Kommunalwahlen '24 in RAVE: Es gibt für mich nur eine Wahl ---> Die proaktive Wahlverweigerung ...
Der Blog-Artikel Kommunalwahlen '24 in RAVE: Es gibt für mich nur eine Wahl ---> Die proaktive Wahlverweigerung", ist in Arbeit und wird hier laufend eingestellt und ergänzt. Spannung und Empörung sind garantiert ....
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Als ich vor knapp fünf Jahren eine Petition ins Netz stellte, in der die Mitbürger/innen aufgerufen wurden, sich in Zukunft bei Wahlen proaktiv zu enthalten und dem Vorbild aus Frankreich „Vote blanc“ zu folgen, gab es zwar rund 250 Unterschriften für diese Idee, aber es hagelte auch Schläge gegen mich.
Doch bei mir vor der Tür warten die Kommunalwahlen 2024 und ehrlich gesagt, kann ich keine der sich aufstellenden Parteien oder Wählergemeinschaften mit einem oder mehreren Kreuzen bedenken. Hier und im Folgenden meine ich zunächst einmal die Gemeinderatswahlen für die Stadt Ravensburg – beim Kreistag sieht es aber auch nicht viel anders aus.
Stef-Art 2019/23
Denn im Gemeinderat auch meiner Stadt, werden Entscheidungen getroffen oder auch nicht, die mit mir als Bürger und seinem Bürger-Willen rein gar nichts zu tun haben. Jüngstes Beispiel ist die komplett von Stadtverwaltung und Gemeinderat „versaute“ Entscheidung zu den beiden innerstädtischen Parkplätzen bei der Kuppelnau-Grundschule, die ab dem Mai 2023 kostenpflichtig wurden, aber seit diesem Zeitpunkt von nur (nach mehrmaligen eigenen vor Ort-Zählungen) unter zehn Prozent der zu vorigen “Parker/innen“ genutzt werden.
Anstatt aber zuzugeben, dass hier Murks von den Verantwortlichen verzapft wurde, kommen dieselben nun daher und wollen das Ganze mit zweifelhaften Ideen und Maßnahmen „kitten“. Doch ein schlecht verarbeiteter Tonkrug bleibt es und wird auch nach Reparatur nur ein paar Tage halten – dann aber tropft es wieder aus ihm hinaus – eben, ein Fass ohne Boden.
Eier, wirkliche Eier, scheint hier keiner zu haben, um hinzustehen und zu sagen:
a) wir machen das Ganze hundertpro rückgängig und wieder kostenlos und geben unsere Fehler zu und bitten um Entschuldigung (doch eher friert die Hölle zu, dass das geschieht)
b) wir kreiren hier einen Erholungspark, wie von der Altstadt-Agenda vorgeschlagen
c) wir tun, was der Blogger vorschlug – einen Freizeitpark zur Entlastung des „Blauen Platzes“ (dito)
… oder aber: wir berufen eine Bürgerversammlung ein und hören zu, was unsere Schutzbefohlenen zu sagen haben.
Das mit dem „Parken“ aber ist nur ein Beispiel von diversen, und für mich ist die Maß längst übervoll.
Wie oft haben Sie liebe Leser/innen den Satz "Die da 'oben' tun so wie so, was sie wollen" schon gehört bzw. selber ausgesprochen oder gedacht, wenn es um diejenigen Damen und Herren geht, die uns als Politiker/innen in unseren Stadt-, Kreis-, Landes- und Bundesparlament(en) repräsentieren sollen, es aber in der Praxis nachweislich oft und meist nicht tun?! (siehe Krankenhausschließungen) Mehr und mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger gehen genau deshalb nicht mehr zur Wahlurne, weil sie wahlmüde geworden sind, oder sich aus Protest als Wahlverweigerer zeigen. Manche von uns wählen aus Verzweiflung und/oder auch aus Protest lieber die "Pest" (sie wissen, welche Partei ich meine, oder gibt es hier schon zwei?), als zu Hause zu bleiben, weil sie ihrer demokratischen Bürgerpflicht nachkommen wollen.
Doch bei der bevorstehenden Kommunalwahl im Juni 2024 zu Hause zu bleiben, respektive keinen Wahlzettel abzugeben, ist für mich auch keine Lösung.
Doch wie wäre es, wenn ich statt dieses ganzen Wahlkatalogs mit sichtbaren Namen und unsichtbaren Versprechen und mit 40 sinnlosen Kreuzen – einen schlichten weißen völlig unbeschrieben weißen Bogen Papier in den Umschlag stecke und diesen in die Wahlurne werfe! „Vote blanc“ nennt man/frau das in Frankreich und ist auch in Deutschland nicht verboten.
