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OSK vs. Weinert - Die GANZE Wahrheit über den Prozessverlauf und das Ergebnis

15. Juli, 2022 um 10:38 Uhr


Über die Verhandlung "OSK ./. Stefan Weinert" (12. Mai 2022 beim Landgericht Ravensburg) war noch am selben Tag abends online  in der Lokalzeitung berichtet worden. Es wird noch ein weiterer Berichte folgen. Jedoch meine ich hier nicht einen von der "Schwäbischen Zeitung" - obwohl es ratsam wäre, wenn diese in ihrer Berichterstattung signifikant nachjustiert - sondern ich spreche von einem anderen Zeugen, welcher der Verhandlung rund zwei Stunden lang aufmerksam beigewohnt hatten. *) 

Das wird auch der Not wendig sein, denn durch den verheerenden Zeitungsartikel  wurde die Würde des auf "Unterlassung Verklagten" Bloggers Stefan Weinert nach seinem Rechtsempfinden erheblich verletzt. Nicht nur spricht dieser erwähnte Zeitungsbericht gegen den Artikel 1 des Deutschen Grundgesetzes, sondern auch gegen den Deutschen Pressekodex. Dieser Bericht pervertiert die "de facto" Ereignisse, er stellt sie auf den Kopf und insinuiert und  impliziert eindeutig,  der "Ravensburger Blogger" sei trotz eines Patt (Vergleich 4:4), vom Gericht abgestraft worden. Jedoch war es umgekehrt.

Denn bei dem Ergebnis des erzielten Vergleichs von "vier zu vier" hob der Richter explizit hervor, dass es eigentlich elf (11) Punkte sind, die die OSK dem auf Unterlassung Verklagten vorwirft, das Gericht jedoch drei von ihnen den anderen wegen deren Berührungspunkte beigeordnet habe (Die SZ hat dies unterschlagen). Dies - so der Richter - sei bei der Gewichtung der Entscheidung zum Nachteil der Klägerin (OSK) zu würdigen. Der Kölner Rechtsanwalt, der Stefan Weinert zur Seite stand, forderte deshalb eine Kostenaufteilung von 30 zu 70, was aber der Münchner Anwalt der OSK ablehnte. Daraufhin entschied der Landgerichtspräsident, der in dieser Angelegenheit als Einzelrichter fungierte, noch einmal mit expliziten Hinweis auf die o. e. Gewichtung (Anmerkung von mir: sieben zu vier zum Vorteil des Angeklagten), dass die OSK die Prozesskosten zu tragen habe und jede Partei ihre eigenen außergerichtlichen Kosten selbst. **)

Zudem betonte der Kölner Anwalt im Rahmen der Zustimmung zur Güteeinigung/Vergleich, dass er und sein Mandant dies in Hinsicht auf einen der vier Punkte (von elf) allerdings mit „Bauchschmerzen“ tue, da gerade dieser Punkt sehr interessant und es von Wert wäre, ihm nachzugehen. Bei diesem Punkt geht es um wo möglichen Unstimmigkeiten bei den Abrechnungen der OSK.

**) Für den 70-jährigen Pastoralreferenten Stefan Weinert sind das immerhin 1,5 Monatsrenten. Das sei hier nur deshalb (wirklich nur deshalb) erwähnt, damit die Leserschaft einmal sieht, wie es einem Bürger geht, der die Präambel (in der Verantwortung vor Gott und den Menschen) und die Grundrechte anderer (nicht nur seine eigenen) Ernst nimmt und sich partizipiert und einmischt!

Und was macht die "Schwäbische Zeitung" draus?! In der Online-Ausgabe des Artikels spricht sie davon, der Beklagte habe einen kriminellen Skandal "gewittert". Das klingt wie ein "auf Sensation aus seienden (sensationsgeiler) Bürgers", der Witterung aufgenommen hat. Das Gegenteil aber war der Fall, was die "Schwäbische Zeitung" auch weiß. Denn der Ravensburger Blogger, ist von außen auf geplante und nicht öffentlich bekannte Veränderungen und vor allem deren Auswirkungen, die durchaus als skandalös einzuordnen sind, innerhalb der OSK hingewiesen worden. Er hat nichts "gewittert". Welch' erbärmliche Ausdrucksweise einer christlichen Zeitung für einen ehemaligen Pastor, hoch engagierten Bürger und Sozialarbeiter.

Wer in dieser Verhandlung wirklich abgestraft wurde, waren zum einen die OSK und zum anderen deren Geschäftsführer. Nicht nur dass  das böse Spiel tatsächlich böse - jedoch für die vermeintlich "gute" Seite - ausging, sondern das Gespann "Kölner Anwalt & Weinert" forderte den Geschäftsführer soweit heraus, dass dieser vor dem Richter und den Zuhörer/innen Zugeständnisse für das Wangener Klinikum und das EK in Ravensburg machen musste, von denen aber die Öffentlichkeit nichts weiß, weil die "Schwäbische" es unterschlägt. Weinerts Anwalt bat den Vorsitzenden, diese vom Geschäftsführer gemachten Aussagen zu Protokoll zu geben, was dann auch für alle hörbar geschah.

