💥 RV - PO 2023: Nächtlicher Lärm in der "Grüner-Turm-Straße" --- Wenn sich Polizei, Ordnungsamt und Imbissbetreiber die Sache zu einfach machen
Blogger: Wieder einmal ist das Erstaunen in der Redaktion des "Informationsdienst Ravensburg" darüber groß, wie klein das juristische Wissen bei der hiesigen Polizei, bei der hiesigen Stadtverwaltung und offensichtlich auch bei der hiesigen Lokalpresse ist. Und das bei einem Bürgermeister (Oberster Chef der Polizeibehörde), der Jura als Nebenfach studiert hat. Nicht nur das: Darüber hinaus werden Ruhe gestörte Bürger/innen von den Genannten im Stich gelassen und "angezeigter" Rassismus einfach vernachlässigt. Das Folgende gilt im Großen und Ganzen selbstverständlich auch für die längste Theke Oberschwabens am südlichen Marienplatz, wo sich ein Lokal an das andere reiht und die Außenbestuhlung öffentlichen Raum kapert!!
Die folgenden Zitate haben ihre Quelle hier: https://www.pressreader.com/germany/schwaebische-zeitung-ravensburg-weingarten/20230915/281878712972268
Vor wenigen Tagen beschwerten sich - über die Berichterstattung der Lokalpresse, die "Schwäbische Zeitung" - einige Anwohner/innen der "Grünen-Turm-Straße" in Ravensburg (sie hieß bis 1937 "Judengasse" und wurde bis heute nie zurückbenannt), über den abendlichen und nächtlichen Lärm, der neuerdings von dem Nachfolgebetrieb des ehemaligen "Saray" auf dem Kellerfundament der alten Ravensburger Synagoge ausgeht. Es sei nicht erträglich, ist der Tenor der Klagen.
Interessant und schon fast "schlimm" ist die Reaktion der Behörden, die für solche Bürgerbeschwerden zuständig sind. Der Polizeipräsident (nicht der einfache "Schutzmann") Uwe Stürmer wird in der Zeitung wie folgt zitiert:
„Ob das nun viel oder wenig ist oder im Schnitt liegt, ist letztlich Ansichtssache. Aber wenn die Anwohner bisher Ruhe hatten und da nun bis in die Abend- und Nachtstunden entsprechender Betrieb ist, bleiben solche Ruhestörungen beziehungsweise Lärmbelästigungen eben nicht aus.“
Welch' grandiose und weise Aussage, die weder den geplagten Anwohner (darunter gute Bekannte von mir), noch den wissbegierigen Zeitungslesern, sondern allein dem Betreiber des "Foodhouse" hilft! Ansichtssache? Da sollte der Herr Polizeipräsident doch mal nachlesen, was in dieser Angelegenheit die "Ansicht" des Verwaltungsgerichtes (VG) Berlin ist, welches eine ganz ähnliche Bürgerbeschwerde zu verhandeln hatte. Statt die nächtliche Ruhestörung unter dieser Prämisse als "normal" abzutun!! Skandalös oder nur einfach rücksichtslos?
Die Reaktion von Jens Plösser, dem Betreiber des neuen Imbiss, bei dem ich auch schon eine Currywurst mit Pommes und einen Radler zu mir genommen habe, ist leider genauso lapidar, wie die des Präsidenten und schlägt in dieselbe Kerbe:
"Ich habe eine Konzession bis 24 Uhr für draußen, freitags und samstags nutze ich das auch aus, unter der Woche schließe ich schon um zehn. Wer neben eine Gaststätte zieht und seine Ruhe haben will, kann das vergessen.“
Eben nicht, lieber Jens. Es gibt keine "Konzession zum Lärm und Rabauke" machen!
Und nun das Ravensburger Ordnungsamt, dessen oberster Vorgesetzter jener Juristenbürgermeister ist mit Namen Simon Blümcke. Jens Plösser (Betreiber) lässt über die Presse kolportieren, er habe sich an die Stadtverwaltung gewendet, diese solle doch bitte eine Dezibel-Messung vornehmen um zu beweisen, dass "er" der Lärmverursacher sei. Doch ob die Stadt hier überhaupt reagiert respektive eingegriffen hat (was sie bei den Klimaaktivist/innen sofort und umgehend getan hätte), bleibt offen. Wahrscheinlich nicht, sonst hätte das "Amtsblatt" (Schwäbische Zeitung) darüber berichtet.
Leider hat wohl die Zeitung auch nicht in der unmittelbaren Nachbarschaft nachgefragt, um zu eruieren, ob es sich so verhält - und zwar konkret und spezifiziert - und nicht allgemein. Und: Wenn ja, welche rechtsradikalen Parolen wurden konkret gerufen?
Dass eben aus einer ehemaligen Synagoge rechtsradikale Parolen gerufen wurden, wie eine Nachbarin behauptet, wird von Plösser mit nicht gerade überzeugenden Argumenten bestritten. Und fertig ist!! - ?? Es ist wohl auch Aufgabe der Polizei, diesen Dingen nachzugehen, oder?
In Summa: Die Ravensburger Bürger/innen aus diesem Quartier werden sang- und klanglos von den Zuständigen im Stich gelassen. Und das mit billigen Hinweisen, welche zu dem folgenden von mir - - der nie Jura studiert hat, auch nicht im Nebenfach, dafür aber nebenfachlich Psychologie gleich in drei Studiengängen -- gefundenen Gerichtsurteil in "scharfem" Kontrast stehen.
Ich kennen Jens Plösser seit Jahren persönlich (und kannte auch seinen inzwischen verstorbenen Vater) - und das durchaus auch "konfrontativ". In einer Petition und verbunden mit einem Hilferuf an Stadtrat Wilfried Krauss, hatte ich mich vor zwei Jahren dagegen gewendet, dass auf dem Grund und Boden einer ehemaligen Synagoge, womöglich ein Bordell entsteht. Mit Erfolg. Aber eben nicht nur konfrontativ rede ich mich Herrn Plösser, sondern auch zwischenmenschlich auf Augenhöhe stehe ich mit dem vom "scharfen Eck" in Kontakt. Im konkreten Fall jedoch kann ich Jens nicht zustimmen, wenn er meint:
"Wem das nicht passt, der soll halt wieder wegziehen." - Nee, so einfach ist das nicht. Ich kann den Anwohner/innen daher nur raten.
a) den Betreiber mit dem folgenden - auch für Ravensburg geltenden - Gerichtsurteil zu konfrontieren - und wenn sich dadurch nichts signifikant ändert,
b) den Betreiber - mit Erfolg!! - vor Gericht zu zitieren. Dann muss die Ravensburger Stadtverwaltung mit einer Immissionsbewertung tätig werden.
Es sei denn, er/sie (Beschwerder/in) will durch ihre Anzeige den Betreiber nur wirtschaftlich schädigen (siehe unten). Davon aber ist hier wohl nicht auszugehen, oder?
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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 21.07.2023- 4 K 560/22 -
Eine Sperrzeitvorverlegung für ein Restaurant wegen Lärmbelästigung kann auch dann ausgesprochen werden, wenn sich nur eine Person in ihrer Nachtruhe gestört fühlt. Eine Ausnahme kann dann bestehen, wenn die Beschwerde missbräuchlich ist oder in bloßer Schädigungsabsicht erhoben wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anfang 2022 eröffnete in Berlin ein
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied gegen die Klägerin. Die Sperrzeitvorverlegung sei rechtmäßig. Es sei unerheblich, dass die Verfügung nur auf der
Eine Ausnahme könne nach Auffassung des Verwaltungsgerichts bestehen, wenn die