Zum Hauptinhalt springen
🚩🚩Hier geht es zu "Links der Schussen" und hier geht es zu "Schussental-Medial"
  • Start/Archiv
  • 🟡MEGA-NEWS-TICKER
  • Impressum
  • 🧡 Positiv Corner of my Blog
  • Ravensburger Stimme
  • NAHOST
  • Süd & Süd-West
  • BRD & Welt
  • FRIEDENS-FORUM
  • Tacheles
  • Sonstiges
  • Mein Leben in CHINA
  • Luthers Liste
  • Gerichtsurteile
  • Klima

Gerichtsentscheid zu "Tempo 30" innerorts (1) - Stadt Köln muss Vor- und Nachteile konkreter abwägen

22. April, 2023 um 16:37 Uhr, Keine Kommentare

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 20.05.2022- 18 K 3145/19 (An St. Katharinen), 18 K 973/20, 18 K 974/20 und 18 K 976/20 -

Bei Entscheidung über Reduzierung der Höchst­geschwindigkeit auf Tempo 30 km/h ist eine Analyse verkehrlicher Auswirkungen erforderlich Stadt

Köln muss über Reduzierung der Höchst­geschwindigkeit auf Tempo 30 km/h neu entscheiden


Die Stadt Köln muss an vier Stellen im Stadtgebiet Anträge auf Reduzierung der Höchst­geschwindigkeit auf Tempo 30 km/h aus Lärmschutzgründen neu bescheiden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Konkret betroffen sind Straßenabschnitte der Straßen "An St. Katharinen", "Mommsenstraße", "Krefelder Straße" und "Clevischer Ring".

Anwohner dieser Straßen hatten bei der Stadt Köln eine Temporeduzierung auf die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h beantragt, da ihre Beeinträchtigungen aufgrund von Straßenlärm unzumutbar seien. Nachdem entsprechende Lärmgutachten eingeholt worden waren, lehnte die Stadt Köln die Anträge ab und verwies auf verkehrliche Aspekte wie befürchtete Rückstauungen, entstehende Schleichverkehre und Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses.

Interessenabwägung wegen Grenzwertüberschreitung

Hiergegen erhoben die vier Klägerinnen und Kläger Klage, denen das Verwaltungsgericht Köln mit seinen Urteilen nun entsprach. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die gutachterlich ermittelten Lärmwerte belegten, dass die Situation für die Klägerinnen und Kläger an den konkreten Messpunkten nicht zumutbar sei. Die als Orientierungswerte heranzuzuziehenden Grenzwerte der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung seien allesamt überschritten. In einer solchen Situation müsse die Straßenverkehrsbehörde unter Abwägung der widerstreitenden Interessen entscheiden, ob eine Temporeduzierung zu erfolgen habe.

Analyse verkehrlicher Auswirkungen vor erneuter Entscheidung erforderlich

In diese Entscheidung seien einerseits der Grad der Lärmbelastung und andererseits die verkehrlichen Interessen einzustellen und gegeneinander abzuwägen. Diesen Anforderungen genügten die bisherigen Entscheidungen der Stadt Köln nicht. Weder sei der jeweilige Grad der Überschreitung gewürdigt worden noch beruhten die angeführten verkehrlichen Interessen auf einer belastbaren Tatsachengrundlage. Die Stadt Köln habe keine Analyse der verkehrlichen Auswirkungen einer Temporeduzierung vorgenommen, sondern deren negative Effekte ohne Belege schlicht behauptet. Entsprechende Ermittlungen müsse die Stadt Köln nachholen und sodann erneut über die Anträge entscheiden. Gegen die Urteile kann jeweils ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

Keine Kommentare

Antwort hinterlassen







Aktuelle Einträge

  • Widerwärtige Aktion der "Freunde der Räuberhöhle" und der bunten Demokraten aus Oberschwaben ...
    26. Jul. 2024
  • Drei (3) Teller für Lafer - und kein einziges Hirsekorn für Amara ...
    24. Jul. 2024
  • "Shani-Louk-Platz" für Ravensburg // Bundesweiter Aufruf
    24. Jul. 2024
  • Politik des Westens: 730 Tage und nichts NEUES. Nichts? Doch, aber nichts Gutes ...
    24. Feb. 2024
  • Kommunikation oder Projektion? - Austausch oder Ausschluss?
    24. Feb. 2024
  • Drei Artikel zu: Und täglich stirbt die Welt --> wenn auch "nur" ein (1) Mensch im Krieg getötet wird ..
    23. Feb. 2024
  • TESLA, DFL und die Macht des Volkes: Tennisbälle Spiel für Spiel von Dortmund bis nach Kiel - "Eintracht Ampel" auf einem Abstiegsplatz ...
    22. Feb. 2024
  • Start/Archiv
  • 🟡MEGA-NEWS-TICKER
  • Ravensburger Stimme
Erstellt mit Mozello - dem schnellsten Weg zu Ihrer Website.

Erstellen Sie Ihre Website oder Ihren Online-Shop mit Mozello.

Schnell, einfach, ohne Programmieraufwand.

Missbrauch melden Mehr erfahren