Welcher Art diese Zugeständnisse waren, die durchaus auch als Zusagen zu werten sind, darüber werden andere berichten. 

Einen Tag nach der Verhandlung sprach Stefan Weinert telefonisch mit seinem Anwalt aus Köln über den Bericht der "Schwäbischen Zeitung", den dieser inzwischen bereits auch gelesen hatte. Abgesehen davon, dass nur die "Hälfte" der Wahrheiten erwähnt wurde meinte er, der Bericht enthielte aber auch eine Unrichtigkeit. Dabei bezog er sich auf den folgenden Passus:

Diese folgende Passage, so der Anwalt am Telefon, habe der Richter explizit nicht auf die Äußerungen des Beklagten hinsichtlich der OSK bezogen, sondern darauf hingewiesen, dass es in der heutigen Zeit üblich sei auch "möglicherweise überzogene und abwegige" Behauptungen als Meinungsfreiheit gelten zu lassen. So hatte auch Weinert das gehört und vor allem wollte er des Bloggers Äußerungen in Relation zu dem heute Üblichen stellen.

Liest man/frau aber die "Schwäbische" dazu, heißt es dort implizit nicht anders als "Vier Behauptungen darf der Blogger (der er aber gar nicht mehr ist) nicht wiederholen; die anderen vier sind aber auch niveaulos" = Klatsche für Weinert. Doch in Wahrheit musste die Klatsche ganz jemand anderes einstecken.

Wenngleich Weinert sich während der Verhandlung darüber im Klaren war, dass seine folgende vor Gericht geäußerte Sequenz für den Ausgang eines Urteils nicht von Relevanz sein würde, war es ihm doch wichtig, "seinem Herzen an dieser Stelle Luft zu machen."

Er erklärte dem aufmerksam zuhörenden Richter, weshalb und warum er auf seinem ehemaligen Blog "Ravensburger Spectrum" [Vom 4. August 2020 bis 28. April 2022] überhaupt über die "Oberschwabenklinik Ravensburg" (OSK) berichtet hatte [nachträgliche Anmerkung: vom 18. September 2021 bis 11. Dezember 2021], was seine Intentionen waren, was er damit beabsichtigt hatte. Weinert erklärte dem Gericht und den Anwesenden, dass seine Äußerungen zum Thema einzig das Ziel hatten, die Bevölkerung des Landkreises Ravensburg [286.000] über die ihm von außen gegebenen und geplanten Veränderungen bei den OSK zu informieren und davor zu warnen. Und dieses sowohl auf seinem Blog, als auch mit zwei "Informationsblättern", die er explizit im Impressum auch so benannt hatte, weil das Wort "Flugblatt" negativ konnotiert sei [die "Schwäbische" hat in ihrer Berichterstattung vom Oktober 2021 aber genau das getan und aus den Informationsblatt = Flugblatt gemacht]. Außerdem habe der Blogger auf dem Flugblatt zum Protest der Bevölkerung aufgerufen.

Im Folgenden erklärte Weinert dem Gerichtspräsident, dass er sich bei seinen Veröffentlichungen bezüglich der OSK [rund 100 Artikel von insgesamt 2.500] auf den Artikel 2 des Grundgesetzes berufe. Dort gehe es nämlich nicht nur um eigene Grundrechte, sondern auch darum, das wir als Bürger aufeinander zu achten und füreinander zu sorgen hätten.  Und - so fuhr er fort - es könne nicht angehen, dass immer an die Partizipation des Bürgers appelliert  - und wenn dieser das dann ernst nähme - er dafür bestraft werde. Eigentlich, so meinte der ehemalige Pastoralreferent ruhig aber auch mit Gefühl, müsse an der Stelle, wo er jetzt sitze [auf dem Stuhl des Beklagten], andere sitzen. Niemals sei es seine Absicht gewesen, "Stimmung gegen die OSK" [so die "Schwäbische" im Oktober 2021] zu machen.

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*) Prozessbericht von Made Höld, "Oberschwaben ist Bunt" (Facebook) - 16.5.22

Eine Lehrstunde in Sachen freie Meinungsäußerung

Letzte Woche stand Stefan Weinert, ein Blogger aus Ravensburg auf der Anklagebank des Landgerichts Ravensburg. Die Oberschwabenklinik (OSK) hatte ihn wegen angeblicher falscher Tatsachenbehauptungen und Verleumdung auf eine Unterlassungsklage von 250.000 Euro, oder ein halbes Jahr Gefängnis, verklagt.

