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📌Scheidungs-Urteil: Faires Teilen der Rente und des Zugewinns nicht bei sexuellem Missbrauch

27. August, 2023 um 10:18 Uhr, Keine Kommentare

Zugewinnausgleich und Versorgungs­ausgleich

Scheidung: Faires Teilen der Rente und des Zugewinns nicht bei sexuellem Missbrauch


Missbrauch der Tochter recht­fertigt Ausschluss des Zugewinn­ausgleichs­anspruchs (Oberlandesgericht München, Urteil vom 30.08.2022, Az. 2 UF 425/22 e)

Wenn er das Kind sexuell missbraucht hat, habe er ja nichts gegen seine Exfrau getan, fand ein Ehemann und wollte bei der Scheidung einen Teil ihrer Renten­ansprüche. Dazu sagte das Gericht nein.

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Eigentlich werden bei einer Scheidung auch die erworbenen Renten­ansprüche für die Zeit der Ehe geteilt. Wer aber als Ehepartner das gemeinsame Kind sexuell missbraucht hat, hat keinen Anspruch auf Durchführung des Versorgungs­ausgleichs. Das hat das Ober­landes­gerichts München (Az: 2 UF 425/22 e) entschieden.

Tochter missbraucht - Fehlverhalten jedoch nicht gegenüber der Ehefrau

Im konkreten Fall hatte der Ehemann die gemeinsame Tochter über zwei Jahre lang sexuell missbraucht. Im Zuge der Scheidung meinte er dennoch, Anspruch auf den Zugewinnausgleich seiner Exfrau zu haben. Sein Argument: Bei dem Missbrauch hätte es sich nicht um ein Fehl­verhalten gegenüber der Ehefrau, sondern gegenüber einer Dritten, also der Tochter, gehandelt.

Kein Zugewinnausgleichsanspruchs nach Kindesmissbrauch

Vor Gericht hatte er keinen Erfolg mit dieser Sicht. Der sexuelle Missbrauch eines gemeinsamen Kinds ist ein extremes Fehl­verhalten auch gegenüber der Ehefrau und Mutter des Kindes, stellte das Gericht klar. Der Missbrauch der gemeinsamen Tochter ist ein massiv ehe­zerstörendes Verhalten, das zum Ausschluss des Zugewinn­ausgleichs­anspruchs führe.

Quelle: dpa/DAWR/ab

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