🔺 2/6 - Krefeld: VG kippt das "Bettelverbot" für die Innenstadt ... Bettelverbot ist rechtswidrig!
Bettelverbot in der Krefelder Innenstadt rechtswidrig
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat im einem Eilverfahren ein für die Krefelder Innenstadt erlassenes Bettelverbot als rechtswidrig eingestuft und das Bettelverbot vorläufig ausgesetzt.
Der Rat der Stadt Krefeld hat am 8. März 2023 durch
VG: Zweifel an Form der Allgemeinverfügung
Das VG hat das
Ein konkreter Anlass, der es ausnahmsweise rechtfertigt, das
Verbot zu unbestimmt
Typischerweise sind Bettler zu den Geschäftsöffnungszeiten in der publikumsmäßig hochfrequentierten
Die angefochtene Regelung ist außerdem unbestimmt und kann daher weder vom Adressatenkreis befolgt noch von den die Einhaltung überwachenden Mitarbeitern des Ordnungsamtes überprüft und vollstreckt werden. Weder aus der Bestimmung selbst noch aus deren Begründung lässt sich hinreichend deutlich entnehmen, welche Bettelhandlungen nunmehr verboten und welche weiterhin erlaubt sind. So enthält Satz 2 der angefochtenen Regelung bereits sprachlich-inhaltlich keinen vollständigen Satz, was die Verständlichkeit erheblich erschwert. Auch sonst ist nicht eindeutig erkennbar, wann zulässiges „stilles Betteln“ und wann verbotenes „aktives Betteln“ vorliegt.
Richtet sich eine behördliche Anordnung, wie hier, an einen rechtsunkundigen Personenkreis, der zudem häufig über keinen festen Wohnsitz und damit über wenig Hab und Gut verfügt, muss sich der Verbotsinhalt umso klarer unmittelbar aus dem Verfügungstenor ergeben. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.