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Ergänzt -> DEMO versus "Rechts": Ziviles Bündnis im Schussental geht am 27. Januar 2024 (Holocaust-Gedenktag) für Freiheit, Vielfalt und Demokratie auf die Straße!

22. Januar, 2024 um 21:54 Uhr, Keine Kommentare

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Pressemitteilung des Bündnisses *) am 22.01.)2024

*) Queer Youth Treff - Pax Christi - Trans*Youth Bodensee - Oberschwaben - Kein Bock auf Nazis - Omas gegen Rechts - Bündnis für Umwelt und Soziales e.V. Aulendorf - Waldbesetzung Altdorfer Wald / Klimacamp Ravensburg - Kurdisches Zentrum - Parents for future - Jugendforum Weingarten - Jugend kämpft - Volksfahrräder Ravensburg e.V. - Critical Mass Schussental - Die PARTEI, Kreisverband Ravensburg - Lebenswertes Schussental e.V. - Jusos Ravensburg - Politisches Wohnzimmer - Psychologists for future - Global Bad Waldsee e.V.

(Diesem Bündnis schließt sich der Blog "Ravensburger Stimme" an)



Wie viele Tausend werden in Ravensburg gegen Rechts protestieren?


Nachdem letzten Samstag nach Schätzung von FOCUS online über eine Million Menschen in Deutschland gegen Rechts protestierten [1], wird am kommenden Samstag, 27.Januar 2024 ab 15:00 Uhr, auch in Ravensburg eine Demonstration unter dem Motto "Laut gegen Rechts!" stattfinden. Die Veranstalter*innen erwarten tausende Bürger*innen. "Wir sind die schweigende Mehrheit, die für ein vielfältiges und freiheitliches Deutschland steht." Die Demo startet am Ravensburger Bahnhof.

Anlass für den Aufschrei ist das Geheimtreffen von hochrangigen Rechtsextremen und Großindustriellen mit der AfD und anderen politischen Akteuren, in dem es um groß angelegte Deportationspläne, die sogenannte "Remigration" ging. Diese Pläne würden mehrere Millionen Menschen in Deutschland betreffen [2], [3].

"Jetzt wird deutlich, was der wahre Kern der AfD ist. Es ist klar sichtbar welche rassistischen und menschenfeindlichen Ansichten die AfD in die Tat umsetzen möchte. Nie wieder ist Jetzt" sagt Sina Wagner (23) vom Jugendforum und der Waldbesetzung.

"Der Rechtsruck ist eine ernsthafte Bedrohung für unsere freie und vielfältig Gesellschaft und eine Gefahr für Minderheiten", sagt Sophie Heiß (22) vom Bündnis für Umwelt und Soziales e.V. Aulendorf.

Organisiert wird der Protest von einem breiten Bündnis aus über 20 zivilgesellschaftlichen Gruppen (siehe Logos unten) aus Kunst, Kirchen, Kultur, Politik, Jugendarbeit, Gewerkschaften... Es schließen sich täglich weitere Gruppen an. Die Versammlung beginnt vor dem Bahnhof.

Am 27. Januar 2024. ist zudem Gedenktag für die Holocaustopfer von Auschwitz.


QUELLEN:
[1]: https://www.focus.de/politik/deutschland/die-schweigende-mitte-erhebt-ihre-stimme-wir-sind-die-brandmauer-bis-zu-5000-menschen-demonstrieren-in-cottbus_id_259594462.html
[2]: https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/10/geheimplan-remigration-vertreibung-afd-rechtsextreme-november-treffen/
[3]: https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/17/geheimtreffen-in-potsdam-afd-mitarbeiter-bruestet-sich-mit-gewalt/


=========================================================

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100327458/npd-verfassungsgericht-streicht-der-partei-staatliche-finanzierung-.html

Das Bundesverfassungsgericht hat ihr Urteil gefällt: Die Partei Die Heimat, die früher als NPD bekannt war, erhält für sechs Jahre keine staatlichen Zuschüsse.

Die rechtsextreme NPD, die sich inzwischen Die Heimat nennt, wird sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschieden.

