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Flüchtlinge im Landkreis Ravensburg - kein Grund für Verzweiflung ...

8. Oktober, 2023 um 14:00 Uhr, Keine Kommentare


Dass die Redaktion Ravensburg der "Schwäbischen Zeitung" auf Skandalisierungsversuche aus ist, aber die wahren Skandale nicht anspricht, wurde am aktuellen Wochenende wieder einmal deutlich. Die Causa "Warnsirenen" wurde nicht ausreichend und realitätsgerecht medialisiert und die Causa "Flüchtlinge" wurde allein schon durch die Überschrift des jüngsten Artikels, mit einer ordentlichen Portion Panikmache versehen.

Denn statt "Verzweiflung in jedem Wortbeitrag" (was übrigens nicht dem entspricht, was anschließend berichtet wird, also doch an der ganzen Wahrheit etwas vorbei), hätte es auch heißen können: "Landrat Sievers: „Ich würde mich wahrscheinlich auch für Deutschland entscheiden, wenn ich in einer solchen Situation wäre." 

Das nämlich hat Landrat Sievers - nach selbigem Presseartikel jedenfalls - wörtlich zur Asylbdebatte im Kreistag gesagt. Es war also einer der vielen Wortbeiträge. Auch seine anderen Wortbeiträge zu diesem Thema waren geprägt von Bedachtsamkeit und Ausgeglichenheit - und übrigens fern jeder Panikmache oder gar Verzweiflung.

Als ich vor 30 Jahren mit der Flüchtlingssozialarbeit als Mitglied eines Teams beim hiesigen Landratsamt begann, waren es rund 2.500 Asylbewerber/Flüchtlinge im Landkreis, die hier kommunal untergebracht waren. Durch die damalige Bundespolitik (Kohl) war die Akzeptanz in der Bevölkerung und in den Verwaltungen der Kommunen längst nicht so positiv wie seit "Wir schaffen das" 2015. Aber so gestöhnt wie heute, haben weder die Presse, noch die Kommunen. 

Auch damals wurden die Leistungen als "Sachleistungen" gewährt, vom Brot und Reis in Körben bis zu den Schulmäppchen und Hefte für die Kinder. Es gab 1994 eine riesige Demo der Flüchtlinge im Foyer des Landratsamts (Friedenstrasse), die der damalige Sozialdezernent und heutige Regierungspräsident Klaus Tappeser mit Hilfe eines Dolmetschers und eines Vertreters des Sozialteams hervorragend de-eskalierte!

Auch wenn es damals "nur" um die Zusammensetzung und Ausstattung der Sachleistungen ging (es wurde z.B. absolut nicht an muslimische Speisegesetze gedacht usw., was dann aber geändert wurde), ist auch 2023 ein Sachleistungsprinzip für Flüchtlinge per Chipkarte meines Erachtens diskriminierend und unterstellt dem Asylsuchenden und Ukraineflüchtling (?) implizit und pauschal Missbrauch der Leistungen. Ich gehe mal davon aus, dass auch die vielen Ukrainer/innen, die ja teilweise in Hotels untergeberacht sind, ihre Leistungen dann per Chip erhalten sollen, oder?

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