Albert Hagn: Ravensburger Marktordnung auf den Hund gekommen
Wenn es in Ravensburg eine Marktordnung gibt, die nach § 14 das Mitführen von Hunden und Fahrrädern auf Märkten untersagt, wie die "Schwäbische Zeitung" bereits zweimal hervorhob, dann sollte dies ohne Wenn und Aber auch der genannte Bürgermeister der Stadt beachten und einfordern, und nicht mit Hinweis auf einen anderen Stellenwert der Hunde ausweichend reagieren.
Sollte der Stellenwert (Polizeihund, Schäferhund, Schnüffelhund, Spielhund, Schoßhund etc.) Berücksichtigung finden, wäre die Marktordnung beispielgebend zu ergänzen. Vielleicht wären auch die die Begriffe Märkte, Marktzonen, Marktzeiten zu präzisieren.
Ravensburg und sein Ordnungsrecht - ein weites Feld mit Kraut und Unkraut. Bis jetzt hat man den Eindruck, die Stadt greife nur durch, wenn es gilt, eine von einem Blitzgerät verfügtes Bußgeld einzukassieren. Deshalb kann man die Standfestigkeit von Dr. Ulrich Struben, worüber die SZ unter der Überschrift "Vor Gericht wegen zehn Euro " berichtete, nicht genügende loben. Dabei geht es um weit mehr als 10 Euro.
Man ist gespannt auf das Urteil und hofft auf einen ausführlichen Zeitungsbericht. Ob der Erste Bürgermeister die auf ihn entfallenden Gerichtskosten aus der eigenen gut gefüllten Tasche bezahlen wird (siehe SZ, Seite 2 vom 04. 10.2023, unter "Verdienen Bürgermeister zu viel''?") oder die Stadtkasse einspringen wird, ist eine weitere spannende Frage.
Albert Hagn
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