Als ich am darauffolgenden Tag den Bericht dazu in der Schwäbischen Zeitung las, hatte ich das Gefühl, einem anderen Prozess beigewohnt zu haben. Zwar standen in dem Artikel keine Unwahrheiten, aber es zeigte mir, wie unterschiedlich gleiche Situationen wahrgenommen und dargestellt werden können.

Vor Beginn der Verhandlung spürten die Zuschauer förmlich die Anspannung von Weinert, der durch den sehr versierten Rechtsanwalt Sven Tamer Forst aus Köln, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, vertreten wurde.

Die Klägerseite wurde durch den Geschäftsführer der OSK, Prof. Dr. med. Oliver Adolph, und den Rechtsanwalt Christopher Langlotz aus München, ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, vertreten. Den Prozess beobachte zudem Winfried Leiprecht, Pressesprecher der OSK.

Die Verhandlung wurde von dem Richter Thomas Dörr, dem Präsidenten des Landgerichts Ravensburg, geleitet. Gleich zu Beginn war klar, dass dieser gut vorbereitet war und deshalb sehr souverän durch die Verhandlung führte.

Als erstes stellte Dörr fest, dass die Internetseite „Ravensburger Spectrum“ bereits vor zwei Wochen vom Netz genommen wurde und laut Weinert auch in Zukunft nicht mehr betrieben wird. Danach klopfte er die Anschuldigungen gegen Weinert Punkt für Punkt ab. Adolph gab widererwartend nur sehr zögerlich und einsilbig dazu Auskunft. Nach einer gewissen Zeit hatte ich beinahe das Gefühl, dass nicht Weinert, sondern die OSK auf der Anklagebank saß. Und zum Erstaunen aller Zuschauer stellte sich heraus, dass die meisten, von Weinert erhobenen und veröffentlichen Zahlen zu den Intensivbetten an der OSK, rechtens waren.

In 3,5 von 11 Punkten hatte Weinert allerdings über das Ziel hinausgeschossen, oder die Unwahrheit geschrieben. Diese Punkte waren nicht mehr durch die freie Meinungsäußerung gedeckt.

Zu der Berichterstattung von Weinert sollte man wissen, dass er in der Vergangenheit seine Berichte meist sehr engagiert und emotional verfasst hat. Er polarisierte gerne und nannte oft Ross und Reiter. Dies gefiel natürlich einigen involvierten Personen nicht sonderlich. Ich selber las die Artikel tatsächlich gerne, auch wenn ich oftmals nicht gleicher Meinung war und seinen Stil zum Teil überzogen und anmaßend fand.

Aber dies geht auch einigen Lesern, hier auf „Oberschwaben ist BUNT“, so 🙂.

Dörr führte genau auf, wo die freie Meinungsäußerung endet und die falsche Tatsachenbehauptung beginnt. Es reicht nicht aus, eine Tatsachenbehauptung in einem Text mit einem Fragezeichen zu beenden, um eine falsche Behauptung als Meinungsfreiheit zu kaschieren. So bald eine Meinung mit Zahlen, oder Fakten unterfüttert wird, gilt sie als Behauptung. Es ist wirklich schade, dass die Verhandlung nicht mitgeschnitten werden dürfte, denn die Ausführungen von Dörr waren eine wahre Lehrstunde in Sachen Meinungs- und Pressefreiheit, hier in Deutschland.

Nach der Beweisaufnahme stellte Dörr fest, dass Weinert vier Behauptungen nicht mehr äußern dürfe, aber dass das Pendel trotzdem für Weinert ausschlagen würde. Deshalb schlug er einen Vergleich vor. Dieser sah wie folgt aus. Die beiden Parteien tragen ihre Anwaltskosten selber und die OSK übernimmt komplett die Gerichtskosten. Dieser Vergleich wurde von beiden Parteien akzeptiert und der Streitwert wurde auf 30.000 Euro festgelegt.

Weinert konnte in den Vergleich noch festschreiben, dass die OSK auch weiterhin mindestens vier Intensivbetten im Krankenhaus Wangen betreiben wird.

Mir ist im Nachhinein nicht klargeworden, warum die OSK gegenüber Weinert mit „Kanonen auf Spatzen“ geschossen hat. Aber vielleicht war sich die OSK einfach zu sicher und hat sich dabei ordentlich verkalkuliert.

Weinert wurde zwar zukünftig untersagt, die Vermutung zu äußern, dass es an der OSK eventuell zu Abrechnungsbetrug gekommen ist, aber es würde mich nicht wundern, wenn die Staatsanwaltschaft die Kostenträger der OSK tatsächlich anhalten würde, die Abrechnungen der Intensivbetten der OSK, während der Corona-Zeit, genau prüfen zu lassen.

Made Höld


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