Kabinett bringt Inflationsausgleich für Betreuer auf den Weg
Rechtliche Betreuer und Betreuerinnen sollen ab dem kommenden Jahr einen Inflationsausgleich erhalten
Rechtliche Betreuer und Betreuerinnen sollen ab dem kommenden Jahr einen Inflationsausgleich erhalten.
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Das sieht ein Gesetzentwurf von Justizminister Marco Buschmann (FDP) vor, den das Bundeskabinett in Berlin beschlossen hat. Berufliche oder ehrenamtliche Betreuer werden von einem Betreuungsgericht bestellt, wenn jemand infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung die eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann und keine Vorsorgevollmacht erteilt hat. Betreuungsvereine, die Betreuungen und Beratung ehrenamtlicher Betreuer übernehmen, sind aufgrund gestiegener Kosten stark unter Druck geraten. Auch sie sollen stärker unterstützt werden.
Inflationsausgleichs-Die Inflationsausgleichs-Sonder
Aus der SPD-Fraktion hieß es, dass in den nun folgenden Beratungen im Bundestag eine weitere Verbesserung bei den Vorgaben für eine finanzielle Ausstattung der Beratungsvereine erreicht werden solle. „Dies funktioniert in vielen Bundesländern noch nicht optimal“, hieß es bei den Sozialdemokraten. Auf die Länder sollen durch die Sonderzahlungen für berufliche Betreuer Kosten von knapp 156 Millionen Euro zukommen. Die Bundesländer müssen dem Gesetz zustimmen.