Einspruch per E-Mail wirksam, wenn Behörde diese innerhalb der Frist ausdruckt ...
Blogger: Ein wenig verwirrend, aber trotzdem interessant. Siehe Satz 2 und den letzten Absatz.
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Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 16.02.2023- 2 ORbs 35 Ss 4/23 -
Bei Ausdruck des Anhangs der E-Mail innerhalb der Einspruchsfrist liegt wirksamer Einspruch vor
Wird ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mittels einer einfachen E-Mail versendet, so liegt kein wirksamer Einspruch vor. Wird der Anhang der E-Mail aber innerhalb der Einspruchsfrist von der Behörde ausgedruckt, so wird der Einspruch wirksam. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2022 erhielt ein Autofahrer vom Regierungspräsidium Karlsruhe ein
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten der Staatsanwaltschaft. Der Betroffene habe innerhalb der Einspruchsfrist nicht wirksam den
Zwar könne ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2023
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)