Die Partei wurde 2017 nicht verboten, weil sie ihre verfassungsfeindlichen Ziele nach Auffassung des Gerichts mangels Einflusses nicht erreichen könnte. 2019 stellten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat den Antrag auf Ausschluss von der Parteienfinanzierung. (Az. 2 BvB 1/19)

Parteien bekommen Zuschüsse, wenn sie bei Wahlen genügend Stimmen erhalten. Das war bei der NPD beziehungsweise Heimat zwar zuletzt nicht mehr der Fall. Sie profitierte aber noch von Steuervergünstigungen. Verfassungsfeindlichen Parteien können Staatsgelder für zunächst sechs Jahre gestrichen werden.

Bas: "Staatspolitisch von großer Bedeutung"

Bei der mündlichen Verhandlung im Juli vergangenen Jahres hatte es einen Eklat gegeben, weil kein Parteivertreter erschienen war - laut Gericht ein einmaliger Vorgang. Ein Parteisprecher kündigte an, auch zur Urteilsverkündung werde niemand kommen.

Auf ihrer Internetseite hatte Die Heimat damals erklärt, sie lasse sich nicht "zum Statisten einer Justiz-Simulation machen". Die Verhandlung werde zu einem "Schauprozess verkommen". Da es keine Anwesenheitspflicht gibt, verhandelte das Gericht weiter.

Nach Worten von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) ist das Verfahren "staatspolitisch von großer Bedeutung". Es sei der Bevölkerung noch nie zu erklären gewesen, dass Verfassungsfeinde mit Steuermitteln unterstützt würden. Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang sagte, die Behörde habe zahlreiche Belege dafür vorgelegt, dass die Partei nach wie vor verfassungsfeindlich sei. Steffen Kailitz vom Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung erläuterte, die Partei lehne die gegenwärtige Demokratie grundsätzlich ab, mache aus ihrer Verfassungsfeindlichkeit auch keinen Hehl und vermisse schmerzlich die Volksgemeinschaft.

Auf AfD übertragbar?

Sollte das Verfassungsgericht Die Heimat von der Parteienfinanzierung ausschließen, könnte das eine Blaupause für die AfD sein. CSU-Chef Markus Söder beispielsweise hat diese Option schon in der aktuellen Debatte um ein mögliches AfD-Verbot angesprochen.

Allerdings müsste das Gericht auch für den Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung feststellen, dass die AfD verfassungsfeindlich ist - die Kriterien sind also weitgehend dieselben. Einziger Unterschied: die sogenannte Potenzialität zur Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die für ein Verbot erforderlich ist - und die das Gericht bei der NPD 2017 eben nicht gesehen hatte.

Im Vergleich zu einem Parteiverbot ist ein Finanzierungsausschluss nach Einschätzung von Experten das stumpfere Schwert, weil die betroffene Partei weiter am politischen Wettbewerb - also auch an Wahlen - teilnehmen dürfte. Und die AfD bekäme auch im Zuge des Finanzierungsausschlussverfahrens eine Bühne und könnte sich als Opfer stilisieren - Argumente, die Gegner eines Verbotsverfahrens wie Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) anführen.

Parteienrechtlerin: "höchst problematisch"

Parteienrechtlerin Sophie Schönberger sagte dem "Handelsblatt": "Eine Situation, in der dauerhaft ein nicht verbotener und vergleichsweise erfolgreicher Akteur im politischen Wettbewerb nicht unter denselben Wettbewerbsbedingungen agieren kann wie die anderen Parteien, halte ich unter demokratischen Gesichtspunkten für höchst problematisch."

Die ehemalige Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstag), die Voraussetzungen für einen Finanzierungsausschluss seien "nicht weniger anspruchsvoll als die Voraussetzungen für ein Verbot". Der Verfassungs- und Verwaltungsrechtler Michael Brenner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena gab in den Zeitungen der Mediengruppe Bayern (Dienstag) zu bedenken, dass ein Verfahren zum Ausschluss der AfD von der staatlichen Finanzierung Jahre







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