit Polizei, Feuerwehr, THW oder Katastrophenschutz zu tun hat, kennt das Warnsystem Sirene. Außerhalb von Großstädten kommen die Sirenen häufig zum Einsatz, um die Kammeraden der Freiwilligen Feuerwehr zu alarmieren. Aber auch um auf Katastrophen hinzuweisen (siehe 2021 Ahrtal). Neu hinzugekommen sind für uns Deutsche die Kriegsgefahr und die Kappung von jedweder Energie - und die Gefahr eines Hitzekollaps verbunden mit Wasserknappheit. Also viele Gründe, um den Katastrophenschutz wieder auf Vordermann zu bringen. Das ist die einfachste und schnellste Methode, um im Notfall möglichst viele Rettungskräfte auf einmal zu aktivieren und die Bevölkerung flächendeckend zu warnen, sind die Sirenen.Das Warnsystem ist über 200 Jahre alt und stammt aus einer Zeit, in der es keine Telefone oder gar ein Radio gab. Seit jeher wurden die Sirenen nicht nur für die Alarmierung der Feuerwehr genutzt. Zu Friedenszeiten wurde die Zivilbevölkerung mit den Tonfolgen der Sirenen vor Katastrophen und im sogenannten Verteidigungsfall, vor Luftangriffen gewarnt. Das System funktioniert noch heute.
Welche Warntöne gibt es bei Sirenen?Vielleicht fragen Sie sich, wozu wir diese Sirenen überhaupt noch brauchen. Sie dienen als sogenannte Rückfallebene. Fallen alle anderen Systeme wie Rundfunk, Fernsehen und Internet aus, können die Sirenen unabhängig davon Warnungen an die Bevölkerung herausgeben. Dazu müssen Sie allerdings wissen, welche Töne oder Tonfolgen, welche Bedeutung haben und wie Sie sich in diesen bestimmten Fällen verhalten sollten.
Leider gibt es in Deutschland keine einheitliche Regelung. Laut dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gibt es seit der Innenministerkonferenz im März 2019 lediglich eine Empfehlung. Doch ob die Städte und Gemeinden diese Empfehlung umsetzen, ist nicht bekannt.
Nach der Empfehlung der Innenministerkonferenz soll es nur zwei Tonarten geben. Darüber hinaus gibt es aber noch drei weitere Sequenzen, also insgesamt fünf (1-5, siehe folgend):
- 15 Sekunden Dauerton = Probealarm (1)
- Warnung – Einminütiger auf- und abschwellender Heulton (2)
- Entwarnung – Einminütiger durchgängiger Dauerton (3)
(Quelle: Screenshot/bbk.bund.de)
Sirenenalarm: Welche Bedeutung haben die Warntöne (verbraucherschutz.com) *)
- Hören Sie jedoch 3-mal hintereinander 15 Sekunden lang einen Dauerton, der jeweils 7 Sekunden lang unterbrochen wird (oder anders ausgedrückt: einen zweimal unterbrochenen Dauerton von einer Minute), ist es ein Feuerwehralarm. Er richtet sich an die Feuerwehren und nicht an die Zivilbevölkerung. (4)
~~~~~~~ 7 sec ~~~~~~~ 7 sec ~~~~~~~
- Bei einer Katastrophenwarnung hören Sie die Sirene in einem anhaltenden Dauerton, der 3 Minuten dauert. (5)
3 Min. ___________________________ 3 Min.
Sirene - Wissenswertes zu den Alarmstufen in Deutschland (helpster.de)
*) Richtiges Verhalten ist gerade in einem Katastrophenfall sehr wichtig. Oft werden die Menschen panisch und wissen nicht, was sie tun sollen und reagieren irrational. Doch ein solches Verhalten kann die Lage sogar noch verschlimmern. Dabei gibt es ein paar einfache Grundregeln, die jeder befolgen sollte. Wird Katastrophenalarm ausgelöst, sollten Sie folgendes tun:
- Begeben Sie sich in geschlossene Räume!
- Holen Sie die Kinder aus Schule oder Kindergarten nicht ab!
- Nehmen Sie schutzlose Passanten auf!
- Schließen Sie Fenster und Türen!
- Schalten Sie Klimaanlagen oder Belüftungen aus!
- Schalten Sie Radio und Fernsehen ein!
- Telefonieren Sie nicht! Ansonsten es zu einer Überlastung des Telefonnetzes kommt.