Neues aus dem Krankenhauswesen -> LEISTUNGSGRUPPEN in der Kritik ...
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6 Leistungsgruppen Laura-Valentukeviciute Jahresbilanz-Krankenhausschliessungen 2023.pdf
Inhalt:
1. Was sind Leistungsgruppen (LG)
2. Warum die LG problematisch sind
3. Beispiel Schweiz und die Erfahrungen mit den Leistungsgruppen
4. Aktuelle Erfahrungen aus NRW (Kplus Gruppe)
1. Was sind Leistungsgruppen?
Die Leistungsgruppen sollen im sogenannten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz definiert werden. Mit den Leistungsgruppen werden die bisherigen stationären Fachbereiche differenzierter aufgeteilt, sodass sie nach der Umsetzung der Reform in 65 Leistungsgruppen erfasst sein werden. So soll der Bereich Innere Medizin in 17 Leistungsgruppen aufgeteilt werden, wie Angiologie, Endokrinologie und Diabetologie, Gastroenterologie usw. Laut Bundesgesundheitsministerium und Regierungsberater ist der Zweck dieser differenzierteren Aufteilung der Fachbereiche vor allem die Steigerung der Qualität. Mit den Leistungsgruppen geht daher die Einführung von Qualitätsstandards einher, die in Anforderungen für die personelle und technische Ausstattung und Mindestmengen für bestimmte operative Eingriffe bestehen. Das heißt: Qualität soll in Quantität ausgedrückt und gemessen werden.
2. Warum sind die Leistungsgruppen problematisch?
In der vorliegenden Ausgestaltung sind die Leistungsgruppen, ebenso wie die Level, ein Instrument, um weitreichende Strukturveränderungen im Krankenhaussektor herbeizuführen, nämlich den Abbau von Abteilungen und folglich Krankenhausschließungen. Wie funktioniert das? Zuteilung der Leistungsgruppen: Um bestimmte Behandlungen durchführen zu dürfen, werden die Kliniken die entsprechenden Leistungsgruppen beantragen müssen, die ihnen nur dann, wenn die Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte. Die Kommissionsmitglieder stellen das wie folgt dar:
„Das entscheidende Element der anstehenden bundesweiten Krankenhausreform ist die Klassifikation aller stationären Leistungen in Leistungsgruppen (LG). Sie sollen genutzt werden, um das Leistungsspektrum des jeweiligen Krankenhauses festzulegen und pro Leistungsgruppe Vorhaltebudgets zuzuweisen. Die LG sollen dabei jeweils Leistungen zusammenfassen, deren Erbringung ähnliche (Mindest-)Anforderungen an personelle Qualifikationen und technische Ausstattung voraussetzen – und die, zumindest in den großen Fächern – feingliedriger als die bestehende Fachabteilungslogik sind.“
Kliniken die vorgesehenen Kriterien erfüllen, zugeteilt werden bzw. erhalten bleiben können. Für die Leistungsgruppen wird eine bestimmte Summe im Vorhaltebudget bereitgestellt, die dann an die Krankenhäuser ausbezahlt wird. Die Summe ist begrenzt, und je weniger Krankenhäuser eine Leistungsgruppe anbieten, desto mehr Geld bekommen sie über die Vorhaltepauschalen pro Leistungsgruppe. Verteilen die Länder die Leistungsgruppen also auf möglichst wenige Häuser, müssen die anderen schließen oder ihr Behandlungsangebot einschränken. Verteilen sie die Leistungsgruppen wiederum an viele Krankenhäuser, gibt es pro Haus zu wenig Geld – auch so sind Schließungen vorprogrammiert.
Um medizinische Versorgung, erfasst in Leistungsgruppen, anbieten zu können, müssen die Krankenhäuser also bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Um diese Qualitätskriterien zu messen und zu dokumentieren, müssen komplexe und technisch anspruchsvolle Verfahren entwickelt werden. Das erhöht nicht nur den bürokratischen Aufwand für die Krankenhäuser, sondern bevorzugt auch große Klinikketten, die eher in der Lage sein werden, solche Messsysteme zu implementieren und zu managen. Die kleineren Kliniken werden die Erfordernisse an benötigter Technik und personellem Aufwand nicht so einfach stemmen können. In Folge wird ihnen die Qualität abgesprochen, damit werden ihnen die entsprechenden Leistungsgruppen entzogen und die Schließung der entsprechenden Abteilungen oder des ganzen Krankenhauses ist besiegelt.
Die großen Kliniken hingegen
können ganze Abteilungen für Qualitätsmanagement aufbauen und werden so die Gewinner
dieser Reform sein.
Ab dem Jahr 2027 dürfen die Krankenhäuser Leistungen, für die sie keine Leistungsgruppen
durch die Landeskrankenhausplanungsbehörde zugewiesen bekommen haben, nicht mehr
abrechnen.
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