Zum Hauptinhalt springen
🚩🚩Hier geht es zu "Links der Schussen" und hier geht es zu "Schussental-Medial"
  • Start/Archiv
  • 🟡MEGA-NEWS-TICKER
  • Impressum
  • 🧡 Positiv Corner of my Blog
  • Ravensburger Stimme
  • NAHOST
  • Süd & Süd-West
  • BRD & Welt
  • FRIEDENS-FORUM
  • Tacheles
  • Sonstiges
  • Mein Leben in CHINA
  • Luthers Liste
  • Gerichtsurteile
  • Klima

Schnee und Eis verhindern den Weg zum Arbeitsplatz - Was nun? Abmahnung? Kündigung? ...

20. Januar, 2024 um 19:10 Uhr, Keine Kommentare

https://www.refrago.de/habe-ich-anspruch-auf-meinen-arbeitslohn-bei-einer-arbeitsverhinderung-aufgrund-winterlicher-witterungsverhaeltnisse/

Alle Jahre wieder bringt der Winter Unmengen von Schnee und Eis mit sich. Oft ist es so viel, dass auf Deutschlands Straßen nichts mehr geht. In einem solchen Fall, bleibt einem manchmal nichts anderes übrig als zu Hause zu bleiben. Doch was ist mit der Arbeit? Muss ich erscheinen oder kann ich zu Hause bleiben? Kann ich vielleicht sogar den Arbeitslohn einfordern, obwohl ich nicht oder zu spät gekommen bin?

Kann mich mein Arbeitgeber bei Arbeitsverhinderung wegen Schnee und Glatteis abmahnen?

Ist es dem Arbeitnehmer nicht möglich zur Arbeit zu kommen, so kann er natürlich zu Hause bleiben. Der Arbeitgeber darf ihn deswegen nicht abmahnen und erst recht natürlich nicht kündigen. Oft ist es auch so, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten freistellt und die Fehlzeiten durch Urlaub oder Mehrarbeit ausgeglichen werden.

Bekomme ich trotz des Arbeitsausfalls meinen Lohn?

Der Arbeitgeber ist jedoch nicht dazu verpflichtet für die Ausfallzeiten den Lohn zu zahlen. Eine solche Verpflichtung ergibt sich nicht aus § 616 BGB. Ein Anspruch auf Lohn besteht nach dieser Vorschrift nur dann, wenn der Grund für die Arbeitsverhinderung in der Person des Arbeitnehmers liegt (sogenannter „persönlicher Grund“). 

Ist es dem Arbeitnehmer aber wegen des Wetters nicht möglich zur Arbeit zu kommen, stellt dies keinen persönlichen Grund dar, entschied das Bundesarbeitsgericht. Er trägt insofern das Wegerisiko (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.1982, Az. 5 AZR 283/80).

Ein persönlicher Grund ist hingegen in einem Arztbesuch, Umzug, in Behördengängen sowie bei einer Geburt oder Beerdigung zu sehen.

Keine Kommentare

Antwort hinterlassen







Aktuelle Einträge

  • Widerwärtige Aktion der "Freunde der Räuberhöhle" und der bunten Demokraten aus Oberschwaben ...
    26. Jul. 2024
  • Drei (3) Teller für Lafer - und kein einziges Hirsekorn für Amara ...
    24. Jul. 2024
  • "Shani-Louk-Platz" für Ravensburg // Bundesweiter Aufruf
    24. Jul. 2024
  • Politik des Westens: 730 Tage und nichts NEUES. Nichts? Doch, aber nichts Gutes ...
    24. Feb. 2024
  • Kommunikation oder Projektion? - Austausch oder Ausschluss?
    24. Feb. 2024
  • Drei Artikel zu: Und täglich stirbt die Welt --> wenn auch "nur" ein (1) Mensch im Krieg getötet wird ..
    23. Feb. 2024
  • TESLA, DFL und die Macht des Volkes: Tennisbälle Spiel für Spiel von Dortmund bis nach Kiel - "Eintracht Ampel" auf einem Abstiegsplatz ...
    22. Feb. 2024


Archiv 

  • Start/Archiv
  • 🟡MEGA-NEWS-TICKER
  • Ravensburger Stimme
Erstellt mit Mozello - dem schnellsten Weg zu Ihrer Website.

Erstellen Sie Ihre Website oder Ihren Online-Shop mit Mozello.

Schnell, einfach, ohne Programmieraufwand.

Missbrauch melden Mehr erfahren