"Eutersteuer" für landwirtschaftliche Betriebe - Volumen (Hubraum) der Milchkuh-Euter entscheidet über Höhe der Abgabe. - Wenn das mal keine Satire ist?!
Aufgrund der aktuellen Bauernproteste in Deutschland ist diese Maßnahme der Ampelregierung irgendwie "untergegangen". Um das riesige Haushaltsloch des Bundes stopfen zu können, wurde beschlossen, in Zukunft ab dem 1. Februar 2024, die Euter von Milchkühen zu besteuern. Dabei wird ähnlich wie bei Motoren von Fahrzeugen (Hubraum der Motoren in ccm), das jeweilige Volumen ausgewachsener Milchkühe - und nicht die tägliche Milchleistung einer Kuh - als Besteuerungsgrundlage herangezogen.
Eine deutsche Kuh gibt täglich im Durschnitt 22 Liter Milch. Doch wie gesagt ist nicht die Produktleistung (Milch), sondern der Produktgeber (Euter) für die Berechnung der neuen Eutersteuer (EuSt) maßgebend. Zur genauen Berechnung des Eutervolumens/EuSt geben das Bundesfinanzministerium, Bundeswirtschaftsministerium und Agrarminster Cem Özdemir genauere Auskünfte.