Enthaltungen (die bei Wahlen in Deutschland gar nicht vorgesehen sind, was ich für einen demokratischen Fehler halte) werden nach dem deutschen Wahlrecht als „ungültige Stimmen“ gezählt und auch als solche veröffentlicht und haben einen zählbaren Einfluss auf die Höhe der Wahlbeteiligung.
Weder das zuständige Wahlamt, noch die Stadtverwaltung, noch die hiesige Presse werden verschweigen können, wenn in 300 (oder mehr …) geöffneten Briefumschlägen lediglich ein weißes Stück Papier mit der stummen Botschaft „der Gemeinderat repräsentiert mich nicht“ erscheint.
Auch wenn – wie gesagt - die Möglichkeit einer Stimmenthaltung bei politischen Wahlen in Deutschland auf dem Stimmzettel bisher gesetzlich nicht vorgesehen ist, so widerspricht die Möglichkeit der Stimmenthaltung doch den Vorschriften des Grundgesetzes nicht. Die Gestaltung des Stimmzettels kann allerdings nur vom Gesetzgeber durch Modifikation der bestehenden Vorschriften geändert werden.
In Artikel 20 GG heißt es: "(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." Und in Artikel 38 (1) GG ist zu lesen: "(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
Bei politischen Wahlen kann und soll der Bürger also Einfluss auf die zukünftige Politik nehmen. So jedenfalls die Theorie. Was aber, wenn gewählte Politiker wiederholt und über längere Zeiträume hinweg nicht einhalten, was sie versprochen haben oder gegen ihre Vorsorge- und Fürsorgepflicht verstoßen, was, wenn der Bürger grundsätzlich mit der parlamentarischen Arbeit über Jahrzehnte höchst unzufrieden ist.
Soll und darf seine Willensäußerung hier nur darin bestehen, dass er nicht mehr wählen geht, da es ja eine Wahlpflicht in Deutschland nicht gibt (und dann als Wahlmuffel gilt), oder beim kleineren Übel sein Kreuz macht (um seiner Bürgerpflicht zähneknirschend doch nachzukommen), oder seine abgegebene Stimme ungültig macht? Das kann und darf in einer freiheitlichen Demokratie nicht sein und widerspricht auch dem Tenor des Deutschen Grundgesetzes.
Zwar argumentiert der Gesetzgeber, dass durch eine Enthaltung weder ein Wählerwille abgeleitet noch ein/e Repräsentant/in gewählt werden könne. Das aber ist nur die halbe Wahrheit. Denn sehr wohl wird durch die Möglichkeit einer Enthaltung ein klarer und eindeutiger Wählerwille/meinung deutlich, s. o., während Wahlverweigerung und bisher ungültige Stimmen nach vielen Seiten interpretierbar sind.
Für die Bochumer Organisation unwaehlbar.org ist die Stimmenthaltung daher ein "absolut legitimes demokratisches Bürgerrecht". Sie fordert - ähnlich wie in Frankreich - die Möglichkeit eines "vote blanc". - Die Abgabe eines 'ungültigen Stimmzettels' ist zwar eine begrüßenswerte, weil aktive Form der Wahlverweigerung, allerdings rechnet das Wahlsystem auch diese Stimmen zur Wahlteilnahme und damit zur Legitimation des ganzen Prozesses", heißt es auf der Homepage des Bochumer Vereins. Abhilfe würden hier nur zusätzliche Wahlfelder schaffen, mit denen die Wahlberechtigten sich "enthalten" oder klar ausdrücken könnten, dass sie keine der Parteien bzw. Kandidaten wählen wollen. Dass es diese Option nicht gibt, sei ein Skandal. Denn die bisherige Variante, den Stimmzettel "ungültig" zu machen, diskreditiere schon vom Namen her ein solches Wählervotum und werde meist als Unvermögen abgetan, den amtlichen Wahlzettel Vorschrift gemäß zu gebrauchen.
Ich verspreche mir bei er proaktiven „Stimmenthaltung“ wie oben beschrieben, bei der bevorstehenden Kommunalwahl aber auch grundsätzlich bei allen politischen Wahlen
a) eine wesentlich höhere Wahlbeteiligung
b) einen ebensolchen Denkzettel für das politische Establishment und
c) die Einsicht und Rückbesinnung darauf, dass wir nicht nur in einer repräsentativen, sondern vor allem auch in einer partizipativen Demokratie leben.