Absperrung eines Gebäudekomplexes als Coronamaßnahme war rechtswidrig -- Freiheitsrechte durch Absperrung verletzt
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat festgestellt, dass die Absperrung eines Gebäudekomplexes mit einem Zaun und dessen Absicherung durch die Polizei im Wege der Amtshilfe rechtswidrig gewesen sind.
Die Stadt Göttingen hatte im Juni 2020, befristet verfügt, dass sich die Bewohner des Gebäudekomplexes häuslich abzusondern hatten, d.h. den ihre Wohnungen in dem
Das Gericht hat der Klage stattgegeben und festgestellt, dass die Maßnahme, einen
Damit sei es der zuständigen Behörde verwehrt, andere Maßnahmen und Anordnungen zu ergreifen, die zumindest von ihrer subjektiven Zielsetzung her erkennbar darauf gerichtet gewesen seien, die durch den Betroffenen eigentlich "freiwillig" zu befolgende Absonderungsverfügung doch zwangsweise durchzusetzen. Die Kläger, die keine Quarantänebrecher waren, hätten nicht zwangsweise auf ihre Wohnung verwiesen und am Verlassen des Gebäudekomplexes nicht durch einen