Eilmeldung: Verfassungsgericht urteilt --->Bundestagswahl muss in Berlin teils wiederholt werden
Die Bundestagswahl 2021 lief in Berlin chaotisch ab. Nun hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gefällt – das von einem Beschluss des Bundestags abweicht.
Die Bundestagswahl 2021 wird in den betroffenen Berliner Wahlbezirken am 11. Februar wiederholt. Das Datum für die Teilwiederholung nannte Landeswahlleiter Stephan Bröchler in Karlsruhe. Diesen Termin will Bröchler noch heute offiziell im Amtsblatt veröffentlichen.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Menschen in gut einem Fünftel der 2.256 Berliner Wahlbezirke nach zahlreichen Pannen am Wahltag erneut wählen können. Hintergrund war eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag beim Verfassungsgericht.
Unzureichend aufgeklärtDer Zweite Senat kam zu dem Schluss, dass der Bundestag das Wahlgeschehen unzureichend aufgeklärt habe. Er habe Niederschriften einzelner Wahlbezirke nicht ausgewertet. Das habe das Gericht nachgeholt, erläuterte die Vorsitzende Richterin, Doris König. Demnach wurde die Wahl in weiteren 31 Wahlbezirken in Berlin für ungültig erklärt, als der Bundestag 2022 beschlossen hatte.
Die Wiederholungswahl sei als Zweistimmenwahl durchzuführen, also mit Erst- und Zweitstimme, sagte König. Der letztmögliche Tag für eine Wiederholungswahl wäre, der 11. Februar, hatte der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler schon vor geraumer Zeit erklärt. Durch die Veröffentlichung im Amtsblatt könnte der 11. Februar heute noch als Wahltag feststehen.
Lange Liste von Pannen am WahltagDer Wahltag am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen: Menschen mussten lange warten und Schlange stehen, Stimmzettel waren falsch oder fehlten ganz. Vorübergehend mussten Wahllokale schließen oder blieben bis weit nach 18 Uhr geöffnet – dem Zeitpunkt, an dem die Stimmabgabe eigentlich vorbei sein sollte. Dann gibt es in der Regel erste Prognosen zum Ergebnis.
Beim Bundestag wurden 1.713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl im Land Berlin erhoben, darunter auch einer des Bundeswahlleiters. Das seien rund achtmal so viele Einsprüche wie bei früheren Wahlen, hatte Richter Peter Müller bei der Verhandlung im Juli gesagt.